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   LSG Thüringen, 25.05.2016 - L 4 AS 1310/15   

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https://dejure.org/2016,15736
LSG Thüringen, 25.05.2016 - L 4 AS 1310/15 (https://dejure.org/2016,15736)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 25.05.2016 - L 4 AS 1310/15 (https://dejure.org/2016,15736)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - L 4 AS 1310/15 (https://dejure.org/2016,15736)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende; Anrechnung von Einkommen; Schwankender Einkommenszufluss; Bildung eines Durchschnittseinkommens; Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Einkommen bei endgültiger Leistungsfestsetzung unter ...

  • Justiz Thüringen

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 2 Abs 3 S 1 AlgIIV 2008, § 40 Abs 2 Nr 1 SGB 2, § 328 Abs 3 SGB 3
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - vorläufige Leistungen wegen Einkommensschwankungen - endgültige Leistungsfestsetzung unter Anrechnung eines monatlichen Durchschnittseinkommens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Einkommen bei endgültiger Leistungsfestsetzung unter Anrechnung des tatsächlichen Durchschnittseinkommens abweichend vom Zuflussprinzip

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 665
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • LSG Sachsen, 20.09.2016 - L 7 AS 155/15

    Abnutzung; Ausgaben; Bewilligungszeitraum; Durchschnittseinkommen;

    Soweit vor Inkrafttreten des § 41a Abs. 4 SGB II (in der seit 01.08.2016 geltenden Fassung des Neunten Gesetzes zur Änderung des SGB II - Rechtsvereinfachung - vom 26.07.2016, BGBl. I S. 1824) in der Rechtsprechung der Sozialgerichte umstritten war, ob das geltende Recht die Bildung von Durchschnittseinkommen bei der endgültigen Bewilligung von Leistungen an Aufstocker, die in monatlich unterschiedlicher Höhe Arbeitsentgelt aus einer abhängigen Beschäftigung erzielten, zulässt, bzw. ob die damalige AlgII-V hierfür eine ausreichende Rechtsgrundlage bildete (pro: z.B. SG Rostock, Urteil vom 25.01.2016 - S 5 AS 620/13; SG Dortmund, Urteil vom 13.07.2015 - S 31 AS 3733/13, Rn. 25 ff.; kontra: z.B. SG Altenburg, Urteil vom 25.11.2015 - S 24 AS 145/15; SG Berlin, Urteil vom 23.03.2015 - S 197 AS 355/12; SG Leipzig, Urteil vom 05.02.2015 - S 18 AS 2159/11, alle juris), hatten die Landessozialgerichte insoweit überwiegend keine Bedenken (z.B. Thüringer Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 25.05.2016 - L 4 AS 1310/15; Sächsisches Landessozialgericht (SächsLSG), Urteil vom 05.03.2015 - L 7 AS 888/11, Rn. 35, und Urteil vom 19.10.2009 - L 2 AS 99/08, Rn. 129 (anders wohl 8. Senat, Beschluss vom 03.04.2014 - L 8 1572/13 B PKH n.v.) BayLSG, Beschluss vom 28.01.2015 - L 7 AS 16/15 B ER, Rn 17; LSG Sachsen Anhalt, Urteil vom 30.01.2013 - L 5 AS 487/10, Rn 46; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.10.2012 - L 12 AS 691/11, Rn. 26).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - L 34 AS 2850/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - vorläufige

    Abweichung zu LSG Thüringen, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 4 AS 1310/15 -.

    35 Soweit letztlich der Beklagte und die eine abweichende Rechtsaufassung vertretenden Gerichte (vgl. z.B. LSG Thüringen, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 4 AS 1310/15 - juris) immer wieder maßgeblich auf die vom Verordnungsgeber erstrebte Verwaltungsvereinfachung verweisen, kann dieses - in der nicht amtlichen Begründung zu § 2 Abs. 3 Alg II-V (abrufbar auf der Seite des BMAS) tatsächlich hervorgehobene - Ziel eine - zur Überzeugung des Senats mit dem Wortlaut und der Systematik nicht in Einklang zu bringende - erweiternde Auslegung der Norm nicht rechtfertigen, wie insbesondere ein Blick auf die zwischenzeitlich mit Wirkung zum 01. August 2016 in Kraft getretene Regelung des § 41a SGB II und die Gesetzesmaterialien hierzu zeigen.

