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   LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2020 - L 4 AS 167/20 B ER   

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LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2020 - L 4 AS 167/20 B ER (https://dejure.org/2020,27466)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.06.2020 - L 4 AS 167/20 B ER (https://dejure.org/2020,27466)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Juni 2020 - L 4 AS 167/20 B ER (https://dejure.org/2020,27466)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 SGB 2, § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2, § 22 Abs 2 S 1 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Instandhaltungs- und Reparaturkosten für selbst bewohntes Wohneigentum - Angemessenheitsprüfung - Gesamtwohnfläche - tatsächlich bewohnte Wohnfläche - Vermietung - Teilbarkeit eines Hausgrundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2020 - L 4 AS 167/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (B 4 AS 99/11 R) sei auf die Gesamtwohnfläche und nicht auf die tatsächlich bewohnte Wohnfläche abzustellen.

    Das vom Antragsteller bewohnte Hausgrundstück ist kein solches von angemessener Größe im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II. Bei der Beurteilung der Angemessenheit des Grundstücks ist, worauf das SG unter Verweis auf die Rechtsprechung des BSG vom 22. März 2012 - B 4 AS 99/11 R - zutreffend abgestellt hat, die gesamte Wohnfläche des Hauses von ca. 130 qm zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 99/11 R - juris).

    Da eine Teilung mit dem vermieteten Teil des Wohngrundstücks nicht vorliegt und nach dem Vortrag des Antragstellers nicht möglich ist, ist das Hausgrundstück bei der Beurteilung der Angemessenheit des Grundstücks in seiner Gesamtheit zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 22. März 2012, a.a.O., LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - L 4 AS 431/15 B ER - juris).

    Die Teilbarkeit eines Hausgrundstücks bei entsprechender Größe ist keine Frage der angemessenen Größe des Hausgrundstücks, sondern erst bei der Zumutbarkeit der Verwertbarkeit eines unangemessenen Hausgrundstücks im Rahmen der Härteregelung (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II) zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 22. März 2012, a.a.O., Rn. 18).

    Die Voraussetzungen der Verwertbarkeit eines selbstbewohnten unangemessen großen Hausgrundstücks, welches kein geschütztes Vermögen nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II darstellt und damit grundsätzlich der Vermögensverwertung unterliegt, hat das BSG in der Entscheidung vom 22. März 2012, a.a.O., für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II umfassend dargelegt und hierbei eine andere Auffassung als das Hessische Landessozialgericht zum Recht der Arbeitslosenhilfe vertreten.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2015 - L 4 AS 431/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - unabweisbare Aufwendungen für

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2020 - L 4 AS 167/20
    Da eine Teilung mit dem vermieteten Teil des Wohngrundstücks nicht vorliegt und nach dem Vortrag des Antragstellers nicht möglich ist, ist das Hausgrundstück bei der Beurteilung der Angemessenheit des Grundstücks in seiner Gesamtheit zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 22. März 2012, a.a.O., LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - L 4 AS 431/15 B ER - juris).

    Bereits nach dem Wortlaut des § 22 Abs. 2 SGB II spielt indessen die Frage nach der wirtschaftlichen (teilweisen) Unverwertbarkeit bzw. besonderen Härte einer Verwertung keine Rolle (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Oktober 2015, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - L 7 AS 893/11 B ER - juris).

  • LSG Hessen, 14.09.2004 - L 10 AL 98/04

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2020 - L 4 AS 167/20
    Das Hessische Landessozialgericht (LSG) habe in einer Entscheidung vom 14. April 2004 (L 10 AL 98/04 ER) zum Vorliegen eines Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe trotz erheblichen Eigenimmobilienbesitzes ausgeführt, dass eine Verwertung eines insgesamt unangemessenen großen Grundstücks dann ausgeschlossen sei, wenn der Umwandlung der vermieteten Wohnung in eine Eigentumswohnung rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen.

    Ergänzend weist der Senat auf Folgendes hin: Die wiederholt von dem Antragsteller zitierte Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 14. September 2004 - L 10 AL 98/04 - erging zur Arbeitslosenhilfe (Alhi).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2011 - L 7 AS 893/11

    Reparaturkosten beim Eigenheim

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2020 - L 4 AS 167/20
    Bereits nach dem Wortlaut des § 22 Abs. 2 SGB II spielt indessen die Frage nach der wirtschaftlichen (teilweisen) Unverwertbarkeit bzw. besonderen Härte einer Verwertung keine Rolle (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Oktober 2015, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - L 7 AS 893/11 B ER - juris).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - alsbaldiger

