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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2008 - L 32 B 1712/08 AS ER   

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https://dejure.org/2008,11503
LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2008 - L 32 B 1712/08 AS ER (https://dejure.org/2008,11503)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.10.2008 - L 32 B 1712/08 AS ER (https://dejure.org/2008,11503)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2008 - L 32 B 1712/08 AS ER (https://dejure.org/2008,11503)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hilfebedürftigkeit der Ehefrau eines in einem Pflegeheim untergebrachten Rentenempfängers; Annahme eines Getrenntlebens im Falle eines im Wachkoma im Pflegeheim untergebrachten Pflegebedürftigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Angemessenheit der Unterkunftskosten bei Heimaufenthalt

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2007 - L 8 LW 5/07

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2008 - L 32 B 1712/08
    16 Allerdings spricht einiges dafür, dass die Antragstellerin und ihr Ehemann dauernd getrennt leben im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 SGB II. Zwar stellt die dauerhaft erforderliche Heimunterbringung eines Ehegatten für sich alleine noch kein Getrenntleben dar (vgl. dazu zutreffend LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. August 2007 - L 8 LW 5/07 - Juris Rdnr. 52 mit Bezug auf Bundesgerichtshof (BGH) FamRZ 1981, 479 ff.).
  • BSG, 29.03.2007 - B 7b AS 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nichtberücksichtigung des Erziehungsbeitrages

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2008 - L 32 B 1712/08
    So ist deshalb bereits anerkannt, dass für Kinder Unterkunftsbedarf in zwei Wohnungen bestehen kann (vgl. konkret zur Möglichkeit, dass Kinder bei beiden getrennt lebenden Eltern wohnen und insoweit doppelte Bedarfsgemeinschaften bestehen: BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R - Rdnr. 27) und dass die angemessene Unterkunft auch Pflegekinder zu berücksichtigen hat, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählen (vgl. BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 7b AS 12/06 - Rdnr. 23).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2008 - L 32 B 1712/08
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundessozialgericht (BSG) (vgl. zuletzt Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 58/06 R - Rdnr. 39 f m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2008 - L 32 B 458/08

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Berliner Mietspiegel

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2008 - L 32 B 1712/08
    Ganz allgemein ist ein Zuwarten umso eher unzumutbar, je größer die Erfolgschancen in der Sache einzuschätzen sind (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. Beschluss vom 4. April 2008 - L 32 B 458/08 AS ER -).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2008 - L 32 B 1712/08
    So ist deshalb bereits anerkannt, dass für Kinder Unterkunftsbedarf in zwei Wohnungen bestehen kann (vgl. konkret zur Möglichkeit, dass Kinder bei beiden getrennt lebenden Eltern wohnen und insoweit doppelte Bedarfsgemeinschaften bestehen: BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R - Rdnr. 27) und dass die angemessene Unterkunft auch Pflegekinder zu berücksichtigen hat, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählen (vgl. BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 7b AS 12/06 - Rdnr. 23).
  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 184/94

    Umfang des Rückforderungsanspruchs bei regelmäßig wiederkehrendem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2008 - L 32 B 1712/08
    Bedarf es insoweit nur eines Teiles des Geschenkes, und ist der Schenkungsgegenstand unteilbar, richtet sich der Anspruch nach § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB von vornherein auf Zahlung in Höhe des der Bedürftigkeit des Schenkers entsprechenden Wertteiles des Geschenkes, bis der Wert des Gegenstandes erschöpft ist (so ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. Urteil vom 17. Januar 1996 - IV ZR 184/94 - NJW 1996, 587 f. mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen und unter Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgericht, NJW 1992, 3312).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2008 - L 32 B 1712/08
    "Art. 3 Abs. 1 GG gebietet in Fällen wie hier entgegen dem Wortlaut der Vorschrift, dass § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II nur für die leistungsberechtigten Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Anwendung findet (ebenso BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 jeweils Rdnr. 15).
  • BVerwG, 25.06.1992 - 5 C 37.88

