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   LSG Thüringen, 20.06.2013 - L 4 AS 1967/12   

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https://dejure.org/2013,47022
LSG Thüringen, 20.06.2013 - L 4 AS 1967/12 (https://dejure.org/2013,47022)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 20.06.2013 - L 4 AS 1967/12 (https://dejure.org/2013,47022)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - L 4 AS 1967/12 (https://dejure.org/2013,47022)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten des Widerspruchsverfahrens im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren; Widerspruch gegen den Ausführungsbescheid wegen stillschweigender Ablehnung eines Zinsanspruchs

  • Justiz Thüringen

    § 63 Abs 1 S 1 SGB 10, § 44 Abs 1 SGB 1, § 133 BGB, § 78 SGG, §§ 78 ff SGG
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - Nachzahlung von Leistungen in Ausführung eines Gerichtsbescheides - Widerspruch gegen den Ausführungsbescheid wegen stillschweigender Ablehnung eines Zinsanspruchs - Verwerfung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Kosten des Widerspruchsverfahrens im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren; Widerspruch gegen den Ausführungsbescheid wegen stillschweigender Ablehnung eines Zinsanspruchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R

    Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über Zinsanspruch von Amts wegen -

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.06.2013 - L 4 AS 1967/12
    Zu einem Zinsanspruch nach § 44 SGB I sind hingegen noch nicht einmal - versteckte - Andeutungen oder Anhaltspunkte zu erkennen, bei denen durchaus fraglich bliebe, ob alleine sie eine ablehnende Entscheidung begründen könnten, obwohl damit die Rechtsschutzmöglichkeiten des Bescheidadressaten erheblich erschwert wären (darauf abstellend bei bloßem Mitteilungsschreiben: BSG, Urteil vom 25. Januar 2011 - B 5 R 14/10 R, juris).

    Zumal trotz der materiell-rechtlichen Akzessorietät des Zinsanspruchs, dieser materiell-rechtlich selbstständig zu bescheiden ist (BSG, Urteil vom 25. Januar 2011, a.a.O.).

    Maßgeblich sein kann allein, was die Behörde tatsächlich erklärt hat, nicht was sie hätte erklären sollen, soweit nicht besondere Umstände im Einzelfall es erlauben, eine stillschweigende Willensbetätigung anzunehmen (BSG, Urteil vom 25. Januar 2011, a.a.O.).

  • BSG, 11.09.1980 - 5 RJ 108/79
    Auszug aus LSG Thüringen, 20.06.2013 - L 4 AS 1967/12
    Ebenso wenig ist ein solcher Anhaltspunkt dem Umstand zu entnehmen, dass es sich bei dem Zinsanspruch um eine unselbstständige Nebenforderung zu dem eigentlichen Leistungsanspruch handelt (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 8 RKn 2/96, juris; darauf abstellend: BSG, Urteil vom 11. Juli 1980 - 5 RJ 108/79, juris; dem folgend: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. März 2010 - L 2 R 68/10, juris), der nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen zu bescheiden ist.
  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 2/96

    Sonderrechtsnachfolge und Verzinsung

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.06.2013 - L 4 AS 1967/12
    Ebenso wenig ist ein solcher Anhaltspunkt dem Umstand zu entnehmen, dass es sich bei dem Zinsanspruch um eine unselbstständige Nebenforderung zu dem eigentlichen Leistungsanspruch handelt (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 8 RKn 2/96, juris; darauf abstellend: BSG, Urteil vom 11. Juli 1980 - 5 RJ 108/79, juris; dem folgend: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. März 2010 - L 2 R 68/10, juris), der nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen zu bescheiden ist.
  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 78/03 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.06.2013 - L 4 AS 1967/12
    Deren Anwendung im Einzelfall stellt hingegen eine tatrichterliche Überzeugungsbildung dar, welche nicht revisionsrechtlich zu überprüfen ist, solange anerkannte Auslegungsgrundsätze nicht verletzt sind (vgl. zum arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag: BSG, Urteil vom 2. September 2004 - B 7 AL 78/03 R, juris).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.06.2013 - L 4 AS 1967/12
    Maßstab bildet der Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2011 -B 4 AS 119/10 R, juris m.w.N.) Der Empfänger kann sich nicht darauf berufen, er habe die Erklärung in einem bestimmten Sinne verstanden, wenn sie objektiv - unter Berücksichtigung aller Umstände - nicht so verstanden werden konnte (zur Maßgeblichkeit des objektiven Erklärungswertes vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2011, a.a.O. m.w.N.).
  • BSG, 02.11.2012 - B 4 AS 97/11 R

