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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 34 AS 2009/09 NZB   

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https://dejure.org/2010,18025
LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 34 AS 2009/09 NZB (https://dejure.org/2010,18025)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.06.2010 - L 34 AS 2009/09 NZB (https://dejure.org/2010,18025)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - L 34 AS 2009/09 NZB (https://dejure.org/2010,18025)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 144 Abs 2 Nr 1 SGG, § 144 Abs 2 Nr 2 SGG, § 145 SGG
    Zulassung der Berufung; grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Falle der zwischenzeitlichen Klärung durch die Rechtsprechung des BVerfG und einer daraufhin erfolgten Gesetzesänderung; abweichende Entscheidung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 144 SGG, § 145 SGG, § 21 Abs 6 SGB 2
    Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates; hygienebedingter Mehraufwand; grundsätzliche Bedeutung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Zusammenhang mit einem Streit über den Anspruch eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf einen Mehrbedarf; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung des Vorliegens der grundsätzlichen Bedeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 34 AS 2009/09
    Das BVerfG hatte in seinem Urteil vom 9. Februar 2010, Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, dokumentiert in juris = NJW 2010, 505, entschieden, dass ein Anspruch auf Deckung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs direkt aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) folgt.
  • BSG, 26.03.2010 - B 11 AL 192/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz und grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 34 AS 2009/09
    Eine grundsätzliche Bedeutung ist in der Regel dann nicht (mehr) gegeben, wenn der Rechtsstreit eine außer Kraft getretene Vorschrift betrifft (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG -, vgl. zuletzt Beschluss vom 26. März 2010, Az. B 11 AL 192/09 B, juris Rn. 10 n.w.N.) Die gleiche Situation liegt vor, wenn eine zunächst klärungsbedürftige Rechtsfrage durch Rechtsprechung und nachfolgende Gesetzgebung gelöst wird.
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 29/09 R

    Arbeitslosengeld II - Leistungsanspruch zur Deckung unabweisbarer, laufender,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 34 AS 2009/09
    Das BSG hat jedoch in seinem Urteil vom 18. Februar 2010, Az. B 4 AS 29/09 R, juris Rn. 34, ausgeführt, dass der Prüfung des aus dem Verfassungsrecht herzuleitenden Anspruchs auf Mehrbedarf nicht entgegensteht, dass die Beteiligten über Leistungen für einen Zeitraum vor dem Urteil des BVerfG streiten, weil dass BVerfG zur Anwendung des Anspruchs im Tenor der Entscheidung angeordnet hat, "dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann".
  • SG Stuttgart, 07.07.2010 - S 24 AS 3645/10

    Arbeitslosengeld II - Auslegung der neuen Mehrbedarfsregelung gem § 21 Abs 6 SGB

    Damit besteht jedenfalls seit dem 02.06.2010 keinerlei Grundlage und auch keine Veranlassung mehr, im gegebenen Zusammenhang Vorschriften des SGB XII im Anwendungsbereich des SGB II entsprechend anzuwenden, so auch LSG Bln.-Bbg., Beschl. v. 09.06.2010 - L 34 AS 2009/09 NZB, juris.
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