    Überleitung eines Rückforderungsanspruchs nach § 528 BGB auf den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2008 - L 32 B 1712/08
    Bedarf es insoweit nur eines Teiles des Geschenkes, und ist der Schenkungsgegenstand unteilbar, richtet sich der Anspruch nach § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB von vornherein auf Zahlung in Höhe des der Bedürftigkeit des Schenkers entsprechenden Wertteiles des Geschenkes, bis der Wert des Gegenstandes erschöpft ist (so ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. Urteil vom 17. Januar 1996 - IV ZR 184/94 - NJW 1996, 587 f. mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen und unter Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgericht, NJW 1992, 3312).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2009 - L 32 AS 1758/08

    Kosten der Unterkunft und Heizung; Möblierungszuschlag; Umzug; Zusicherung;

    Der hier erkennende Senat folgt dem jedenfalls im Ergebnis (vgl. bereits B. v. 13.10.2008 - L 32 B 1712/08 ASER - für den Extremfall eines umfassenden Pflegeheimvertrages).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2012 - L 32 AS 1030/10

    Sozialversicherungsentgeltverordnung in der bis 31. Dezember 2008 geltenden

    Selbst in diesem Falle nämlich überstiege der Bedarf die zur Verfügung stehenden Einnahmen (so bereits Beschluss des Senats vom 13. Oktober 2008 - L 32 B 1712/08 AS ER - juris - im Eilverfahren).
  • SG Augsburg, 14.12.2010 - S 17 AS 1219/10

    Leistungsbeginn und Leistungshöhe bei Leistungen der Grundsicherung nach dem

    Diese Konstellation veranlasste daher das Bundessozialgericht (BSG) zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG, bei seiner Entscheidung vom 15.04.2010, Az. B 14/7b AS 58/06 R, die Bestimmung des § 9 Abs. 2 S. 3 SGB II dahingehend einschränkend auszulegen, dass der unter Berücksichtigung der Einkünfte der Bedarfsgemeinschaft ungedeckte Gesamtbedarf bei Vorliegen einer gemischten Bedarfsgemeinschaft alleine dem leistungsberechtigten Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zuwachsen soll (vgl. BSG, a.a.O., Rdnr. 47, 48; so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.10.2008, Az: L 32 B 1712/08 AS, Rdnr. 25).

    Auch bei einer gemischten Bedarfsgemeinschaft ist nämlich der Hilfebedarf ausschließlich nach den im SGB II geltenden Richtlinien zu bestimmen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.10.2008, Az: L 32 B 1712/08 AS; BSG, Urteil vom 15.04.2008, wie vor, Rdnr. 46).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2009 - L 32 AS 3/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung

    Unter Anwendung des § 9 Abs. 2 S. 3 SGB II nach den Vorgaben der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, vgl. konkret U. v. 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R - Rdnr. 23f; zum Sonderfall des Leistungsausschlusses für ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft: B. des Senats vom 13.10.2008 - L 32 B 1712/08 AS ER - juris) ergibt sich als Ergebnis summarischer Betrachtung hier folgende Bedarfsberechnung:.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - L 5 B 301/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Angemessenheit der Unterkunft;

    Der Größe nach angemessen ist - soweit man im vorliegenden Fall mit Wirkung allein für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes von einem Einpersonenhaushalt ausgeht (vgl. jedoch: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2008, Az.: L 32 B 1712/08 AS ER, juris) - eine Wohnung mit einer Wohnfläche von 50 m².
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2009 - L 6 AS 840/09
    Abgesehen davon, dass die Antragsteller nicht die Rückübertragung der Immobilie insgesamt verlangen könnten - die zudem auch nach bisheriger Einschätzung des Antragsgegners vor dem Hintergrund des Leistungsbezuges bis Mai 2007 zum Schonvermögen zählen dürfte - sondern lediglich die Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem notariell vereinbarten Kaufpreis iH der Darlehensverbindlichkeiten (115.317,- EUR) nach §§ 528, 628 BGB (vgl hierzu auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2008, L 32 B 1712/08 AS ER mwN), haben die Antragsteller durch Vorlage der Zahlungsaufstellungen, ihrer eidesstattlichen Versicherungen und der Vereinbarung vom 31. März 2003 ausreichend glaubhaft gemacht, dass D hinsichtlich dieses Differenzbetrages iHv 34.683 EUR mit den Beträgen, die er der Bedarfsgemeinschaft darlehensweise zur Verfügung gestellt hat, die Aufrechnung erklären könnte.
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