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   LSG Thüringen, 24.05.2012 - L 4 AS 243/12 B ER   

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LSG Thüringen, 24.05.2012 - L 4 AS 243/12 B ER (https://dejure.org/2012,39013)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 24.05.2012 - L 4 AS 243/12 B ER (https://dejure.org/2012,39013)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - L 4 AS 243/12 B ER (https://dejure.org/2012,39013)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 66 Abs 1 S 1 SGB 1, § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 86b Abs 2 S 2 SGG, Art 19 Abs 4 S 1 GG
    (Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliges Rechtsschutzverfahren gem § 86b - Anordnung oder Feststellung der aufschiebenden Wirkung - Versagungsbescheid gem § 66 SGB 1 - Anordnungsgrund - Mitwirkungspflicht des Antragstellers)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 70/87

    Sozialleistung Versagung - Anfechtungsklage

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.05.2012 - L 4 AS 243/12
    Stellt nach der Rechtsprechung des BSG der Versagungsbescheid nach § 66 Abs. 1 S. 1 SGG jedoch keine Entscheidung über die beantragte Leistung dar, sondern enthält lediglich die Regelung, dass der Leistungsträger bis zur Nachholung der geforderten Mitwirkung des Antragstellers von weiteren Ermittlungen und einer Bescheidung des Leistungsantrags in der Sache absehen darf (BSG, Urteile vom 25. Oktober 1988 ? 7 RAr 70/87, 17. Februar 2004 ? B 1 Kr 4/02 R, 1. Juli 2009 - B 4 AS 78/08 R, alle juris), ist dagegen im Wege des Anfechtungswiderspruchs- oder der Anfechtungsklage in der Hauptsache vorzugehen, ohne dass damit unmittelbar in der Hauptsache eine Leistungsverpflichtung des Leistungsträgers durchgesetzt werden kann.
  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 4/02 R

    Krankenversicherung - Mitwirkungspflicht - Versagung - Versagensbescheid -

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.05.2012 - L 4 AS 243/12
    Stellt nach der Rechtsprechung des BSG der Versagungsbescheid nach § 66 Abs. 1 S. 1 SGG jedoch keine Entscheidung über die beantragte Leistung dar, sondern enthält lediglich die Regelung, dass der Leistungsträger bis zur Nachholung der geforderten Mitwirkung des Antragstellers von weiteren Ermittlungen und einer Bescheidung des Leistungsantrags in der Sache absehen darf (BSG, Urteile vom 25. Oktober 1988 ? 7 RAr 70/87, 17. Februar 2004 ? B 1 Kr 4/02 R, 1. Juli 2009 - B 4 AS 78/08 R, alle juris), ist dagegen im Wege des Anfechtungswiderspruchs- oder der Anfechtungsklage in der Hauptsache vorzugehen, ohne dass damit unmittelbar in der Hauptsache eine Leistungsverpflichtung des Leistungsträgers durchgesetzt werden kann.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.05.2012 - L 4 AS 243/12
    Hat jedoch der Antragsgegner auf den weiteren Leistungsantrag für den Zeitraum ab 1. Januar 2012 einen weiteren Versagungsbescheid vom 13. Januar 2012 erlassen, erledigt sich ab diesem Zeitraum gemäß § 39 Abs. 2 SGB X der vorherigen Versagungsbescheid und kann keine Regelungswirkung mehr entfalten (vgl. Urteile des BSG für SGB II: vom 7. November 2006 ? B 7b AS 14/06 R; 16. Mai 2007 ? B 11b AS 37/06 R; 31.Oktober 2007 ? B 14/11b AS 59/06 R und 7/07 R; für SGB XII: BSG, 11. Dezember 2007 ? B 8/9b SO 12/06 R; alle juris).
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.05.2012 - L 4 AS 243/12
    Hat jedoch der Antragsgegner auf den weiteren Leistungsantrag für den Zeitraum ab 1. Januar 2012 einen weiteren Versagungsbescheid vom 13. Januar 2012 erlassen, erledigt sich ab diesem Zeitraum gemäß § 39 Abs. 2 SGB X der vorherigen Versagungsbescheid und kann keine Regelungswirkung mehr entfalten (vgl. Urteile des BSG für SGB II: vom 7. November 2006 ? B 7b AS 14/06 R; 16. Mai 2007 ? B 11b AS 37/06 R; 31.Oktober 2007 ? B 14/11b AS 59/06 R und 7/07 R; für SGB XII: BSG, 11. Dezember 2007 ? B 8/9b SO 12/06 R; alle juris).
  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug -

