Rechtsprechung
LSG Hamburg, 10.09.2018 - L 4 AS 316/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,36235) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungen nach dem SGB II ohne Anrechnung eines Einkommens aus selbständiger Tätigkeit; Berechnungsweise nach Richtsätzen des Bundesministeriums der Finanzen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
SGB II §§ 11 ff.; Alg II-V § 3
Leistungen nach dem SGB II ohne Anrechnung eines Einkommens aus selbständiger Tätigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 07.07.2015 - S 61 AS 1445/13
- LSG Hamburg, 10.09.2018 - L 4 AS 316/15
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Hamburg, 06.11.2023 - L 4 AS 274/22
Nachweis der Hilfebedürftigkeit bei einem selbständigen Antragsteller zu …
Hierfür fehle es an jeglichen sonstigen Anhaltspunkten, und eine Abweichung von den Richtsätzen könne auch schlicht Abbild der Unwirtschaftlichkeit der Betriebsführung sein (unter Hinweis auf LSG Hamburg, Urteil vom 10.9.2018 - L 4 AS 316/15). - SG Berlin, 09.05.2019 - S 179 AS 3515/19
Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufige Entscheidung - …
Soweit das LSG Hamburg im Urteil vom 10. September 2018 - L 4 AS 316/15, juris Rn. 28 - die Anwendbarkeit verneint und ausführt, die Richtsätze seien "nicht für Zwecke der Einkommensberechnung nach dem SGB II, sondern als Hilfsmittel für die Finanzverwaltung erstellt" worden, übersieht es, dass die Richtsätze lediglich einen Schätzmaßstab darstellen, anstelle einer Korrektur "nach Bauchgefühl" anzuwenden sind und gerade für die Beurteilung von Einkommen Selbständiger geschaffen wurden. - LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2021 - L 31 AS 1048/16
Einkommensermittlung - Anwendung der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der …
Für eine Einkommensermittlung im Rahmen einer endgültigen Leistungsfestsetzung nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes hat das Landessozialgericht Hamburg demgegenüber bereits mit Urteil vom 10. September 2018 (L 4 AS 316/15, zitiert nach Juris) entschieden, dass hierfür die Richtsatzsammlung BMF grundsätzlich nicht herangezogen werden kann.