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   LSG Hamburg, 18.09.2014 - L 4 AS 179/13   

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https://dejure.org/2014,42282
LSG Hamburg, 18.09.2014 - L 4 AS 179/13 (https://dejure.org/2014,42282)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 18.09.2014 - L 4 AS 179/13 (https://dejure.org/2014,42282)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 18. September 2014 - L 4 AS 179/13 (https://dejure.org/2014,42282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedarfsmindernde Berücksichtigung von Kindergeld beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufhebung und Erstattung von ALG II wegen Nichtberücksichtigung des Kindergeldes beim Einkommen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus LSG Hamburg, 18.09.2014 - L 4 AS 179/13
    Denn die Änderungsbescheide bilden nach ihrem Erscheinungsbild eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Zahlung der Leistungen für die von ihnen erfassten Monate (Rechtsprechung des Senats, vgl Urteil vom 30.10.2012 - L 4 AS 117/10; ebenso BSG vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R = SozR 4-1300 § 33 Nr. 2).

    Die Bezeichnung des Bescheides vom 1. November 2005 als "11.11.2005" schadet hier als offensichtliche Unrichtigkeit, die nach § 38 SGB X jederzeit beseitigt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R), nicht.

    Ist für die Änderungsbescheide eine Aufhebung nicht verfügt worden, so kann für die von ihnen erfassten Monate keine Erstattung verlangt werden (Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteil vom 30.10.2012 - L 4 AS 117/10; ebenso BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R).

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Auszug aus LSG Hamburg, 18.09.2014 - L 4 AS 179/13
    Soll die Leistungsbewilligung gegenüber einem Minderjährigen aufgehoben werden, so hat die erforderliche Anhörung gegenüber einem vertretungsberechtigten Erziehungsberechtigten zu erfolgen (vgl. BSG, Urteil vom 7.7.2011 - B 14 AS 153/10 R).
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X

    Auszug aus LSG Hamburg, 18.09.2014 - L 4 AS 179/13
    Der Senat folgt der wohl überwiegend vertretenen Auffassung, dass Tatsachen in diesem Sinne die Umstände sind, aus denen sich die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes ergibt, aber auch diejenigen Umstände, aus denen sich die weiteren Voraussetzungen einer Rücknahme ergeben (BVerwG, Großer Senat, Beschluss vom 19.12.1984 - GrSen1/84 und 2/84, zu § 48 Abs. 4 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG - ; BSG, Urt. v. 8.2.1996 - 13 RJ 35/94; Merten, in: Hauck/Noftz, SGB X, Stand Juni 2014, § 45 Rn. 147 f.; Schütze, in: v.Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl. 2014, § 45 Rn. 81), also etwa die für die Beurteilung der groben Fahrlässigkeit maßgeblichen Umstände.
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Hamburg, 18.09.2014 - L 4 AS 179/13
    Dementsprechend ist der Begünstigte gehalten, den Bescheid zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen (vgl. für das Arbeitslosengeld BSG, Urteil vom 2.2.2001 - B 11 AL 21/00 R).
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung

    Auszug aus LSG Hamburg, 18.09.2014 - L 4 AS 179/13
    Eine wirksame Anhörung setzt aber voraus, dass alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt gegeben werden (vgl. BSG, Urteil vom 9.11.2010 - B 4 AS 37/09 R).
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Hamburg, 18.09.2014 - L 4 AS 179/13
    Etwas anders mag gelten, wenn ein Aufhebungsbescheid die aufzuhebenden Bescheide nicht datumsmäßig benennt, sondern allein nach den von ihnen geregelten Bewilligungszeiträumen beschreibt (so der Fall bei BSG, Urteil vom 10.9.2013 - B 4 AS 89/12 R).
  • LSG Hamburg, 08.09.2011 - L 5 AS 50/08
    Auszug aus LSG Hamburg, 18.09.2014 - L 4 AS 179/13
    Dass die Klägerin zu 1 - auf die als gesetzliche Vertreterin der Klägerinnen zu 2 und 3 abzustellen ist (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 8.9.2011 - L 5 AS 50/08) - die Rechtwidrigkeit der Bewilligungsbescheide kannte, ist nicht festzustellen.
  • LSG Hamburg, 23.06.2016 - L 4 AS 575/15

    Anspruch des hilfebedürftigen Inhabers eines Internetportals auf vollständige

    Das hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 18. September 2014 (Az.: L 4 AS 179/13) festgestellt: Der Umstand, dass der Beklagte allein die Bewilligungsbescheide für die Bewilligungszeiträume und nicht auch die hinsichtlich dieser Zeiträume ergangenen Änderungsbescheide aufgehoben hat, führt dazu, dass die von den Änderungsbescheiden geregelten Zeiträume nicht der Aufhebung unterfallen.
  • LSG Hamburg, 20.06.2017 - L 4 AS 128/15

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Damit bleibt der Bescheid vom 18. Juni 2012 als Rechtsgrundlage der für August 2012 gewährten Leistungen bestehen (zur Folge der Nichtnennung von Änderungsbescheiden vgl. bereits die Urteile des Senats vom 30.10.2012 - L 4 AS 117/10, vom 18.9.2014 - L 4 AS 179/13 und vom 23.6.2016 - L 4 AS 575/15).
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