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.05.2012 - L 4 AS 243/12
    Hat jedoch der Antragsgegner auf den weiteren Leistungsantrag für den Zeitraum ab 1. Januar 2012 einen weiteren Versagungsbescheid vom 13. Januar 2012 erlassen, erledigt sich ab diesem Zeitraum gemäß § 39 Abs. 2 SGB X der vorherigen Versagungsbescheid und kann keine Regelungswirkung mehr entfalten (vgl. Urteile des BSG für SGB II: vom 7. November 2006 ? B 7b AS 14/06 R; 16. Mai 2007 ? B 11b AS 37/06 R; 31.Oktober 2007 ? B 14/11b AS 59/06 R und 7/07 R; für SGB XII: BSG, 11. Dezember 2007 ? B 8/9b SO 12/06 R; alle juris).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.05.2012 - L 4 AS 243/12
    Hat jedoch der Antragsgegner auf den weiteren Leistungsantrag für den Zeitraum ab 1. Januar 2012 einen weiteren Versagungsbescheid vom 13. Januar 2012 erlassen, erledigt sich ab diesem Zeitraum gemäß § 39 Abs. 2 SGB X der vorherigen Versagungsbescheid und kann keine Regelungswirkung mehr entfalten (vgl. Urteile des BSG für SGB II: vom 7. November 2006 ? B 7b AS 14/06 R; 16. Mai 2007 ? B 11b AS 37/06 R; 31.Oktober 2007 ? B 14/11b AS 59/06 R und 7/07 R; für SGB XII: BSG, 11. Dezember 2007 ? B 8/9b SO 12/06 R; alle juris).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.05.2012 - L 4 AS 243/12
    Stellt nach der Rechtsprechung des BSG der Versagungsbescheid nach § 66 Abs. 1 S. 1 SGG jedoch keine Entscheidung über die beantragte Leistung dar, sondern enthält lediglich die Regelung, dass der Leistungsträger bis zur Nachholung der geforderten Mitwirkung des Antragstellers von weiteren Ermittlungen und einer Bescheidung des Leistungsantrags in der Sache absehen darf (BSG, Urteile vom 25. Oktober 1988 ? 7 RAr 70/87, 17. Februar 2004 ? B 1 Kr 4/02 R, 1. Juli 2009 - B 4 AS 78/08 R, alle juris), ist dagegen im Wege des Anfechtungswiderspruchs- oder der Anfechtungsklage in der Hauptsache vorzugehen, ohne dass damit unmittelbar in der Hauptsache eine Leistungsverpflichtung des Leistungsträgers durchgesetzt werden kann.
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Lebensmittel-

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.05.2012 - L 4 AS 243/12
    Im Zweifel ist davon auszugehen, dass der Kläger alles zugesprochen haben möchte, was ihm aufgrund des Sachverhalts zusteht (stRspr, zuletzt etwa BSG, Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 49/10 R m.w.N., juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2006 - L 7 AS 5532/05

    Eheähnliche Gemeinschaft bei Zahlung anteiliger Miete

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.05.2012 - L 4 AS 243/12
    Aus diesem Grunde ist zur Wahrung des gebotenen effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG ausnahmsweise das einstweilige Rechtsschutzbegehren über den Gegenstand der Hauptsache hinaus auch im Wege der Regelungsanordnung gemäß § 86b Abs. 2 SGG auf ein vorläufiges Verpflichtungsbegehren zu erweitern, obwohl dieses eigentlich erst im sich ggf. anschließenden Verfahren mit Sachentscheidung in der Hauptsache durchgesetzt werden kann (für Sozialhilfe: Hessisches LSG, Beschluss vom 22. Dezember 2008 - L 7 SO 80/08 B ER; unveröffentlicht; LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 14. Juni 2007 - L 28 B 769/07 AS ER und 22. November 2005 - L 29 B 1212/05 AS ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Januar 2006 - L 7 AS 5532/05 ER-B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. Januar 2008 - L 7 AS 772/07 ER; alle juris; vgl. Hölzer in info also 2010, S. 99, 101 f.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2005 - L 29 B 1212/05

