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   LSG Thüringen, 21.06.2017 - L 4 AS 1116/15   

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https://dejure.org/2017,23670
LSG Thüringen, 21.06.2017 - L 4 AS 1116/15 (https://dejure.org/2017,23670)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 21.06.2017 - L 4 AS 1116/15 (https://dejure.org/2017,23670)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - L 4 AS 1116/15 (https://dejure.org/2017,23670)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrbedarf für behinderte Menschen während der Zeit des von ihm durchgeführten Bundesfreiwilligendienstes (BFD); Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf für behinderte Menschen bei Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst

  • Justiz Thüringen

    § 21 Abs 4 S 1 SGB 2, § 21 Abs 4 S 2 SGB 2, § 1 BFDG, § 4 BFDG
    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für behinderte Menschen bei Teilnahme an einer regelförmigen Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben - Bundesfreiwilligendienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Kein Mehrbedarf für behinderte Menschen bei Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst

  • rechtsportal.de

    BFDG § 1 ; BFDG § 4 ; SGB II § 21 Abs. 4
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 59/09 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähigen behinderten Hilfebedürftigen

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.06.2017 - L 4 AS 1116/15
    Die Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist deshalb unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 59/09 R, Rn. 11).

    Letzteres ist z. B. der Fall, wenn dem Hilfebedürftigen in einer EGV tatsächlich aufgegeben wird, an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen (BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 59/09 R, Rn. 15).

    Für den Begriff der regelförmigen besonderen Maßnahme können die Grundsätze herangezogen werden, die das BSG zum Begriff der förderungsfähigen Maßnahme im Recht der Weiterbildungsförderung im Arbeitsförderungsrecht entwickelt hat (BSG, Urteil vom 23. März 2010 - B 4 AS 59/09 R, Rn. 21).

    Das BSG führt insoweit aus (BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 59/09 R, Rn. 19):.

  • BSG, 12.11.2015 - B 14 AS 34/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähige behinderte

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.06.2017 - L 4 AS 1116/15
    Diese Voraussetzung wird z. B. eine strukturierte Maßnahme i. S. des § 16d SGB II (idF vom 21. Dezember 2008, Arbeitsgelegenheit) in der Regel erfüllen (BSG, Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 34/14 R, Rn. 21).

    Der behinderungsbedingte Mehrbedarf knüpft vielmehr typisierend an die Teilnahme an einer Maßnahme an, durch die der Mensch mit Behinderung besser in das Erwerbsleben integriert werden kann (BSG, Urteil vom 5. August 2015 - B 4 AS 9/15 R, Rn. 18; Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 34/14 R, Rn. 21).

    Andererseits muss es sich bei den sonstigen Hilfen um andere als die nach § 33 SGB IX vorgesehenen handeln, denn ansonsten hätte es deren ausdrücklicher Benennung nebeneinander im Normtext nicht bedurft (BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 3/10 R, Rn. 22; Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 34/14 R, Rn. 21).

    Hierin liegt auch der wesentliche Unterschied zu einer Arbeitsgelegenheit i. S. des § 16d SGB II (idF v. 21. Dezember 2008, sog. Ein-Euro-Job), wie er durch das BSG im Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 34/14 R zu beurteilen war (wobei das BSG die Frage des Mehrbedarfs nicht abschließend entscheiden konnte).

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Lebensmittel-

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.06.2017 - L 4 AS 1116/15
    Im Zweifel ist davon auszugehen, dass der Kläger alles zugesprochen haben möchte, was ihm aufgrund des Sachverhalts zusteht (BSG, Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 49/10 R, Rn. 12).

    Die Gewährung eines Mehrbedarfs kann nicht isolierter Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein, denn die Regelungen über die laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (mit Ausnahme der Kosten der Unterkunft) lassen sich in rechtlich zulässiger Weise nicht in weitere Streitgegenstände aufspalten (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 146/10 R, Rn. 14; Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 49/10 R, Rn. 13).

