Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 10.07.2014 - L 4 AS 206/14 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 86b Abs 2 S 2 SGG, § 86b Abs 2 S 4 SGG, § 9 Abs 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 313 S 1 BGB
Einstweiliger Rechtsschutz - Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs und -grundes - Arbeitslosengeld II - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - widersprüchliche und wahrheitswidrige Angaben zu wirtschaftlichen Verhältnissen - Erwerb eines ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Glaubhaftmachung des Leistungsanspruchs bei wahrheitswidrigen Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen; Bewertung einer Vertragskombination aus Miete und Kauf beim Erwerb eines Hausgrundstücks während des Leistungsbezugs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 313 S. 1; BGB § 125; SGG § 86b Abs. 2 S. 2
Einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung; notarieller Vertrag; Formerfordernis; wirtschaftliche Verhältnisse; unvollständige Angaben; Bankkonto; Kontoguthaben; Anordnungsanspruch - rechtsportal.de
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Glaubhaftmachung des Leistungsanspruchs bei wahrheitswidrigen Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen; Bewertung einer Vertragskombination aus Miete und Kauf beim Erwerb eines Hausgrundstücks während des Leistungsbezugs
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vorhandensein erheblicher Geldbeträge schließt Hilfebedürftigkeit aus
Verfahrensgang
- SG Dessau-Roßlau, 30.04.2014 - S 14 AS 523/14
- LSG Sachsen-Anhalt, 10.07.2014 - L 4 AS 206/14 B ER
Wird zitiert von ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2015 - L 4 AS 137/15
Einstweiliger Rechtsschutz - fehlende Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs …
Mit Beschluss vom 10. Juli 2014 hatte der Senat den Beschluss des SG aufgehoben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt (Aktenzeichen: L 4 AS 206/14 B ER).Insoweit verweist der Senat auf seine Ausführungen im Beschluss vom 10. Juli 2014 im Beschwerdeverfahren L 4 AS 206/14 B ER (juris, RN 67 bis 70).