    Auch wenn die Vorschrift, auf die der Beklagte sich für die von ihm praktizierte Berechnung des anrechenbaren Einkommens stützt, zwischenzeitlich außer Kraft getreten ist, sieht der Senat bereits mit Blick auf die Abweichung zum - in der Revisionsinstanz anhängigen - Urteil des Thüringer Landessozialgericht vom 25. Mai 2016 - L 4 AS 1310/15 - die Frage, wie nach vorangegangener vorläufiger bei der endgültigen Leistungsfestsetzung das anzurechnende wechselnde Erwerbseinkommen bis zum 31. Juli 2016 zu berechnen war, als klärungsbedürftig an, zumal im Zuständigkeitsbereich des Gerichts hierzu noch verschiedene Verfahren anhängig sind.

  • LSG Thüringen, 30.01.2019 - L 4 AS 30/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Der Senat hält nicht mehr an seiner Rechtsprechung fest, wonach die Bildung eines monatlichen Durchschnittswertes nach pflichtgemäßer Ermessensausübung möglich ist (vgl. das Senatsurteil vom 25. Mai 2016 - L 4 AS 1310/15).
  • SG Altenburg, 24.08.2016 - S 20 AS 460/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - schwankendes

    Die Klage ist als verbundene Anfechtungs- und Leistungsklage bzw. Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG) zulässig und statthaft (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 4 AS 1310/15 -, Rn. 25, juris).

    Ein Ausgleich der Bedarfsunterdeckung mit Monaten mit den Bedarf übersteigenden Einnahmen aus anderen Monaten des betreffenden Bewilligungszeitraumes im Wege einer Durchschnittseinkommensanrechnung bei der endgültigen Leistungsfestsetzung ist nach Ansicht der erkennenden Kammer mit dem Grundsatz der Bedarfsdeckung nicht vereinbar und führt zu einer unberechtigten Ungleichbehandlung gegenüber Angestellten mit gleichbleibendem Einkommen (vgl. SG Leipzig a.a.O. Rn. 44; Striebinger, in: Gagel, Kommentar SGB II/SGB 111, 55. Ergänzungslieferung 2014, § 11, Rn. 49; andere Auffassung Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 4 AS 1310/15- Rn. 42, zitiert nach juris, welches geringfügige Bedarfsunterdeckungen und Bedarfsüberschreitungen innerhalb eines Bewilligungsabschnittes grundsätzlich für unbedenklich hält und erhebliche Abweichungen im Rahmen einer Ermessensausübung durch die Behörden berücksichtigt wissen will).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.12.2016 - L 13 AS 154/15
    Insbesondere ist nicht zu beanstanden, dass der Beklagte auch im Rahmen der endgültigen Leistungsfestsetzung das im streitigen Zeitraum zu errechnende Durchschnittseinkommen des Zeugen zugrunde gelegt hat (vgl. hierzu ausführlich: Thüringer LSG, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 4 AS 1310/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.12.2016 - L 13 AS 168/15
    Insbesondere ist nicht zu beanstanden, dass der Beklagte auch im Rahmen der endgültigen Leistungsfestsetzung das im streitigen Zeitraum zu errechnende Durchschnittseinkommen des Klägers zugrunde gelegt hat (vgl. hierzu ausführlich: Thüringer LSG, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 4 AS 1310/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.12.2016 - L 13 AS 171/15
    Insbesondere ist nicht zu beanstanden, dass der Beklagte auch im Rahmen der endgültigen Leistungsfestsetzung das im streitigen Zeitraum zu errechnende Durchschnittseinkommen des Klägers zugrunde gelegt hat (vgl. hierzu ausführlich: Thüringer LSG, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 4 AS 1310/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.12.2016 - L 13 AS 170/15
    Insbesondere ist nicht zu beanstanden, dass der Beklagte auch im Rahmen der endgültigen Leistungsfestsetzung das im streitigen Zeitraum zu errechnende Durchschnittseinkommen des Klägers zugrunde gelegt hat (vgl. hierzu ausführlich: Thüringer LSG, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 4 AS 1310/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.12.2016 - L 13 AS 169/15
    Insbesondere ist nicht zu beanstanden, dass der Beklagte auch im Rahmen der endgültigen Leistungsfestsetzung das im streitigen Zeitraum zu errechnende Durchschnittseinkommen des Klägers zugrunde gelegt hat (vgl. hierzu ausführlich: Thüringer LSG, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 4 AS 1310/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.12.2016 - L 13 AS 167/15
    Insbesondere ist nicht zu beanstanden, dass der Beklagte auch im Rahmen der endgültigen Leistungsfestsetzung das im streitigen Zeitraum zu errechnende Durchschnittseinkommen des Klägers zugrunde gelegt hat (vgl. hierzu ausführlich: Thüringer LSG, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 4 AS 1310/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.12.2016 - L 13 AS 158/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.12.2016 - L 13 AS 152/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.12.2016 - L 13 AS 159/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.12.2016 - L 13 AS 155/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.12.2016 - L 13 AS 156/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.12.2016 - L 13 AS 153/15
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