Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 08.08.2016 - L 4 AS 334/16 B |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 33 Abs 3 RVG, § 56 Abs 2 RVG, § 73a Abs 1 S 4 SGG, § 178 SGG, § 33 Abs 8 S 2 RVG
Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Kostenfestsetzung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenfestsetzung - Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts; unbefristetes Erinnerungsrecht; KFB; Kostenfestsetzungsbeschluss; Verwirkung; Umstandsmoment; Zeitmoment; Gebührenhöhe; Erinnerungsverfahren; Erinnerung; Beschwerde; Rechtsanwalt; Beiordnung; PKH; ...
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Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung des Sozialgerichts über die Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung des Sozialgerichts über die Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen der Verwirkung des Erinnerungsrechts der Staatskasse
Verfahrensgang
- SG Dessau-Roßlau, 12.01.2016 - S 4 SF 200/13
- LSG Sachsen-Anhalt, 08.08.2016 - L 4 AS 334/16 B
Wird zitiert von ... (7)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2018 - L 9 AL 223/16
Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren
Während teilweise die Auffassung vertreten wird, dass eine solche Verwirkung "spätestens nach einem Jahr nach dem Wirksamwerden der Kostenfestsetzungsentscheidung" regelmäßig eintritt und in Ausnahmefällen auch eine kürzere Verwirkungsfrist nicht ausgeschlossen wird (…vgl. BayLSG, Beschl. v. 29.11.2016 - L 15 SF 97/16 E -, juris Rn. 28 f.), spricht sich eine andere Ansicht unter Bezugnahme auf die allgemeine Verjährungsregelung des § 195 BGB für den Eintritt einer Verwirkung regelmäßig erst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren aus (LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 08.08.2016 - L 4 AS 334/16 B -, juris Rn. 22). - LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2018 - L 7 AS 4/17
Angelegenheiten nach dem SGB II; RVG
Erforderlich sind daher neben einem bloßen Zeitablauf die Verwirkung auslösende "besondere Umstände" in Gestalt eines Umstandsmoments (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. August 2016 - L 4 AS 334/16 B - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2016 - I-10 W 5 - 14/16), die nur dann angenommen werden, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (…vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 23. Juni 2015, aaO.).Für den Bereich des Erinnerungsrechts der Staatskasse nach dem RVG wird ein solcher besonderer Vertrauensumstand z.B. für den Fall angenommen, dass die Staatskasse nach Kenntnisnahme von der Vergütungsfestsetzung und eigener Prüfmöglichkeit über einen längeren Zeitraum untätig bleibt und ggf. sogar ein vom beigeordneten Rechtsanwalt eingeleitetes Erinnerungsverfahren rügelos abwartet, ohne eine eigene Erinnerung oder zumindest eine Anschlusserinnerung einzulegen (vgl.: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. August 2016, aaO.).
- LSG Sachsen-Anhalt, 27.09.2017 - L 5 AS 585/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts
Dies gilt auch für das Erinnerungsrecht nach § 56 Abs. 2 RVG (vgl. LSG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 6. November 2015 - L 4 AS 427/15 B -, juris Rn. 18; Beschluss vom 8. August 2016 - L 4 AS 334/16 B -, juris Rn. 19).Es müssten aber noch Umstandsmomente hinzutreten, um eine Verwirkung herbeizuführen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 6. November 2015, a. a. O., Rn. 21; Beschluss vom 8. August 2016, a.a.O., Rn. 22).
- LSG Bayern, 06.02.2019 - S 18 AS 520/12
Beschwerde, Beiordnung, Erinnerung, Verwirkung, Kostenfestsetzung, Erledigung, …
Während das BayLSG (…Beschluss vom 29.11.2016 - L 15 SF 97/16 E -, juris Rdnr. 28 f.) ausgeführt hat, dass eine solche Verwirkung "spätestens nach einem Jahr nach dem Wirksamwerden der Kostenfestsetzungsentscheidung" regelmäßig eintritt und in Ausnahmefällen auch eine kürzere Verwirkungsfrist nicht ausgeschlossen wird, spricht sich eine andere Ansicht unter Bezugnahme auf die allgemeine Verjährungsregelung des § 195 BGB für den Eintritt einer Verwirkung regelmäßig erst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren aus (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.08.2016 - L 4 AS 334/16 B -, juris Rdnr. 22). - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2017 - L 6 AS 1225/16
Beschwerde gegen Kostenfestsetzung
Die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand richten sich hier nach Maßgabe der über § 73a Abs. 1 SGG iVm § 56 Abs. 2 Satz 1 RVG anwendbaren §§ 1 Abs. 3, 33 Abs. 5 RVG, die als spezialgesetzliche Regelung den allgemeinen Bestimmungen zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in §§ 66, 67 SGG vorgehen (…vgl. etwa LSGNRW Beschluss vom 11.12.2009 - L 19 B 281/09 AS, juris Rn. 25; ebenso Bayerisches LSG Beschluss vom 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 8 E juris Rn.9, vgl. auch LSG NRW Beschlüsse vom 17.11.2010 - L 19 B 334/09 AS; vom 13.7.2009 - L 7 B 2/09 SB; vom 13.11.2008 - L 20 B 59/08 SO sowie zuletzt vom 09.09.2015 - L 16 KR 716/14 B juris Rn.12; ebenfalls LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 08.08 2016 - L 4 AS 334/16 B, juris Rn. 14, mwN;… a.A. zum bis dahin geltenden Recht - aber nur des § 197 SGG - etwa LSG NRW Beschluss vom 02.05.2011 - L 10 P 112/10 B -, alle juris , vgl. zu § 197 SGG Breitkreuz in: Breitkreuz/Fichte, 2. Aufl. 2014, § 197 Rn. 8). - LSG Bayern, 06.02.2019 - L 12 SF 22/15 Während das BayLSG (…Beschluss vom 29.11.2016 - L 15 SF 97/16 E -, juris Rdnr. 28 f.) ausgeführt hat, dass eine solche Verwirkung "spätestens nach einem Jahr nach dem Wirksamwerden der Kostenfestsetzungsentscheidung" regelmäßig eintritt und in Ausnahmefällen auch eine kürzere Verwirkungsfrist nicht ausgeschlossen wird, spricht sich eine andere Ansicht unter Bezugnahme auf die allgemeine Verjährungsregelung des § 195 BGB für den Eintritt einer Verwirkung regelmäßig erst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren aus (LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 08.08.2016 - L 4 AS 334/16 B -, juris Rdnr. 22).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2017 - L 6 AS 1636/16
Gebührenbeschwerde; Keine Wiedereinsetzung von Amts wegen; Fehlerhafte oder …
Diese Bestimmungen sind über § 73a Abs. 1 SGG anwendbar und gehen im Beschwerdeverfahren nach dem RVG (Gebührenbeschwerde) als spezialgesetzliche Regelungen den allgemeinen Bestimmungen zur Wiedereinsetzung vor (s. LSG NRW Beschlüsse vom 17.11.2010 - L 19 B 334/09 AS; vom 13.7.2009 - L 7 B 2/09 SB; vom 13.11.2008 - L 20 B 59/08 SO; vom 09.09.2015 - L 16 KR 716/14 B juris Rn.12; ebenso LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 08.08 2016 - L 4 AS 334/16 B, juris Rn. 14).