Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 21.07.2009 - L 34 AS 1090/09 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12976
LSG Berlin-Brandenburg, 21.07.2009 - L 34 AS 1090/09 B ER (https://dejure.org/2009,12976)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.07.2009 - L 34 AS 1090/09 B ER (https://dejure.org/2009,12976)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - L 34 AS 1090/09 B ER (https://dejure.org/2009,12976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,12976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Anordnung zur Übernahme von Stromschulden i.F.eines Darlehens; Notwendigkeit der Abwendung wesentlicher Nachteile als Voraussetzung einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • SG Nürnberg, 20.06.2012 - S 6 AS 547/12

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromschulden durch Nichtzahlung

    Zudem kommt es darauf an, inwieweit den Schulden ein missbräuchliches Verhalten der Hilfebedürftigen zugrunde liegt (LSG Baden-Württemberg v. 01.03.2011 - L 12 AS 622/11 ER-B; LSG Berlin-Brandenburg vom 23.09.2011 - L 14 AS 1533/11 B ER, v. 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10 B ER, v. 21.07.2009 - L 34 AS 1090/09 B ER, v. 02.06.2009 - L 14 AS 618/09 B ER; Lauterbach in Gagel, SGB III/SGB II, § 22 SGB II, RdNr. 138; a.A. LSG Niedersachsen-Bremen v. 04.09.2009 - L 13 AS 52/09 B ER und 09.06.2010 - L 13 AS 147/10 B ER; LSG Meckenburg-Vorpommern v. 29.09.2011 - L 8 B 509/09 ER; LSG Rheinland-Pfalz v. 27.12.2010 - L 3 AS 557/10 B ER und Münder in LPK, Komm. zum SGB II, § 22 RdNr. 189, wonach dieser Umstand erst im Rahmen der Ermessensentscheidung bedeutsam wird; ausdrücklich offengelassen in LSG Sachsen-Anhalt v. 13.03.2012 - L 2 AS 477/11 B ER).

    Mit dieser im Gesetz vorgesehene Möglichkeit wird aber nicht bezweckt, den Leistungsberechtigten von der Verantwortlichkeit für sein eigenes Handeln gänzlich freizustellen (s. a. LSG Berlin - Brandenburg v. 21.07.2009 - L 34 AS 1090/09 B ER).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2011 - L 5 AS 1097/11

    Vorläufiger Rechtsschutz - Übernahme von Stromschulden - Vorrang der Selbsthilfe

    Vielmehr liegt darin eine mit der Sicherung der Unterkunft vergleichbare Notlage im Sinne des § 22 Abs. 8 Satz 1 SGB II (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Dezember 2010, L 3 AS 557/10 B ER; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2009, L 34 AS 1090/09 B ER; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.05.2009, L 7 AS 546/09 B ER, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2008, L 7 B 384/08 AS).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2010 - L 5 AS 925/10

    Einstweiliger Rechtsschutz, Übernahme von Mietschulden und Kosten des

    Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2009, L 34 AS 1090/09 B ER, abrufbar bei der Datenbank Juris.

    Bei Beachtung des in den §§ 2, 3 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1, 9 Abs. 1 SGB II enthaltenen Selbsthilfe- und Nachranggrundsatzes, aus dem auch folgt, dass der Hilfebedürftige grundsätzlich jedes Verhalten, das seine Hilfebedürftigkeit erhöht, zu unterlassen hat, kann von einer gerechtfertigten Schuldenübernahme regelmäßig nur dann die Rede sein, wenn der Hilfebedürftige nach den Gesamtumständen unverschuldet in Rückstand mit Zahlungen auf unterkunftsbezogene Kosten (Miete, Gas- und Stromkosten) geraten ist, die Notlage für die Existenz des Leistungsberechtigten bedrohlich ist und die Schulden nicht aus eigener Kraft getilgt werden können (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2009, L 34 AS 1090/09 B ER, abrufbar bei der Datenbank Juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10

    Mietschuldenübernahme, Anordnungsgrund

    Bei Beachtung des in den §§ 2, 3 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1, 9 Abs. 1 SGB II enthaltenen Selbsthilfe- und Nachranggrundsatzes, aus dem auch folgt, dass der Hilfebedürftige grundsätzlich jedes Verhalten, das seine Hilfebedürftigkeit erhöht, zu unterlassen hat, kann von einer gerechtfertigten Schuldenübernahme regelmäßig nur dann die Rede sein, wenn der Hilfebedürftige nach den Gesamtumständen unverschuldet in Rückstand mit Zahlungen auf unterkunftsbezogene Kosten (Miete, Gas- und Stromkosten) geraten ist, die Notlage für die Existenz des Leistungsberechtigten bedrohlich ist und die Schulden nicht aus eigener Kraft getilgt werden können (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2009, L 34 AS 1090/09 B ER, abrufbar bei der Datenbank Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2010 - L 5 AS 1325/10

    Mietschuldenübernahme; Anordnungsgrund

    Bei Beachtung des in den §§ 2, 3 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1, 9 Abs. 1 SGB II enthaltenen Selbsthilfe- und Nachranggrundsatzes, aus dem auch folgt, dass der Hilfebedürftige grundsätzlich jedes Verhalten, das seine Hilfebedürftigkeit erhöht, zu unterlassen hat, kann von einer gerechtfertigten Schuldenübernahme regelmäßig nur dann die Rede sein, wenn der Hilfebedürftige nach den Gesamtumständen unverschuldet in Rückstand mit Zahlungen auf unterkunftsbezogene Kosten (Miete, Gas- und Stromkosten) geraten ist, die Notlage für die Existenz des Leistungsberechtigten bedrohlich ist und die Schulden nicht aus eigener Kraft getilgt werden können (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2009, L 34 AS 1090/09 B ER, abrufbar bei der Datenbank Juris).
  • SG Hildesheim, 04.09.2009 - S 43 AS 1610/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen zur Sicherung der

    Anspruchsgrundlage für die Übernahme von Stromrückstände, die - wie hier - aufgrund der Nichtzahlung der monatlichen Abschläge an den Energieversorger als Schulden zu qualifizieren sind, ist nach herrschender Meinung in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung § 22 Abs. 5 SGB II, da die Sperrung der Energiezufuhr eine vergleichbare Notlage im Sinne von § 22 Abs. 5 S. 1 SGB 2 darstellt und grundsätzlich in einem solchen Fall von einer faktischen Unbewohnbarkeit einer Wohnung auszugehen ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Mai 2009, Az.: L 7 AS 546/09 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2009, Az.: L 34 AS 1090/09 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Dezember 2008, Az.: L 7 B 384/08 AS).
  • SG Hildesheim, 19.11.2009 - S 43 AS 2090/09
    Anspruchsgrundlage für die Übernahme von Stromrückständen, die - wie hier - aufgrund der Nichtzahlung der monatlichen Abschläge an den Energieversorger als Schulden zu qualifizieren sind, ist nach herrschender Meinung in der sozialgerichtlichen Rechtspre-chung § 22 Abs. 5 SGB II, da die Sperrung der Energiezufuhr eine vergleichbare Notlage im Sinne von § 22 Abs. 5 S. 1 SGB 2 darstellt und grundsätzlich in einem solchen Fall von einer faktischen Unbewohnbarkeit einer Wohnung auszugehen ist (vgl. LSG Nieder-sachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Mai 2009, Az.: L 7 AS 546/09 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2009, Az.: L 34 AS 1090/09 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Dezember 2008, Az.: L 7 B 384/08 AS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht