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   LSG Thüringen, 13.02.2012 - L 4 AS 1197/11 B   

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LSG Thüringen, 13.02.2012 - L 4 AS 1197/11 B (https://dejure.org/2012,7549)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 13.02.2012 - L 4 AS 1197/11 B (https://dejure.org/2012,7549)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - L 4 AS 1197/11 B (https://dejure.org/2012,7549)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Thüringen

    § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 ZPO, § 115 Abs 3 S 1 ZPO, § 56 Abs 2 S 1 RVG, § 33 Abs 3 S 1 RVG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - PKH-Antrag - Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses aufgrund des Bestehens eines Kostenerstattungsanspruchs gegenüber einem Verfahrensbeteiligten - PKH-Beschluss - keine materielle Rechtskraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2011 - L 7 AS 194/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Thüringen, 13.02.2012 - L 4 AS 1197/11
    Hat grundsätzlich das Rechtsmittelgericht in jedem Fall über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels zu entscheiden, auch wenn es offensichtlich unbegründet ist, um den Umfang der materiellen Rechtskraft bestimmen zu können, ist das hier ausnahmsweise entbehrlich, weil der gegenständlich erfasste ablehnende PKH-Beschluss ohnehin nicht in materielle Rechtskraft erwachsen kann (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 2. März 2011 - L 7 AS 194/11 B - unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - IV ZB 43/03, NJW 2004, S. 1805 m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.02.1990 - 2 W 191/89

    Kostenerstattungsanspruch; Einzusetzendes Vermögen nach § 115 ZPO; Mangelnde

    Auszug aus LSG Thüringen, 13.02.2012 - L 4 AS 1197/11
    Soweit in der Rechtsprechung vertreten wird, dass ein solcher Kostenerstattungsanspruch nicht das Rechtsschutzbedürfnis entfallen lassen kann, sondern allenfalls bei der Bedürftigkeitsprüfung als vorrangig einzusetzendes Vermögen gemäß § 115 Abs. 3 S. 1 ZPO zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 1990 - 2 W 191/89, FamRZ 1990, S. 642), überzeugt den Senat die getroffene Abgrenzung nicht.
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Auszug aus LSG Thüringen, 13.02.2012 - L 4 AS 1197/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 54/08 R, juris) kann die Klägerin zu 1 die Klägerin zu 5 nur alleine vertreten, wenn ihr das alleinige Sorgerecht zusteht.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 5 B 9/07
    Auszug aus LSG Thüringen, 13.02.2012 - L 4 AS 1197/11
    Es ist nicht Aufgabe der Prozesskostenhilfe, im nachrangigen Kostenfestsetzungsverfahren allein dem beigeordneten Rechtsanwalt durch einen weitergehenden Rechtsbehelf zu einer höheren Vergütung zu verhelfen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.12.2008 - L 5 B 9/07 AS, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2011 - L 3 R 234/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Ausschluss der

    Auszug aus LSG Thüringen, 13.02.2012 - L 4 AS 1197/11
    Was wohl möglich ist, wenn alleine für die Prozesskostenhilfe über § 73a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. §§ 114 ff. ZPO und § 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG entgegen §§ 172, 178 SGG eine Beschwerde gegen die richterliche Kostenfestsetzung des SG eröffnet sein sollte (vgl. zum Streitstand: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.6.2011 - L 3 R 234/10 B, juris m.w.N.).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus LSG Thüringen, 13.02.2012 - L 4 AS 1197/11
    Hat grundsätzlich das Rechtsmittelgericht in jedem Fall über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels zu entscheiden, auch wenn es offensichtlich unbegründet ist, um den Umfang der materiellen Rechtskraft bestimmen zu können, ist das hier ausnahmsweise entbehrlich, weil der gegenständlich erfasste ablehnende PKH-Beschluss ohnehin nicht in materielle Rechtskraft erwachsen kann (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 2. März 2011 - L 7 AS 194/11 B - unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - IV ZB 43/03, NJW 2004, S. 1805 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 3474/13

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit bei Versagung von Prozesskostenhilfe,

    Zwar wird weithin vertreten, dass das Rechtsschutzbedürfnis für einen Prozesskostenhilfeantrag entfällt, wenn der Verfahrensgegner (endgültig) kostenerstattungspflichtig ist, oder dass die persönlichen und wirtschaftlichen Gründe für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe fehlen, da Unbemittelte bereits durch die Kostenerstattung Bemittelten gleichgestellt werden (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 13. Februar 2012 - L 4 AS 1197/11 B -, juris, Rn. 5; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. Juni 2011 - L 3 AS 290/10 B PKH -, juris, Rn. 11 f.).
  • LSG Thüringen, 25.04.2014 - L 4 AS 306/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Rechtsschutzbedürfnis - Folgenabwägung -

    Der Antrag ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig geworden, weil der Antragstellerin aufgrund dieses Beschlusses ein rechtskräftiger Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Antragsgegner zusteht, dessen Leistungsfähigkeit und -willigkeit im Falle einer gerichtlich auferlegten Pflicht zur Kostenerstattung nicht in Zweifel steht (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2012 - L 4 AS 1197/11 B, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2016 - L 7 AS 1224/16

