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   LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2014 - L 4 AS 373/14 B ER   

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https://dejure.org/2014,27340
LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2014 - L 4 AS 373/14 B ER (https://dejure.org/2014,27340)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.09.2014 - L 4 AS 373/14 B ER (https://dejure.org/2014,27340)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. September 2014 - L 4 AS 373/14 B ER (https://dejure.org/2014,27340)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 86b Abs 2 S 4 SGG, § 22 Abs 4 S 1 SGB 2, § 22 Abs 4 S 2 SGB 2
    Einstweiliger Rechtsschutz - keine Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zusicherung vor Umzug in die neu ausgebaute Dachgeschosswohnung im Elternhaus nach vorübergehender kostenfreier Nutzung des früheren Kinderzimmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 86b Abs. 2 S. 2; SGB II § 22 Abs. 4
    Einstweiliger Rechtsschutz auf Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs 4 SGB II - Zusicherung; Dachgeschosswohnung; Eltern; Anordnungsgrund; Umzug; Erforderlichkeit; Einzug; Vorwegnahme der Hauptsache; dringender Grund; unerträglicher Zustand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 954
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 10/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Begrenzung der Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2014 - L 4 AS 373/14
    Das Erfordernis, die vorherige Zusicherung des kommunalen Trägers gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II einzuholen, ist dabei lediglich eine Obliegenheit des Leistungsempfängers, stellt also keine Anspruchsvoraussetzung dar (BSG, Urteil vom 30. August 2010, B 4 AS 10/10 R; Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 10/06, beide zitiert nach juris).

    § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II kommt nach der Rechtsprechung des BSG nur die Funktion zu, vor einem Umzug zu klären, ob die höheren Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen werden (BSG, Urteil vom 30. August 2010, a.a.O.).

    Die Regelung dient dem Schutz der Hilfebedürftigen vor den weitreichenden Konsequenzen des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II, die in der nur gekürzten Übernahme der tatsächlichen angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung ohne Übergangsfrist bestehen (BSG, Urteil vom 30. August 2010, a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2013 - L 5 AS 427/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2014 - L 4 AS 373/14
    Für die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes im Sinne einer Eilreglung zur Abwendung wesentlicher Nachteile gelten im Fall der begehrten Zusicherung zu einem Umzug besonders strenge Maßstäbe, die hier nicht erfüllt sind (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. April 2013, L 5 AS 427/13 B ER, juris).

    Für eine derartige endgültige Vorwegnahme der Hauptsache, für die § 86b Abs. 2 SGG seinem Wortlaut nach grundsätzlich keine geeignete Grundlage darstellt, ist unter Berücksichtigung des in Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz verankerten Gebots effektiven Rechtsschutzes nur dann Raum, wenn zwingende Gründe eine solche Entscheidung gebieten (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. April 2013, a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2014 - L 4 AS 169/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Auszug einer 28-Jährigen aus dem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2014 - L 4 AS 373/14
    Ein Umzug ist dann erforderlich, wenn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsempfänger leiten lassen würde (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Mai 2014, L 4 AS 169/14 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 23. Januar 2014, L 7 AS 1826/13 B, jeweils juris).

    Für die generelle Erforderlichkeit eines Umzuges des Antragstellers aus seinem ehemaligen ca. 10 qm großen Kinderzimmer in eine Wohnung spricht dabei sein Alter von über 25 Jahren und seine Lebenssituation, alle vierzehn Tage seine minderjährige Tochter am Wochenende zu beaufsichtigen und zu beherbergen (vgl. zur Auslegung des § 22 Abs. 5 SGB II: Beschluss des Senats vom 19. Mai 2014 a.a.O.).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2014 - L 4 AS 373/14
    Dabei müssen die Gerichte die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. Bundesverfassungsgericht ([BVerfG], NJW 2003, 1236; BVerfG, NVwZ 2004, 95, 96), wenn das einstweilige Rechtsschutzverfahren, wie hier, vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt und eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung eines Beteiligten droht.

    Die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinen Begehren verfolgt (BVerfG, NVwZ 2004, 95, 96).

  • SG Karlsruhe, 06.03.2014 - S 14 AS 695/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2014 - L 4 AS 373/14
    Der Antragsteller mache sich die zutreffende Rechtsprechung des SG Karlsruhe im Beschluss vom 6. März 2014, S 14 AS 695/14 ER, juris, zu Eigen.
  • LSG Sachsen, 23.01.2014 - L 7 AS 1826/13

    Einstweiliger Rechtsschutz; Kosten der Unterkunft; schlüssiges Konzept; Stadt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2014 - L 4 AS 373/14
    Ein Umzug ist dann erforderlich, wenn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsempfänger leiten lassen würde (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Mai 2014, L 4 AS 169/14 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 23. Januar 2014, L 7 AS 1826/13 B, jeweils juris).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2014 - L 4 AS 373/14
    Dabei müssen die Gerichte die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. Bundesverfassungsgericht ([BVerfG], NJW 2003, 1236; BVerfG, NVwZ 2004, 95, 96), wenn das einstweilige Rechtsschutzverfahren, wie hier, vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt und eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung eines Beteiligten droht.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2012 - L 25 AS 2712/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prozesskostenhilfe - Erlass einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2014 - L 4 AS 373/14
    Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn sie nicht nur vorläufig, sondern endgültig erteilt wird (vgl. LSG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2012, Az.: L 25 AS 2712/12 B PKH, juris).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2014 - L 4 AS 373/14
    Das Erfordernis, die vorherige Zusicherung des kommunalen Trägers gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II einzuholen, ist dabei lediglich eine Obliegenheit des Leistungsempfängers, stellt also keine Anspruchsvoraussetzung dar (BSG, Urteil vom 30. August 2010, B 4 AS 10/10 R; Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 10/06, beide zitiert nach juris).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2014 - L 4 AS 373/14
    Außerdem müssen die Gerichte Fragen des Grundrechtsschutzes einbeziehen (BVerfG, NVwZ 2005, 927, 928).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2015 - L 19 AS 2347/14

    Erteilung einer vorläufigen Zusicherung zur Übernahme zukünftiger

    Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn sie nicht nur vorläufig, sondern endgültig erteilt wird (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.09.2014 - L 4 AS 373/14 B ER m.w.N.; LSG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2012 - L 25 AS 2712/12 B PKH).
  • SG Duisburg, 26.10.2020 - S 38 AS 3218/20
    Ein Umzug ist dann erforderlich, wenn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsempfänger leiten lassen würde (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.5.2014, L 4 AS 169/14 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 23.1.2014, L 7 AS 1826/13 B, jeweils juris, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.9.2014 - L 4 AS 373/14 B ER -, Rn. 23, juris): Ein Umzug in einer Wohnung, die besser abgeschnitten ist und zudem nicht im Dachgeschoss liegt, ist auch nachvollziehbar, wenn die Anzahl der Räume dadurch nicht erhöht wird, aber der Zuschnitt und die Quadratmeterzahl sich verbessert.
  • SG Gießen, 16.08.2018 - S 27 AS 531/18
    Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn sie nicht nur vorläufig, sondern endgültig erteilt wird (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.09.2014 - L 4 AS 373/14 B ER m.w.N.; LSG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2012 - L 25 AS 2712/12 B PKH).
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