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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 34 AS 815/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,18296
LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 34 AS 815/09 B ER (https://dejure.org/2009,18296)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2009 - L 34 AS 815/09 B ER (https://dejure.org/2009,18296)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - L 34 AS 815/09 B ER (https://dejure.org/2009,18296)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 34 AS 815/09
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02 - NJW 2003, 1236 und vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 34 AS 815/09
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02 - NJW 2003, 1236 und vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2012 - L 7 SO 4596/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Es ist nicht Aufgabe des einstweiligen Rechtsschutzes, Angelegenheiten, die nicht dringlich sind, einer Regelung, die ohnehin nur vorläufig sein kann, zuzuführen; in derartigen Fällen ist dem Antragsteller vielmehr ein Abwarten bis zur Entscheidung in der Hauptsache zumutbar (vgl. Senatsbeschlusse vom 25. August 2009 - L 7 AS 2040/09 ER-B - und 25. Juni 2010 - L 7 SO 2034/10 ER-B - ferner Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 30. Januar 2008 - L 9 B 600/07 KR ER - und 4. Juni 2009 - L 34 AS 815/09 B ER - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2010 - L 7 AS 4197/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Überprüfung bestandskräftiger Bescheide -

    Es ist nicht Aufgabe des einstweiligen Rechtsschutzes, Angelegenheiten, die nicht dringlich sind, einer Regelung, die ohnehin nur vorläufig sein kann, zuzuführen; in derartigen Fällen ist dem Antragsteller vielmehr ein Abwarten bis zur Entscheidung in der Hauptsache zumutbar (vgl. Senatsbeschluss vom 25. August 2009 - L 7 AS 2040/09 ER-B - ferner Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 4. Juni 2009 - L 34 AS 815/09 B ER - ; zum Ganzen ferner Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Auflage, Rdnrn. 259, 297 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2009 - L 7 AS 2040/09
    Es ist nicht Aufgabe des einstweiligen Rechtsschutzes, Angelegenheiten, die nicht dringlich sind, einer Regelung, die ohnehin nur vorläufig sein kann, zuzuführen; in derartigen Fällen ist dem Antragsteller vielmehr ein Abwarten bis zur Entscheidung in der Hauptsache zumutbar (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg vom 4. Juni 2009 - L 34 AS 815/09 B ER - (juris); zum Ganzen ferner Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Auflage, Rdnrn. 297 f.; Wündrich, Vorläufiger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren im Bereich des SGB II, SGb 2009, 267 f. (beide m.w.N.)).
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