    Einstweiliger Rechtsschutz - Bescheid nach § 66 SGB 1 - Anordnungsanspruch -

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.05.2012 - L 4 AS 243/12
    Aus diesem Grunde ist zur Wahrung des gebotenen effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG ausnahmsweise das einstweilige Rechtsschutzbegehren über den Gegenstand der Hauptsache hinaus auch im Wege der Regelungsanordnung gemäß § 86b Abs. 2 SGG auf ein vorläufiges Verpflichtungsbegehren zu erweitern, obwohl dieses eigentlich erst im sich ggf. anschließenden Verfahren mit Sachentscheidung in der Hauptsache durchgesetzt werden kann (für Sozialhilfe: Hessisches LSG, Beschluss vom 22. Dezember 2008 - L 7 SO 80/08 B ER; unveröffentlicht; LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 14. Juni 2007 - L 28 B 769/07 AS ER und 22. November 2005 - L 29 B 1212/05 AS ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Januar 2006 - L 7 AS 5532/05 ER-B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. Januar 2008 - L 7 AS 772/07 ER; alle juris; vgl. Hölzer in info also 2010, S. 99, 101 f.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - L 28 B 769/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Versagung wegen fehlender Mitwirkung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2008 - L 7 AS 772/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Entziehung bereits bewilligter

  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 AS 3613/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mitwirkungspflichten - auf Dritte bezogene

    Zeitlich ist die Versagung dabei bis zum 31. Mai 2015 beschränkt, nachdem der Beklagte der Klägerin auf deren neuerlichen Antrag vom 12. Juni 2015 sowie auf Grundlage der zwischenzeitlichen Aufgabe des gemeinsamen Haushalts mit S.D. mit Bescheid vom 16. Juli 2015 für die Zeit ab dem 1. Juni 2015 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bewilligt und sich die Versagung damit nach § 39 Abs. 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) ab dem 1. Juni 2015 erledigt hat (vgl. dazu Bundessozialgericht , Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 12/06 R - ; Bayerisches LSG, Beschluss vom 19. Januar 2016 - L 7 AS 894/15 ER - ; Thüringer LSG, Beschluss vom 24. Mai 2012 - L 4 AS 243/12 B ER - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2017 - L 7 SO 1138/17

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Der Bescheid vom 18. Januar 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18. Mai 2016 hat sich sonach gemäß § 39 Abs. 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) ab dem 1. Februar 2017 erledigt (vgl. dazu BSG SozR 4-3500 § 1 Nr. 1 ; Senatsurteil vom 22. September 2016 - L 7 AS 3613/15 ; Thüringer LSG, Beschluss vom 24. Mai 2012 - L 4 AS 243/12 B ER - ).
  • LSG Thüringen, 17.01.2013 - L 8 AY 1801/12

    (Asylbewerberleistung - Grundleistung - Anspruchseinschränkung nach § 1a Nr 2

    Insoweit ist eine der Verfahrenslage bei Versagungsbescheiden nach § 66 SGB I vergleichbare Lage gegeben (Senatsbeschluss vom 24. Mai 2012 - L 4 AS 243/12 B ER), die es rechtfertigt, über den Gegenstand des Hauptsacheverfahrens hinaus zu entscheiden.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2018 - L 8 AS 354/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Denn vorliegend ist jedenfalls mit der Neuantragstellung im Juni 2012 und dem erneuten Versagungsbescheid des Beklagten vom 8. August 2012 für die Zeit ab 1. Juni 2012 eine Zäsur eingetreten (vgl. auch Thüringer LSG, Beschluss vom 24. Mai 2012 - L 4 AS 243/12 B ER -, juris Rdnr. 10), so dass der mögliche Leistungszeitraum spätestens mit Ablauf des 31. Mai 2012 endete.
  • LSG Thüringen, 20.09.2012 - L 4 AS 674/12

    (Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliges Rechtsschutzverfahren gem § 86b -

    Dem so richtig verstandenen Begehren des Antragstellers steht nicht die Rechtskraft der Entscheidung in dem weiteren einstweiligen Rechtsschutzverfahren L 4 AS 243/12 B ER entgegen, weil es sich entgegen der Auffassung des SG ausschließlich auf eine Klage in der Hauptsache bezogen hat, die gegenständlich auf den Zeitraum bis 31. Dezember 2011 beschränkt ist.
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