    Erstattung von Vorverfahrenskosten nach § 63 SGB 10 - Zulässigkeit des

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.06.2013 - L 4 AS 1967/12
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist nicht allein auf den Verfügungssatz in dem Widerspruchsbescheid abzustellen, sondern ist der Erfolg des eingelegten Widerspruchs am tatsächlichen Verfahrensgang nach § 78 ff. SGG zu messen (zur Stornierung einer Mahngebühr trotz Verwerfung des Widerspruchs als unzulässig: BSG, Urteil vom 2. November 2012 - B 4 AS 97/11 R, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2010 - L 3 R 162/09

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.06.2013 - L 4 AS 1967/12
    Allein die Pflicht, eine Entscheidung treffen zu müssen, rechtfertigt es nicht, ohne weitere Anhaltspunkte auf die gebotene, aber gleichwohl unterbliebene Willensbetätigung der Behörde schließen zu lassen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 18. Januar 2010 - L 3 R 162/09, juris m.w.N.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2010 - L 2 R 68/10

    Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über Zinsanspruch von Amts wegen

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.06.2013 - L 4 AS 1967/12
    Ebenso wenig ist ein solcher Anhaltspunkt dem Umstand zu entnehmen, dass es sich bei dem Zinsanspruch um eine unselbstständige Nebenforderung zu dem eigentlichen Leistungsanspruch handelt (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 8 RKn 2/96, juris; darauf abstellend: BSG, Urteil vom 11. Juli 1980 - 5 RJ 108/79, juris; dem folgend: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. März 2010 - L 2 R 68/10, juris), der nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen zu bescheiden ist.
  • SG Karlsruhe, 29.03.2022 - S 2 SO 2888/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Klage - Geltendmachung von

    Im Rahmen der Auslegung ist zu berücksichtigen, dass allein die Pflicht, eine Entscheidung treffen zu müssen, es noch nicht rechtfertigt, ohne weitere Anhaltspunkte auf die gebotene, aber gleichwohl unterbliebene Willensbetätigung der Behörde zu schließen (vgl. Thüringisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.06.2013, L 4 AS 1967/12; Landessozialgericht Nordrhein-Westfahlen, Urteil vom 18.01.2010, L 3 R 162/09).
  • SG Braunschweig, 17.04.2015 - S 53 AS 2587/14

    Anspruch auf Zinsen hinsichtlich der auf einem vor dem Sozialgericht

    22 Ebenso wenig ist ein solcher Anhaltspunkt dem Umstand zu entnehmen, dass es sich bei dem Zinsanspruch um eine unselbständige Nebenforderung zum eigentlichen Leistungsanspruch handelt (vgl. Thüringisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.06.2013, Aktenzeichen L 4 AS 1967/12 m.w.N.).

    23 Zudem ist im Rahmen der Auslegung zu berücksichtigen, dass allein die Pflicht, eine Entscheidung treffen zu müssen, es noch nicht rechtfertig, ohne weitere Anhaltspunkte auf die gebotene, aber gleichwohl unterbliebene Willensbetätigung der Behörde zu schließen (vgl. Thüringisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.06.2013, Aktenzeichen L 4 AS 1967/12; Landessozialgericht Nordrhein-Westfahlen, Urteil vom 18.01.2010, Aktenzeichen L 3 R 162/09).

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