    PKH-Verfahren

    Der Umstand, dass über den rechtzeitig gestellten Prozesskostenhilfeantrag erst nach Beendigung des Verfahrens entschieden worden ist, und zu diesem Zeitpunkt ein Kostenanerkenntnis des Beklagten (Schreiben vom 18.05.2016) vorlag, steht der Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht entgegen (Beschluss des Senats vom 29.01.2016 - L 7 AS 393/15 B; ebenso OLG Köln, Beschluss vom 14.02.1990, 2 W 191/89; abweichend LSG Thüringen, Beschluss vom 13.02.2012, L 4 AS 1197/11 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.09.2012 - L 12 AS 1245/12 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2016 - L 7 AS 393/15

    Prozesskostenhilfe für ein erledigtes Klageverfahren

    Der Umstand, dass über den rechtzeitig gestellten Prozesskostenhilfeantrag erst nach Beendigung des Verfahrens entschieden worden ist, und zu diesem Zeitpunkt ein Kostenanerkenntnis des Beklagten vorlag, steht der Bewilligung der Prozesskostenhilfe hier nicht entgegen (ebenso OLG Köln, Beschluss vom 14.02.1990 - 2 W 191/89; für ein Wahlrecht des Rechtsanwalts zwischen Kostenfestsetzung gegenüber dem Gegner und Geltendmachung des Vergütungsanspruchs gegen die Staatskass auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 19.05.2015 - L 15 SF 72/14 R; abweichend LSG Thüringen, Beschluss vom 13.02.2012- L 4 AS 1197/11 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.09.2012 - L 12 AS 1245/12 B).
  • LSG Thüringen, 20.10.2014 - L 4 AS 1070/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - keine

    Der Antrag ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig geworden, weil dem Antragsteller aufgrund dieses Beschlusses ein rechtskräftiger Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Antragsgegner zusteht, dessen Leistungsfähigkeit und -willigkeit im Falle einer gerichtlich auferlegten Pflicht zur Kostenerstattung nicht in Zweifel steht (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2012 - L 4 AS 1197/11 B, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2012 - L 12 AS 1245/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Steht einem Kläger ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber einem leistungswilligen und -fähigen Verfahrensbeteiligten zu, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für den PKH-Antrag (Thüringer LSG Beschluss vom 13.02.2012 - L 4 AS 1197/11 B -).
  • LSG Thüringen, 09.10.2014 - L 8 AY 474/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde im Verfahren des

    Der Antrag ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig geworden, weil dem Antragsteller aufgrund dieses Beschlusses ein rechtskräftiger Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Antragsgegner zusteht, dessen Leistungsfähigkeit und -willigkeit im Falle einer gerichtlich auferlegten Pflicht zur Kostenerstattung nicht in Zweifel steht (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2012 - L 4 AS 1197/11 B, juris).
  • SG Magdeburg, 30.09.2016 - S 25 SO 141/16
    Das Landessozialgericht Thüringen hat in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass es bereits am Rechtsschutzbedürfnis für einen PKH-Antrag fehle, wenn dem Antragsteller ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber einem leistungswilligen und -fähigen Verfahrensbeteiligten zusteht (LSG Thüringen v. 13.02.2012, L 4 AS 1197/11 B und v. 26.04.2012, L 8 SO 58/12 ER).
  • LSG Sachsen, 14.07.2016 - L 7 AS 1186/14

    Kostenrisiko; Kostenübernahme; Prozesskostenhilfe; Rechtsschutzbedürfnis

    Der Senat folgt insoweit der u.a. vom Thüringer Landessozialgericht vertretenen Auffassung, dass bereits das Rechtsschutzbedürfnis für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entfällt, wenn dem unbemittelten Rechtsschutzsuchenden schon ein Kostenerstattungsanspruch zusteht (vgl. ThürLSG, Beschluss vom 13.02.2012 - L 4 AS 1197/11 B, juris, Rn. 5, m.w.N.; so auch SächsLSG, Beschluss vom 28.05.2008 - L 2 AS 112/09 B PKH, S. 4, nicht veröffentlicht).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2022 - 3 M 17.22

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Rechtsschutzbedürfnis - rechtskräftige

    Mit einer abschließenden Entscheidung des Gerichtes über die Erstattungsfähigkeit von außergerichtlichen Kosten entfällt das Rechtsschutzbedürfnis, weil es wegen des Kostenerstattungsanspruches gegen den Prozessgegner - hier einer Behörde - keiner Bewilligung von Prozesskostenhilfe mehr bedarf, um dem Unbemittelten eine Rechtsverfolgung zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 BvR 3474/13 - juris Rn. 9; LSG Erfurt, Beschluss vom 13. Februar 2012 - L 4 AS 1197/11 B - juris Rn. 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.05.2016 - L 9 AS 1057/15
  • SG Nordhausen, 23.01.2013 - S 12 AS 3290/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Kostengrundanerkenntnis des

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