    Zu einer solchen Entscheidung mit Bindungswirkung für die Zukunft wäre er wegen der in § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II vorgesehenen abschnittsweisen Bewilligung von Leistungen nicht berechtigt gewesen (im Einzelnen: BSG, Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 49/10 R, Rn. 14; Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 146/10 R, Rn. 15).

    Auf diesen Zeitraum bezieht sich damit der im Wege der Auslegung gewonnene Klageantrag - auch bereits im erstinstanzlichen Klageverfahren (BSG, Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 49/10 R, Rn. 14).

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 3/10 R

    Arbeitslosengeld II - kein Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten gem § 21

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.06.2017 - L 4 AS 1116/15
    Ausreichend ist, dass die Leistungsgewährung auf Veranlassung des Grundsicherungsträgers oder eines anderen Sozialleistungsträgers, etwa des Rentenversicherungsträgers erfolgt (BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 3/10 R, Rn. 17).

    Aufgrund der Formulierung des § 21 Abs. 4 S. 2 SGB II ist vorausgesetzt, dass sich die Leistungserbringung innerhalb eines organisatorischen Rahmens vollziehen muss, der eine Bezeichnung als "Maßnahme" rechtfertigt (BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 3/10 R, Rn. 19).

    Andererseits muss es sich bei den sonstigen Hilfen um andere als die nach § 33 SGB IX vorgesehenen handeln, denn ansonsten hätte es deren ausdrücklicher Benennung nebeneinander im Normtext nicht bedurft (BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 3/10 R, Rn. 22; Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 34/14 R, Rn. 21).

  • BSG, 05.08.2015 - B 4 AS 9/15 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf nach § 21 Abs 4 SGB 2 - Anforderungen an die

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.06.2017 - L 4 AS 1116/15
    Der behinderungsbedingte Mehrbedarf knüpft vielmehr typisierend an die Teilnahme an einer Maßnahme an, durch die der Mensch mit Behinderung besser in das Erwerbsleben integriert werden kann (BSG, Urteil vom 5. August 2015 - B 4 AS 9/15 R, Rn. 18; Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 34/14 R, Rn. 21).

    Bei sinngemäßer Übertragung dieser Grundsätze müssen auch bei einer den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II auslösenden Maßnahme deren einzelne Elemente von vornherein nach Inhalt und Dauer als einheitliche Maßnahme ausgewiesen sein und entsprechend ihrer Ausgestaltung, insbesondere auch hinsichtlich ihres zeitlichen Umfangs, geeignet sein, den Mehrbedarf in seiner vom Gesetzgeber historisch angenommenen Zielrichtung auszulösen (BSG, Urteil vom 5. August 2015 - B 4 AS 9/15 R, Rn. 21ff).

    Der BFD ist nicht in diesem Sinne von vornherein strukturiert, etwa durch bestimmte, aufeinander aufbauende Lehrinhalte, Praktika und Prüfungen gekennzeichnet, die auf ein konkretes Ziel gerichtet sind (vgl. insoweit nochmals BSG, Urteil vom 5. August 2015 - B 4 AS 9/15 R, Rn. 22).

  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten - kein

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.06.2017 - L 4 AS 1116/15
    Erforderlich ist, dass es sich um eine berufsbezogene, das Arbeitsleben betreffende Maßnahme handelte (BSG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 44/09 R, Rn. 15; von Boetticher/Münder in LPK-SGB 11, 5. Auflage 2013, § 21 Rn. 22; Knickrehm/Hahn in Eicher, 3. Auflage 2013, § 21 Rn. 48).

    dd) Letztlich sollen durch den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II behinderungsbedingte Nachteile auf dem Arbeitsmarkt, die zugleich den Zugang zu umfassenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX oder sonstigen Hilfen eröffnen, und nur in dem Fall, dass solche Leistungen auch tatsächlich in Anspruch genommen werden, abgedeckt werden (BSG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 44/09 R, Rn. 16).

