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   LSG Hamburg, 08.05.2017 - L 4 AS 114/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,30783
LSG Hamburg, 08.05.2017 - L 4 AS 114/17 B ER (https://dejure.org/2017,30783)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08.05.2017 - L 4 AS 114/17 B ER (https://dejure.org/2017,30783)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08. Mai 2017 - L 4 AS 114/17 B ER (https://dejure.org/2017,30783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Glaubhaftmachung für die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2021 - L 14 AS 1694/20

    Allgemeine gesetzliche Wohnsitzauflage - örtliche Zuständigkeit

    EL September 2020, § 36 SGB II Rn. 35; vgl. ferner LSG Hamburg, Beschluss vom 8. Mai 2017 - L 4 AS 114/17 B ER -, juris Rn. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2018 - L 12 AS 783/18

    Geltendmachung von Grundsicherungsleistungen im Eilverfahren

    Die von der Antragstellerin erhobenen allgemeinen Bedenken gegen die Wohnsitzauflage, die die Zwecke der Integration und der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip betreffen, können die Bestimmung des Leistungsträgers nach § 36 SGB II nicht durchschlagen (vgl. LSG Hamburg Beschluss vom 08.05.2018, L 4 AS 114/17 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2018 - L 15 AS 32/18

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Abhängigkeit der örtlichen

    Die von den Antragstellern erhobenen allgemeinen Bedenken gegen die Wohnsitzauflage, die das materielle Ausländerrecht betreffen, können daher auf die Bestimmung des Leistungsträgers nach § 36 SGB II nicht durchschlagen (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 8. Mai 2017 - L 4 AS 114/17 B ER).
  • BVerfG, 04.08.2017 - 1 BvR 1411/17

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund materieller Subsidiarität

    den Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg vom 8. Mai 2017 - L 4 AS 114/17 B ER, L 4 AS 115/17 B PKH -,.
  • SG Bremen, 15.01.2018 - S 6 AS 2572/17

    Antrag auf Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach

    Im Ergebnis hat es der Antragsgegner damit berechtigterweise abgelehnt, den Antragstellern Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu bewilligen (vgl. dazu auch LSG Hamburg, Beschl. v. 08.05.2017, L 4 AS 114/17 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2018 - L 15 AS 20/18
    Allgemeine Bedenken gegen die Wohnsitzauflage, die das materielle Ausländerrecht betreffen, können daher auf die Bestimmung des Leistungsträgers nach § 36 SGB II nicht durchschlagen (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 8. Mai 2017 - L 4 AS 114/17 B ER)." Die Voraussetzungen des § 330 Abs. 2 SGB III für eine gebundene Rücknahmeentscheidung lagen allerdings nicht vor.
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