Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 04.06.2019 - L 4 AS 203/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,16718
LSG Hamburg, 04.06.2019 - L 4 AS 203/16 (https://dejure.org/2019,16718)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04.06.2019 - L 4 AS 203/16 (https://dejure.org/2019,16718)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - L 4 AS 203/16 (https://dejure.org/2019,16718)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,16718) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Justiz Hamburg

    § 40 Abs 2 Nr 3 SGB 2, § 45 Abs 1 S 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme bzw Aufhebung rechtswidriger Bewilligungsbescheide für die Vergangenheit - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einnahmen durch Betrug des Ehegatten - Nichtvorliegen eines ernsthaften Willens ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Sachsen, 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14

    Aufhebung und Erstattung von Leistungen nach dem SGB II bei Anrechnung von

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.06.2019 - L 4 AS 203/16
    Eine betrügerisch erlangte Geldsumme ist zu berücksichtigendes Einkommen (vgl LSG Chemnitz 8.11.2018 - L 7 AS 1086/14).

    Auch der Umstand, dass die Einnahmen aus einer Straftat der Ehefrau des Klägers, nämlich einem Betrug, erlangt wurden, schließt eine Anrechnung als Einkommen nicht aus (wie hier für Gelder, die durch Betrug im Zusammenhang mit Ebay-Verkäufen erzielt wurden, Sächsisches LSG, Urteil vom 8.11.2018 - L 7 AS 1086/14 und die zustimmende Anmerkung von Lange, jurisPR-SozR 2/2019 Anm. 1; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.1.2017 - L 23 SO 327/16 B ER).

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.06.2019 - L 4 AS 203/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 17.6. 2010 - B 14 AS 46/09 R) stelle ein Darlehen, das an den Darlehensgeber zurückzuzahlen ist, als nur vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung kein Einkommen dar, auch wenn es als bereites Mittel zunächst zur Deckung des Lebensunterhalts verwendet werden könne.

    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. insbesondere Urteil vom 17.6.2010 - B 14 AS 46/09 R), wonach ein Darlehen, dass nur vorübergehend zur Verfügung gestellt und an den Darlehensgeber zurückzuzahlen ist, mangels wertmäßigen Zuwachses beim Darlehensnehmer nicht als Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II anzusehen ist, ist für den vorliegenden Fall nicht einschlägig.

  • LSG Hamburg, 23.06.2016 - L 4 AS 575/15

    Anspruch des hilfebedürftigen Inhabers eines Internetportals auf vollständige

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.06.2019 - L 4 AS 203/16
    Abgrenzung von § 45 und § 48 SGB X nach dem letzten Änderungsbescheid, der die Bewilligungsentscheidung neu regelt (ständige Rechtsprechung des Senats seit Urteil des LSG Hamburg vom 23.6.2016 - L 4 AS 575/15).

    Diese enthalten eine vollständige Neuregelung der Leistungsbewilligung für die von ihnen umfassten Bewilligungszeiträume, die die zuvor ergangenen Bewilligungs- und Änderungsbescheide für diese Zeiträume ersetzen (vgl. zur Ersetzung des ursprünglichen Bescheids durch einen Änderungsbescheid bereits das Urteil des Senats vom 23.6.2016 - L 4 AS 575/15).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2017 - L 23 SO 327/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.06.2019 - L 4 AS 203/16
    Auch der Umstand, dass die Einnahmen aus einer Straftat der Ehefrau des Klägers, nämlich einem Betrug, erlangt wurden, schließt eine Anrechnung als Einkommen nicht aus (wie hier für Gelder, die durch Betrug im Zusammenhang mit Ebay-Verkäufen erzielt wurden, Sächsisches LSG, Urteil vom 8.11.2018 - L 7 AS 1086/14 und die zustimmende Anmerkung von Lange, jurisPR-SozR 2/2019 Anm. 1; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.1.2017 - L 23 SO 327/16 B ER).
  • BSG, 01.04.2016 - B 14 AS 286/15 B

    Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung - fehlende Klärungsbedürftigkeit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.06.2019 - L 4 AS 203/16
    Weder die Tilgung von Schulden noch der sonstige spätere Verbrauch steht dem entgegen (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 1.4.2016 - B 14 AS 286/15 B; zur Nicht-absetzbarkeit von Zahlungen zur Schuldentilgung bereits BSG, Urteil vom 19.9.2008 - B 14/7b AS 10/07 R).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14/7b AS 10/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.06.2019 - L 4 AS 203/16
    Weder die Tilgung von Schulden noch der sonstige spätere Verbrauch steht dem entgegen (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 1.4.2016 - B 14 AS 286/15 B; zur Nicht-absetzbarkeit von Zahlungen zur Schuldentilgung bereits BSG, Urteil vom 19.9.2008 - B 14/7b AS 10/07 R).
  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.06.2019 - L 4 AS 203/16
    Diese Situation ist eher den Fällen vergleichbar, in denen Leistungsempfänger Einnahmen aus anderen staatlichen Mitteln erhalten, die später als unrechtmäßig erlangt zurückgezahlt werden müssen (zu jenen Fällen vgl. BSG, Urteil vom 23.8.2011 - B 14 AS 165/10 R).
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.06.2019 - L 4 AS 203/16
    Der Anhörungsmangel ist jedoch durch Nachholung im Widerspruchsverfahren geheilt worden, § 41 Abs. 1 Nr. 3 SGB X (zur Möglichkeit der Heilung eines Verstoßes gegen § 24 SGB X im Widerspruchsverfahren vgl. BSG, Urteil vom 9.11.2010 - B 4 AS 37/09 R).
  • SG Duisburg, 29.05.2020 - S 49 AS 3304/16
    Inwiefern Geldzuflüsse im Zusammenhang mit Straftaten innerhalb des SGB II als Einkommen nach §§ 11 ff. SGB II anzusehen sind, wird in Rechtsprechung und Literatur uneinheitlich beurteilt (für das Vorliegen von berücksichtigungsfähigen Einkommen etwa: LSG Hamburg, Urt. v. 04.06.2019 - L 4 AS 203/16, juris, Rn. 54 ff.; Sächsisches LSG, Urt. v. 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14, juris, Rn. 41; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.08.2017 - L 31 AS 1462/17 B ER, juris, Rn. 30 ff.; Hessisches LSG, Beschl. v. 07.12.2005 - L 7 AS 81/05 ER, juris, Rn. 19, 45; Lange, jurisPR-SozR 2/2019 Anm. 1; Löns, in: Löns/Herold-Tews, SGB II, 3. Aufl. 2011, § 11 SGB II, Rn. 13; Schmidt, in: Eicher/Luik, SGB 11, 4.

    Dieser Argumentation des Bundessozialgerichts in seiner Entscheidung zum früheren Recht der Arbeitslosenhilfe kann aus Sicht der Kammer allerdings kein allgemeiner Grundsatz in der Gestalt entnommen werden, dass Gelder, die mit illegalen Tätigkeiten des Bürgers erworben worden sind, im Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende kein Einkommen i.S.d. §§ 11 ff. SGB II darstellen würden, weil durch eine Straftat erlangtes Vermögen oder Einkommen bei der Bedürftigkeitsprüfung niemals berücksichtigt werden darf (in diesem Sinne auch: LSG Hamburg, Urt. v. 04.06.2019 - L 4 AS 203/16, juris, Rn. 54 ff.; Sächsisches LSG, Urt. v. 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14, juris, Rn. 37 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.08.2017 - L 31 AS 1462/17 B ER, juris, Rn. 30 ff.).

    Die Ehefrau des Klägers hat im Strafverfahren eingeräumt, dass sie nicht vorhatte, die Gelder zurückzuzahlen." (LSG Hamburg, Urt. v. 04.06.2019 - L 4 AS 203/16, juris, Rn. 54).

