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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - L 33 R 1251/11   

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https://dejure.org/2014,21725
LSG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - L 33 R 1251/11 (https://dejure.org/2014,21725)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.07.2014 - L 33 R 1251/11 (https://dejure.org/2014,21725)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - L 33 R 1251/11 (https://dejure.org/2014,21725)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 107/12 B

    Rente wegen Erwerbsminderung - Verweisungstätigkeit - verschlossener Arbeitsmarkt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - L 33 R 1251/11
    Eine Erwerbsunfähigkeit kann daraus nur folgen, wenn so häufige Arbeitsunfähigkeitszeiten auftreten, dass die während eines Arbeitsjahres erbrachten Arbeitsleistungen den Mindestanforderungen nicht mehr genügen, welche ein vernünftig und billig denkender Arbeitgeber zu stellen berechtigt ist (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. Juli 1992 - 4 RA 13/97 -, zu finden in juris; Beschluss des BSG vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 107/12 B - in juris).

    Diese Mindestanforderungen sind jedenfalls dann nicht mehr als erfüllt anzusehen, wenn der Versicherte die Arbeitsleistung für einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen (sechs Monate bzw. die Hälfte) im Jahr gesundheitsbedingt nicht mehr erbringen kann (vgl. Beschluss des BSG vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 107/12 B - m. w. N., in juris).

  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91

    Verschlossener Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - L 33 R 1251/11
    So hat das BSG in einem Fall, in welchem es zu regelmäßig einmal in der Woche auftretenden Fieberschüben und damit einhergehender Arbeitsunfähigkeit kam, eine schwere spezifische Leistungsbehinderung bejaht (vgl. das Urteile des BSG vom 31. März 1993 - 13 RJ 65/91 - in juris sowie den Beschluss vom in 31. Oktober 2012 - B 13 R107/12 B - a. a. O.).
  • BSG, 07.07.1998 - B 5/4 RA 13/97 R

    Ausschluß von Leistungen zur Rehabilitation für einen in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - L 33 R 1251/11
    Eine Erwerbsunfähigkeit kann daraus nur folgen, wenn so häufige Arbeitsunfähigkeitszeiten auftreten, dass die während eines Arbeitsjahres erbrachten Arbeitsleistungen den Mindestanforderungen nicht mehr genügen, welche ein vernünftig und billig denkender Arbeitgeber zu stellen berechtigt ist (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. Juli 1992 - 4 RA 13/97 -, zu finden in juris; Beschluss des BSG vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 107/12 B - in juris).
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - L 33 R 1251/11
    Insgesamt bestehen für den Senat aufgrund der gegenüber den Sachverständigen Dr. M und Prof. Dr. N gemachten Angaben des Klägers keine ernsthaften Zweifel daran, dass der Kläger trotz voraussichtlich immer wieder eintretender Arbeitsunfähigkeit in der Lage ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Tätigkeiten wie Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen (vgl. das Urteil des BSG vom 09. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R - in juris) in ausreichender Regelmäßigkeit zu verrichten.
  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Formularantrag - Gesetzesänderung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - L 33 R 1251/11
    Während noch in älteren Entscheidungen des BSG bzw. des Großen Senates des BSG auch Einarmigkeit und Einäugigkeit als Beispielsfälle angeführt wurden, werden nunmehr die Umstände des Einzelfalles als maßgeblich angesehen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Mai 2006 - B 13 RJ 38/05 R - juris, für einen Fall funktioneller Einäugigkeit).
  • SG Berlin, 28.11.2014 - S 37 AS 9238/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer

    Denn sollten Tätigkeiten außerhalb der Zweckbetriebe generell unzumutbar sein (wegen der Rückfallgefahr), deutet dies auf eine Erwerbsunfähigkeit i. S. von § 43 SGG VI hin (s. zum Stichwort Kontrollverlust und Erwerbsminderung LSG Sachsen vom 12.11.2003 - L 6 RJ 314/02; LSG München vom 22.1.2013 - L 19 R 855/11; LSG Berlin-Brandenburg vom 3.7.2014 - L 33 R 1251/11).
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