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2020 - L 4 AS 167/20
    Solange eine Teilung nicht vorliegt, ist daher das Hausgrundstück der Kläger in seiner Gesamtheit zu beurteilen (BSG Urteil vom 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R - juris RdNr 35; BSG Urteil vom 30.5.1990 - 11 RAr 33/88 - juris RdNr 30; BVerwG Urteil vom 25.6.1992 - 5 C 19/89 - BVerwGE 90, 252 ff)." (Rn. 17).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2020 - L 4 AS 167/20
    Dabei müssen die Gerichte die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02, NJW 2003, S. 1236; BVerfG, NVwZ 2004, S. 95 f.), wenn das einstweilige Rechtsschutzverfahren vollständig die Bedeutung des Hauptsachverfahrens übernimmt und eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung eines Beteiligten droht.
  • BVerwG, 25.06.1992 - 5 C 19.89

    Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück als Schonvermögen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2020 - L 4 AS 167/20
    Solange eine Teilung nicht vorliegt, ist daher das Hausgrundstück der Kläger in seiner Gesamtheit zu beurteilen (BSG Urteil vom 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R - juris RdNr 35; BSG Urteil vom 30.5.1990 - 11 RAr 33/88 - juris RdNr 30; BVerwG Urteil vom 25.6.1992 - 5 C 19/89 - BVerwGE 90, 252 ff)." (Rn. 17).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2020 - L 4 AS 167/20
    Dabei müssen die Gerichte die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02, NJW 2003, S. 1236; BVerfG, NVwZ 2004, S. 95 f.), wenn das einstweilige Rechtsschutzverfahren vollständig die Bedeutung des Hauptsachverfahrens übernimmt und eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung eines Beteiligten droht.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2020 - L 4 AS 167/20
    Das BSG geht in gefestigter Rechtsprechung davon aus, dass für Eigentumswohnungen bei einer Belegung der Wohnung mit bis zu 2 Personen 80 qm angemessen sind (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 2/05 R - juris).
  • BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - teils selbst

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2020 - L 4 AS 167/20
    Dieser Grenzwert ist für Eigenheime auf 90 qm zu erweitern, da Häuser i.d.R. durch größere Flure und Treppenhäuser mehr Fläche aufweisen (BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 34/09 R - und Urteil vom 12. Dezember 2016 - B 14 AS 90/12 R - juris).
  • BSG, 30.05.1990 - 11 RAr 33/88
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - L 29 AS 1920/19

    Unabweisbare Aufwendungen - Dachreparatur - unangemessen großes Hausgrundstück

    Der Tatbestand des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II ist nicht auf den Fall eines unangemessen großen Hauseigentums anzuwenden (vgl. etwa LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. Juni 2020 - L 4 AS 167/20 B ER -, zitiert nach juris Rn. 32; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - L 7 AS 893/11 B ER -, zitiert nach juris Rn. 13).

    Einer solchen Auslegung steht schon der klare Wortlaut in § 22 Abs. 2 S. 1 SGB II entgegen (so ausdrücklich auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. Juni 2020 - L 4 AS 167/20 B ER -, zitiert nach juris Rn. 32 und Beschluss vom 22. Oktober 2015 - L 4 AS 431/15 B ER -, zitiert nach juris Rn. 27).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2021 - L 9 BK 3978/17

    Voraussetzungen der Bewilligung von Kinderzuschuss

    Die Einbeziehung der gesamten Wohnfläche in die Prüfung der angemessenen Größe eines Hausgrundstücks rechtfertigt sich aus der Überlegung, dass die Betroffenen kraft ihres Eigentums keinen Beschränkungen hinsichtlich dessen Nutzung unterliegen (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R -, juris Rn. 16/17; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.06.2020 - L 4 AS 167/20 B ER -, juris Rn. 29; Eicher/Luik/Harich/Lange, a.a.O., § 12 Rn. 89).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2021 - L 9 BK 2971/17

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Kinderzuschlag - Berechnung der Höhe

    Die Einbeziehung der gesamten Wohnfläche in die Prüfung der angemessenen Größe eines Hausgrundstücks rechtfertigt sich aus der Überlegung, dass die Betroffenen kraft ihres Eigentums keinen Beschränkungen hinsichtlich dessen Nutzung unterliegen (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R -, juris Rn. 16/17; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.06.2020 - L 4 AS 167/20 B ER -, juris Rn. 29; Eicher/Luik/Harich/Lange,, a.a.O., § 12 Rn. 89).
  • SG Halle, 03.02.2022 - S 27 AS 889/20

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Instandhaltungskosten für selbst

    Sie erachtet sie für nicht vereinbar mit dem Gesetzeswortlaut und dem Sinn und Zweck des § 22 Abs. 2 SGB II (ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 2021, Az.: L 29 AS 1920/19, Rn. 27 ff., juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Oktober 2015, Az.: L 4 AS 431/15 B ER, sowie Beschluss vom 2. Juni 2020, Az.: L 4 AS 167/20 B ER, juris).
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