  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 54/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zusammentreffen

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.06.2017 - L 4 AS 1116/15
    Die 25 Euro sind als sonstiges Einkommen (aber nicht Erwerbseinkommen; BSG, Urteil vom 26. Juli 2016 - B 4 AS 54/15 R, Rn. 26) zu berücksichtigen.

    Es kann hier jedoch dahinstehen, wie dies im Rahmen der Regelung des § 1 Abs. 7 S. 1-3 ALG II-V umzusetzen gewesen wäre, ob es also bei der Absetzbarkeit des Pauschalbetrages von 200 Euro (hier 190 Euro) vom Taschengeld (oder insgesamt) bleibt, auch wenn die mit § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 3-5 SGB II geltend zu machenden Abzugsbeträge die Grenze von 140 Euro überstiegen, oder ob dann vom Taschengeld zusätzlich 60 Euro absetzbar wären (vgl. zu der Problematik z. B. BSG, Urteil vom 26. Juli 2016 - B 4 AS 54/15 R, Rn. 28, welches anders zu verstehen ist als z. B. Söhngen in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 11a, Rn. 76).

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R

    Arbeitslosengeld II - Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.06.2017 - L 4 AS 1116/15
    Die Gewährung eines Mehrbedarfs kann nicht isolierter Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein, denn die Regelungen über die laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (mit Ausnahme der Kosten der Unterkunft) lassen sich in rechtlich zulässiger Weise nicht in weitere Streitgegenstände aufspalten (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 146/10 R, Rn. 14; Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 49/10 R, Rn. 13).

    Zu einer solchen Entscheidung mit Bindungswirkung für die Zukunft wäre er wegen der in § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II vorgesehenen abschnittsweisen Bewilligung von Leistungen nicht berechtigt gewesen (im Einzelnen: BSG, Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 49/10 R, Rn. 14; Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 146/10 R, Rn. 15).

  • BSG, 11.02.2015 - B 4 AS 29/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.06.2017 - L 4 AS 1116/15
    Insoweit ist auf die tatsächliche Entstehung des Beitragsaufwandes in voller Höhe bei Zahlung im Dezember 2013 abzustellen (vgl. etwa BSG, Urteil vom 11. Februar 2015 - B 4 AS 29/14 R, Rn. 18: tatsächlich aufgewandter Betrag), und nicht von einem monatlichen Betrag in Höhe eines Zwölftels des Jahresbeitrags auszugehen (anders nun möglich seit 1. August 2016 aufgrund § 6 Abs. 1 Nr. 3 ALG II-V idF v. 26. Juli 2016).
  • Drs-Bund, 20.04.1960 - BT-Drs III/1799
    Auszug aus LSG Thüringen, 21.06.2017 - L 4 AS 1116/15
    Sie lehnte sich an die Regelungen über die Ausbildungsbeihilfe an (vgl BT-Drucks 3/1799, S. 46 zu § 39), die in der Parallelregelung des § 33 Abs. 2 Satz 2 BSHG ebenfalls einen entsprechenden Mehrbedarf vorgesehen hatte.
  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R

    Arbeitslosengeld II - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für

  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

  • LSG Bayern, 24.05.2018 - L 7 AS 328/18

    Sozialgerichtliches Eilverfahren - Bestimmung des Streitgegenstandes

    Insoweit ist nach aktuellem Sachstand weder zu beanstanden, dass zunächst sämtliche Einnahmen aus dem Freiwilligendienst als Einkommen iS des § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II berücksichtigt werden (zum Taschengeld vgl BSG, Urteil vom 26.7.2016 - B 4 AS 54/15 R - RdNr. 23; zum Verpflegungskostenzuschuss vgl Thüringer LSG, Urteil vom 21.6.2017 - L 4 AS 1116/15 - RdNr. 70 zitiert nach juris: sonstiges Einkommen).
  • SG Berlin, 04.08.2017 - S 58 AL 1451/16
    Er wird im Rahmen einer freiwilligen Entscheidung aufgegriffen und kann jeder Zeit wieder beendet werden (LSG Thüringen vom 21.6.2017 - L 4 AS 1116/15).
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