    Eine entsprechende Grenzziehung anhand der Frage, inwiefern dem Straftäter die wirtschaftlichen Vorteile seiner Tat dauerhaft (nicht) erhalten bleiben werden, erscheint dabei gerade dann geboten, wenn die wirtschaftliche Betrachtungsweise maßgeblich sein soll, wie es das Bundessozialgericht bereits 2000 für das Recht der Arbeitslosenhilfe ausgeführt hatte (im Ergebnis vergleichbar differenzierend auch: Sächsisches LSG, Urt. v. 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14, juris, Rn. 38 ff.; LSG Hamburg, Urt. v. 04.06.2019 - L 4 AS 203/16, juris, Rn. 55 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.08.2017 - L 31 AS 1462/17 B ER, juris, Rn. 33; Hengelhaupt, in: Hauck/Noftz, SGB, 12/19, § 11 SGB II, Rn. 230 f., 568; wohl auch: Lange, jurisPR-SozR 2/2019 Anm. 1; anders differenzierend aber im Ergebnis auch für eine regelmäßige Berücksichtigungsfähigkeit als Einkommen bei einer tatsächlichen Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes des Straftäters aus diesen Mitteln: Klerks, info also 2019, 222, 225 f.).

    Es vermag vor diesem Hintergrund auch nicht mehr einzuleuchten, warum ausgerechnet Gelder aus Straftaten gegenüber anderen allen Fällen grundsicherungsrechtlich (weiterhin) besonders - günstig - zu behandeln sein sollten, in denen zivilrechtliche Rückzahlungsansprüche eines Privaten oder öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche einer staatlichen Stelle bestehen, obwohl in sämtlichen Fällen zu Unrecht erworbene Gelder vorliegen, bei deren Erwerb bereits - kraft Gesetzes - entsprechende Rückzahlungsansprüche begründet sind, die aber aktuell zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden können oder konnten (so auch: Sächsisches LSG, Urt. v. 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14, juris, Rn. 43; LSG Hamburg, Urt. v. 04.06.2019 - L 4 AS 203/16, juris, Rn. 55).

    Weder die Tilgung von Schulden noch der sonstige spätere Verbrauch steht dem entgegen [ ]." (LSG Hamburg, Urt. v. 04.06.2019 - L 4 AS 203/16, juris, Rn. 54 ff.).

  • LSG Hamburg, 27.05.2020 - L 4 AS 317/19

    Aus einer Straftat zugeflossene Einnahmen sind als Einkommen des

    Das habe das Landessozialgericht Hamburg (Urteil vom 4.6.2019, L 4 AS 203/16) bereits so entschieden und beurteile die Kammer ebenso.

    Der Senat (Urteil vom 4.6.2019 - L 4 AS 203/16) hat für den auch hier vorliegenden Fall eines betrügerisch erlangten Geldbetrages bereits entschieden:.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.11.2019 - L 4 AS 621/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einnahmen aus

    Sie hat damit die alleinige Verfügungsgewalt über das Guthaben und kann dieses umfassend für ihren Lebensunterhalt verwenden (so auch Sächsisches LSG - Urteil vom 8. November 2018 - L 7 AS 1086/14 - Rn. 41; zustimmend auch Lange, jurisPR-SozR 2/2019 Anm. 1; ähnlich auch LSG Hamburg - Urteil vom 4. Juni 2019 - L 4 AS 203/16 - Rn. 55 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2019 - L 1 AS 4154/18
    Der Änderungsbescheid vom 05.05.2014 enthält eine vollständige Neuregelung der Leistungsbewilligung für die von ihm umfassten Bewilligungszeiträume, die die zuvor ergangenen Bewilligungs- und Änderungsbescheide für diese Zeiträume ersetzen (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 04.06.2019 - L 4 AS 203/16 -, Rn. 48, juris).
  • SG Karlsruhe, 08.02.2021 - S 6 AS 3136/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Bezug einer

    Denn die Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen des Tatopfers sei in hohem Maße ungewiss und der Täter habe dies auch gezielt gewollt (s. etwa LSG Hamburg, Urt. v. 04.06.2019 - L 4 AS 203/16; LSG Sachsen, Urt. v. 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14; LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27.11.2019; eingehend SG Duisburg, Urt. v. 29.05.2020 - S 49 AS 3304/16; aA: LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09.01.2017 - L 23 SO 327/16 B ER; s. auch Söhngen , in: jurisPK-SGB II, § 11 SGB II Rn. 54 mwN.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht