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   LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2016 - L 4 AS 193/16 B ER   

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LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2016 - L 4 AS 193/16 B ER (https://dejure.org/2016,21611)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.06.2016 - L 4 AS 193/16 B ER (https://dejure.org/2016,21611)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Juni 2016 - L 4 AS 193/16 B ER (https://dejure.org/2016,21611)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 2 Abs 2 Nr 1 FreizügG/EU 2004, § 3 Abs 2 Nr 1 FreizügG/EU 2004
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - Freizügigkeitsrecht - Arbeitnehmereigenschaft - geringfügige Beschäftigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche; Voraussetzungen des Arbeitnehmerbegriffs im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche iSv § 7 Abs 1 Satz 2 Nr 2 SGB II - EU-Ausländer; Arbeitsuche; anderes Aufenthaltsrecht; Arbeitnehmer; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Arbeitnehmereigenschaft; Einzelfall; Freizügigkeit; einstweiliger Rechtsschutz; einstweilige ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Schleswig-Holstein, 11.11.2015 - L 6 AS 197/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2016 - L 4 AS 193/16
    Zur Prüfung der Voraussetzungen hat sich das Tatsachengericht auf objektive Kriterien zu stützen und dabei eine Gesamtbetrachtung aller Umstände der Rechtssache vorzunehmen, die die Art der Tätigkeit und des Arbeitsverhältnisses betreffen, wobei (lediglich) Umstände, die sich auf das Verhalten des Betreffenden vor und nach der Beschäftigungszeit beziehen, für die Begründung der Arbeitnehmereigenschaft ohne Belang sein sollen (EUGH, Urteil vom 6. November 2003, Rs. C-413/01-Ninni-Orasche, RN 27f.; vgl. z. Vorst.: LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. November 2015, Az.: L 6 AS 197/15 B ER, juris RN 20).

    Ein monatlicher Durchschnittslohn von etwa 175 EUR bei Arbeitnehmern ist eine hinreichende Vergütung (vgl. Beschluss des Senats vom 24. Juni 2016, Az. L 4 AS 249/16 B ER; ebenso Beschluss des 2. Senat des LSG Sachsen-Anhalt vom 5. April 2016, a.a.O., RN 53 f.; LSG Schleswig Holstein, Beschluss vom 11. November 2015, Az.: L 6 AS 197/15 B ER, juris RN 2, 20-22).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2016 - L 2 AS 102/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2016 - L 4 AS 193/16
    Diese ist nicht mit verbotenen oder strafbaren Tätigkeiten vergleichbar, die eine Berufung auf das Freizügigkeitsrecht nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU ausschließen (vgl. Beschluss des 2. Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 5. April 2016, Az.: L 2 AS 102/16 B ER, juris RN 56).

    Ein monatlicher Durchschnittslohn von etwa 175 EUR bei Arbeitnehmern ist eine hinreichende Vergütung (vgl. Beschluss des Senats vom 24. Juni 2016, Az. L 4 AS 249/16 B ER; ebenso Beschluss des 2. Senat des LSG Sachsen-Anhalt vom 5. April 2016, a.a.O., RN 53 f.; LSG Schleswig Holstein, Beschluss vom 11. November 2015, Az.: L 6 AS 197/15 B ER, juris RN 2, 20-22).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2016 - L 4 AS 193/16
    Dabei müssten die Gerichte die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002, Az.: 1 BvR 1586/02, NJW 2003, Seite 1236; BVerfG, NVwZ 2004, Seite 95f.), wenn das einstweilige Rechtschutzverfahren - wie vorliegend - vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt und eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung eines Beteiligten droht.

    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002, a.a.O., Seite 1237).

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2016 - L 4 AS 193/16
    Darüber hinaus sind im Wege des "Erst-Recht-Schlusses" nicht zum Bezug von Leistungen nach den SGB II berechtigt Unionsbürger oder Ausländer, die über keine Freizügigkeitsberechtigung oder ein anderes materielles Aufenthaltsrecht verfügen (vgl. BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015, Az.: B 4 AS 44/15 R, juris RN 19f.).

    Es ist davon auszugehen, dass die Antragstellerin zu 1 in den Betrieb des Arbeitgebers integriert ist, unter der Weisung oder der Aufsicht eines Dritten steht, der die zu erbringenden Leistungen und/oder Arbeitszeiten vorschreibt und dessen Anordnungen zu befolgen hat (vgl. BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015, Az.: B 4 AS 44/15 R, juris RN 26 juris).

  • BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 98/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2016 - L 4 AS 193/16
    Der Nachrang der SGB II-Leistungen gilt nur dann, wenn der Leistungsberechtigte die andere Sozialleitung "wirklich und jetzt" erhält (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 2012, Az.: B 14 AS 98/11 R, juris), wenn er also seinen gegenwärtigen Bedarf mit diesen Leistungen tatsächlich ganz und zumindest teilweise decken kann.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2016 - L 4 AS 249/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2016 - L 4 AS 193/16
    Ein monatlicher Durchschnittslohn von etwa 175 EUR bei Arbeitnehmern ist eine hinreichende Vergütung (vgl. Beschluss des Senats vom 24. Juni 2016, Az. L 4 AS 249/16 B ER; ebenso Beschluss des 2. Senat des LSG Sachsen-Anhalt vom 5. April 2016, a.a.O., RN 53 f.; LSG Schleswig Holstein, Beschluss vom 11. November 2015, Az.: L 6 AS 197/15 B ER, juris RN 2, 20-22).
  • LSG Hamburg, 01.12.2014 - L 4 AS 444/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2016 - L 4 AS 193/16
    Dies habe das LSG Hamburg für eine Beschäftigung mit einem Monatslohn von 200 EUR festgestellt (Beschluss vom 1. Dezember 2014, Az.: L 4 AS 444/14 B ER).
  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 138/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2016 - L 4 AS 193/16
    Bereits das Vorliegen eines Aufenthaltsrechts aus einem anderem Grund als dem Zweck der Arbeitsuche hindert die positive Feststellung eines Aufenthaltsrechts "allein aus dem Zweck der Arbeitsuche" iSv § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 2013, Az.: B 4 AS 54/12 R, juris RN 23; Urteil vom 25. Januar 2012, Az.: B 14 AS 138/11 R, juris RN 20).
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2016 - L 4 AS 193/16
    Bereits das Vorliegen eines Aufenthaltsrechts aus einem anderem Grund als dem Zweck der Arbeitsuche hindert die positive Feststellung eines Aufenthaltsrechts "allein aus dem Zweck der Arbeitsuche" iSv § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 2013, Az.: B 4 AS 54/12 R, juris RN 23; Urteil vom 25. Januar 2012, Az.: B 14 AS 138/11 R, juris RN 20).
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2016 - L 4 AS 193/16
    Die Arbeitnehmereigenschaft begründen daher auch nicht existenzsichernde Teilzeittätigkeiten, sofern es sich dabei um "tatsächliche und echte" Tätigkeiten handelt, wobei - gemessen wiederum am Willen der freizügigkeitsberechtigten Personen, im Wirtschaftsleben tätig zu sein - nur solche Beschäftigungen außer Betracht bleiben, die so einen geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig ungeordnet und unwesentlich darstellen (EUGH, Urteil vom 23. März 1982, Rs. 53/81-Levin, RN 17).
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

  • EuGH, 06.11.2003 - C-413/01

    Ninni-Orasche

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • SG München, 20.11.2020 - S 8 AS 2674/16

    Kein SGB II-Leistungsausschluss einer italienischen Staatsangehörigen

    Insoweit hat der EUGH (Urteil vom 4. Februar 2010, Az.: C-14/09-Genc) die Arbeitnehmereigenschaft bejaht bei einer Arbeitsleistung von 5, 5 Stunden wöchentlich und einem Verdienst von 175 EUR monatlich (zit. nach LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.06.2016 - L 4 AS 193/16 B ER, Rn. 31, juris).

    Wie schon das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 24. Juni 2016 - L 4 AS 193/16 B ER, Rn. 27 - 33, juris) zutreffend klargestellt hat, kann es auf eine solche bloße Motivlage dann nicht ankommen, wenn wie vorliegend keine Zweifel an der rechtlichen Wirksamkeit des bestehenden Arbeitsverhältnisses bestehen.

  • SG Karlsruhe, 24.01.2017 - S 4 AS 1827/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Anschluss an EuGH vom 4.2.2010 - C-14/09 - Rechtssache "Genc", Slg. 2010, I-931), reicht eine Arbeitsleistung von 5, 5 Stunden wöchentlich und ein Verdienst von etwa 175 EUR monatlich aus, um die Arbeitnehmereigenschaft anzunehmen (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Juni 2016 - L 4 AS 193/16 B ER -, juris; so auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07. Oktober 2016 - L 12 AS 965/16 B ER -, juris).
  • SG Halle, 14.08.2017 - S 5 AS 2398/17

    Voraussetzungen einer Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für einen

    Der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit muss zwar (noch) nicht das notwendige Existenzminimum decken, allerdings darf die Tätigkeit nicht einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R -), was bei entsprechenden Gewinnen von unter 150 EUR monatlich regelmäßig anzunehmen ist (vgl. SG Halle, Beschluss vom 22. Januar 2016 - S 5 AS 4299/15 ER -, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Juni 2016 - L 2 AS 84/16 B ER -, juris, Rdnr. 47: Durchschnittsverdienst in Höhe von 157, 14 EUR bzw. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Mai 2016 - L 2 AS 184/16 B ER -, juris, Rdnr. 53: Durchschnittsverdienst in Höhe von 175 EUR, ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Juni 2016 - L 4 AS 193/16 B ER -, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.01.2017 - L 8 SO 44/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Zulässigkeit der

    Nachdem das SG mit Beschluss vom 23. März 2016 den Antrag abgelehnt hatte, wurde der Beigeladene vom 4. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen-Anhalt in dem Verfahren L 4 AS 193/16 B ER mit Beschluss vom 24. Juni 2016 verpflichtet, den Bf. vorläufig SGB II-Leistungen für die Zeit von Dezember 2015 bis April 2016 in Höhe von monatlich 1.400,00 EUR zu zahlen.
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