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   LSG Hamburg, 13.06.2019 - L 4 AS 358/16   

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LSG Hamburg, 13.06.2019 - L 4 AS 358/16 (https://dejure.org/2019,17908)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 13.06.2019 - L 4 AS 358/16 (https://dejure.org/2019,17908)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juni 2019 - L 4 AS 358/16 (https://dejure.org/2019,17908)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.06.2019 - L 4 AS 358/16
    Ausreichende Klarheit kann auch dann bestehen, wenn zur Auslegung des Verfügungssatzes auf die Begründung des Verwaltungsakts, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen zurückgegriffen werden muss (vgl. BSG, Urteil vom 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R, Rn. 17).

    Eine Auslegung der Bescheide ergibt jedoch, dass auch der Änderungsbescheid vom 26. März 2011 von der Aufhebung mit umfasst sein sollte (zur Ermittlung der Reichweite einer Aufhebung durch Auslegung vgl. BSG, Urteil vom 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R, Rn. 25 ff.).

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.06.2019 - L 4 AS 358/16
    Bereits hierin liegt die wesentliche Änderung der Verhältnisse, ein späterer Verbrauch des Einkommens ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung (vgl. BSG, Urteil vom 10.9.2013 - B 4 AS 89/12 R).

    Zur Überzeugung des Senats stand dem Kläger das Einkommen auch im neuen Bewilligungszeitraum noch als bereites Mittel zur Bedarfsdeckung zur Verfügung (dazu, dass eine rückwirkende Aufhebung nach § 45 SGB X voraussetzt, dass das Einkommen noch als bereites Mittel zur Verfügung stand BSG, Beschluss vom 1.4.2016 - B 14 AS 286/15 B; siehe auch BSG, Urteil vom 10.9.2013 - B 4 AS 89/12 R).

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.06.2019 - L 4 AS 358/16
    Denn bezüglich der Frage, ob ein Anhörungsfehler vorliegt, ist von der materiell-rechtlichen Rechtsansicht der handelnden Verwaltungsbehörde auszugehen, mag sie auch falsch sein (vgl. BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R).
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - verdecktes

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.06.2019 - L 4 AS 358/16
    Ergibt sich jedoch nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten, dass in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Leistungsempfängers wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind, ist eine Umkehr dieser grundsätzlichen Beweislastverteilung gerechtfertigt (vgl. BSG, Urteile vom 24.5.2006 - B 11a AL 7/05 R, vom 21.3.2007 - B 11a AL 21/06 R und vom 28.8.2007 - B 7/7a AL 10/06 R).
  • BSG, 01.04.2016 - B 14 AS 286/15 B

    Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung - fehlende Klärungsbedürftigkeit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.06.2019 - L 4 AS 358/16
    Zur Überzeugung des Senats stand dem Kläger das Einkommen auch im neuen Bewilligungszeitraum noch als bereites Mittel zur Bedarfsdeckung zur Verfügung (dazu, dass eine rückwirkende Aufhebung nach § 45 SGB X voraussetzt, dass das Einkommen noch als bereites Mittel zur Verfügung stand BSG, Beschluss vom 1.4.2016 - B 14 AS 286/15 B; siehe auch BSG, Urteil vom 10.9.2013 - B 4 AS 89/12 R).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 64/08 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von nach

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.06.2019 - L 4 AS 358/16
    Entscheidend ist allein der Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses (vgl. dazu BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 14 AS 64/08 R, Rn. 15 ff. und Urteil vom 3.3.2009 - B 4 AS 47/08 R).
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 47/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.06.2019 - L 4 AS 358/16
    Entscheidend ist allein der Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses (vgl. dazu BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 14 AS 64/08 R, Rn. 15 ff. und Urteil vom 3.3.2009 - B 4 AS 47/08 R).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.06.2019 - L 4 AS 358/16
    Ergibt sich jedoch nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten, dass in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Leistungsempfängers wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind, ist eine Umkehr dieser grundsätzlichen Beweislastverteilung gerechtfertigt (vgl. BSG, Urteile vom 24.5.2006 - B 11a AL 7/05 R, vom 21.3.2007 - B 11a AL 21/06 R und vom 28.8.2007 - B 7/7a AL 10/06 R).
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.06.2019 - L 4 AS 358/16
    Ergibt sich jedoch nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten, dass in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Leistungsempfängers wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind, ist eine Umkehr dieser grundsätzlichen Beweislastverteilung gerechtfertigt (vgl. BSG, Urteile vom 24.5.2006 - B 11a AL 7/05 R, vom 21.3.2007 - B 11a AL 21/06 R und vom 28.8.2007 - B 7/7a AL 10/06 R).
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.06.2019 - L 4 AS 358/16
    Er hatte somit spätestens im Rahmen des Widerspruchsverfahrens ausreichend Gelegenheit, sich hierzu zu äußern (zur Möglichkeit der Heilung eines Anhörungsfehlers im Widerspruchsverfahren vgl. BSG, Urteil vom 9.11.2010 - B 4 AS 37/09 R).
  • BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 7/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    So liegt es schließlich ebenfalls, wenn nachträglich zunächst nicht angezeigte Einnahmen bekannt werden und deshalb die ursprüngliche Bewilligung im Verfahren nach § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II, § 45 SGB X - und bei zu vertretenden fehlerhaften Angaben oder Kenntnis der Rechtswidrigkeit gemäß § 45 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 SGB X bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Bekanntgabe der Leistungsbewilligung - durch eine Entscheidung nach Maßgabe der neueren Erkenntnis ersetzt werden soll; auch das kann die erneute Feststellung der anfänglich bezogenen Einnahmen erfordern, soweit sie bei Antragstellung angegeben worden waren (vgl zu solchen Fällen etwa Sächsisches LSG vom 4.12.2014 - L 3 AS 430/12 - juris RdNr 44 ; LSG Sachsen-Anhalt vom 15.2.2019 - L 4 AS 165/12 - juris RdNr 46 ; LSG Hamburg vom 13.6.2019 - L 4 AS 358/16 - juris RdNr 26 ; zur Lage bei verschwiegenem Vermögen vgl dagegen BSG vom 25.4.2018 - B 14 AS 15/17 R - BSGE 125, 301 = SozR 4-4200 § 40 Nr. 14) .
  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2019 - L 1 AS 4154/18
    Denn bezüglich der Frage, ob ein Anhörungsfehler vorliegt, ist von der materiell-rechtlichen Rechtsansicht der handelnden Verwaltungsbehörde auszugehen, mag sie auch falsch sein (vgl. BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R -, juris; LSG Hamburg, Urteil vom 13.06.2019 - L 4 AS 358/16 -, Rn. 21, juris).
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