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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2007 - L 32 B 1912/07 AS ER   

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https://dejure.org/2007,8463
LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2007 - L 32 B 1912/07 AS ER (https://dejure.org/2007,8463)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2007 - L 32 B 1912/07 AS ER (https://dejure.org/2007,8463)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. November 2007 - L 32 B 1912/07 AS ER (https://dejure.org/2007,8463)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer Mietkaution für eine bereits bezogene Wohnung in Erfüllung einer mietvertraglichen Pflicht als Aufwendung für Unterkunft i.S.v. § 22 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Glaubhaftmachung einer Eilbedürftigkeit i.R.e Antrags auf vorläufige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Übernahme von Wohnungskautionskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 306
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2007 - L 32 B 1912/07
    Soweit das Bundessozialgericht im Urteil vom 7.11.2006 (Az B 7b AS 10/06 R SozR 4-4200 § 22 Nr. 2, Juris Rdnr. 27) ausgeführt hat, bei § 22 Abs. 3 SGB II sei die Zusicherung Anspruchsvoraussetzung, kann sich dies nur auf Wohnungsbeschaffungskosten beziehen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - L 10 B 854/07

    Arbeitslosengeld II - Erforderlichkeit des Umzugs in neue größere Unterkunft -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2007 - L 32 B 1912/07
    Die Übernahme der Mietkaution für die aktuelle Wohnung hängt im Ergebnis ebenso wie die Übernahme der laufenden Kosten der Unterkunft (vgl. hierzu: LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 25.06.2007 -L 10 B 854/07 AS-) demnach nicht generell von einer vorherigen Zusicherung nach § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II ab.
  • SG Lüneburg, 19.08.2005 - S 24 AS 472/05
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2007 - L 32 B 1912/07
    Ein Umzug ist nämlich erforderlich, wenn der Wunsch nach einer eigenen Wohnung ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund darstellt, der auch einen Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (so zutreffend Berlit in LPK-SGB II § 22 Rdnr. 76 mit Bezugnahme auf SG Lüneburg, B. v. 19.8.2005 -S 24 AS 472/05 ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2009 - L 32 AS 1758/08

    Kosten der Unterkunft und Heizung; Möblierungszuschlag; Umzug; Zusicherung;

    Dass die Kläger nicht vorab eine Zusicherung eingeholt haben, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats unschädlich (vgl. bereits B. v. 30.11.2007 -L 32 B 1912/07 ASER, Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 AS 2632/11
    Der vom LSG Berlin-Brandenburg in dessen Beschluss vom 30.11.2007 (Aktenzeichen L 32 B 1912/07 AS-ER) obiter dictum geäußerten Rechtsauffassung, nach der eine Mietkaution für eine bereits bezogene Wohnung zu den KdU nach § 22 Abs. 1 SGB II gehöre, werde nicht gefolgt.

    Im Übrigen ist der Senat der Auffassung, dass die von dem Klägerbevollmächtigten zitierte Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 30.11.2007 - L 32 B 1912/07 AS ER) die Argumentation des Klägers bereits deswegen nicht stützen kann, weil vorliegend im Sinne des Meistbegünstigungsprinzips von einem Antrag des Klägers nach § 37 SGB II beim Beklagten bereits am 09.02.2009 auszugehen ist, bevor die neue Wohnung bezogen worden ist.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.08.2009 - L 32 AS 1003/09
    Er bleibt bei seiner Auffassung, dass Aufwendungen für Mietkaution nach erfolgtem Einzug ebenso wie beispielsweise vertraglich übernommene Schönheitsreparaturen oder Umbauten nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht als Wohnungsbeschaffungskosten im Sinne des § 20 Abs. 3 S. 1 und 2 Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II) angesehen werden können (so bereits Beschluss des Senats vom 30. November 2007 - L 32 B 1912/07 AS ER - ZFSH/SGB 2008, 93 = ZMR 2008, 306-307).

    Die Antragstellerin hat hier keinen Sachverhalt vorgetragen, geschweige denn glaubhaft gemacht, aus welchem sich ergibt, dass der Umzug von G nach B erforderlich gewesen ist, also einem Wunsch entsprungen ist, der sich als plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund darstellt, der auch einen Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss des Senats vom 30. November 2007 - L 32 B 1912/07 -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - L 32 AS 612/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung -

    Ein Umzug ist erforderlich, wenn der Wunsch nach einer eigenen Wohnung ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund darstellt, der auch einen Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (so bereits Beschluss des Senats vom 27. September 2007 - L 32 B 1912/07 - unter Bezugnahme auf Berlit in LPK-SGB II § 22 Rdnr. 76 und SG Lüneburg, Beschluss vom 19. August 2005 - S 24 AS 472/05 ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2008 - L 32 B 2223/08

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Haushalts- bzw

    Ein Umzug ist nämlich allgemein erforderlich, wenn der Wunsch nach einer eigenen Wohnung ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund darstellt, der auch einen Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (vgl. Beschluss des Senats vom 30. November 2007 - L 32 B 1912/07 AS ER -).
  • SG Berlin, 25.03.2010 - S 128 AS 8464/10

    Arbeitslosengeld II; angemessene Unterkunftskosten; Genossenschaftsanteile als

    Im Rahmen des § 22 Abs. 3 SGB II ist die vorherige Zusicherung Anspruchsvoraussetzung für die Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2007 - L 32 B 1912/07 AS ER), so dass hier nur eine Verpflichtung zur Erteilung der Zusicherung nach § 22 Abs. 3 Satz 2 SGB II in Betracht kommt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2009 - L 9 AS 1037/09
    Sie ist offensichtlich rechtsirrig, obgleich sie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit dem vom Beschwerdeführer herangezogenen Beschluss vom 30. November 2007 (Az. L 32 B 1912/07 AS) in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vertreten hat.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - L 32 AS 928/09
    Ein Umzug ist erforderlich, wenn der Wunsch nach einer eigenen Wohnung ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund darstellt, der auch einen Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 30. November.2007 - L 32 B 1912/07 AS ER - und zuletzt Beschluss vom 6. Mai 2009 - L 32 AS 612/09 B ER - zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2011 - L 34 AS 883/11
    Erforderlichkeit im Sinne des § 22 Abs. 4 Satz 2 SGB II ist nämlich dann gegeben, wenn der Wunsch nach einer eigenen Wohnung auf einem plausiblen, nachvollziehbaren und verständlichen Grund beruht, durch den sich auch ein Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2007 - L 32 B 1912/07 AS ER - dokumentiert in juris; Berlit in LPK-SGB II 3. Aufl. 2009, § 22 Rdnr. 84).
  • SG Hannover, 11.02.2009 - S 52 AS 11/08
    Ein Umzug ist nach weithin vertretener Auffassung erforderlich, wenn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund zugrunde liegt, von dem sich auch ein Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2007 - L 32 B 1912/07 AS ER - ZMR 2008, 306 - mit Verweis auf Berlit, in: LPK-SGB II, § 22 Rn. 76, sowie SG Lüneburg, Beschluss vom 19. August 2005 - S 24 AS 472/05 ER).
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