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   LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2015 - L 4 AS 431/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,33027
LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2015 - L 4 AS 431/15 B ER (https://dejure.org/2015,33027)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.10.2015 - L 4 AS 431/15 B ER (https://dejure.org/2015,33027)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - L 4 AS 431/15 B ER (https://dejure.org/2015,33027)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Keine Übernahme von Reparaturarbeiten am selbstgenutzten Eigenheim mit unangemessener Größe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Keine Übernahme von Reparaturarbeiten am selbstgenutzten Eigenheim mit unangemessener Größe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Kostenübernahme für Schimmelbeseitigung im zu großen Eigenheim

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2015 - L 4 AS 431/15
    Nach BSG-Rechtsprechung sei die Gesamtwohnfläche maßgebend (BSG, Urteil vom 22. März 2012, B 4 AS 99/11, juris).

    Das von den Antragsstellern bewohnte Hausgrundstück ist kein solches von angemessener Größe im Sinne von § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II. Bei der Beurteilung der Angemessenheit des Grundstücks ist die gesamte Wohnfläche des Hauses von 184 qm zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012, B 4 AS 99/11 R, juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.09.2010 - L 5 AS 224/10

    Ausschluss eines Anspruchs auf Auszahlung pauschalierter Wohnungserhaltungskosten

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2015 - L 4 AS 431/15
    § 12 Abs. 3 SGB II sei eine abwehrende Schutzbestimmung und keine Norm, die den Erhalt einer Immobilie sichern solle (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. September 2010, L 5 AS 224/10 B ER, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2011 - L 7 AS 893/11

    Reparaturkosten beim Eigenheim

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2015 - L 4 AS 431/15
    Damit handelt es sich dem Grunde nach nicht um vermögensgeschütztes Vermögen im Sinne von § 12 Abs. 1 SGB II. Die Frage nach der wirtschaftlichen Unverwertbarkeit bzw. besonderen Härte einer Verwertung spielt schon nach dem Wortlaut des § 22 Abs. 2 SGB II keine Rolle (vgl. zutreffend z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2011, L 7 AS 893/11 B ER, juris; zustimmend Lauterbach, Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung im SGB II, 2015, S. 66).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - L 29 AS 1920/19

    Unabweisbare Aufwendungen - Dachreparatur - unangemessen großes Hausgrundstück

    Einer solchen Auslegung steht schon der klare Wortlaut in § 22 Abs. 2 S. 1 SGB II entgegen (so ausdrücklich auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. Juni 2020 - L 4 AS 167/20 B ER -, zitiert nach juris Rn. 32 und Beschluss vom 22. Oktober 2015 - L 4 AS 431/15 B ER -, zitiert nach juris Rn. 27).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2020 - L 4 AS 167/20

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Instandhaltungs- und

    Da eine Teilung mit dem vermieteten Teil des Wohngrundstücks nicht vorliegt und nach dem Vortrag des Antragstellers nicht möglich ist, ist das Hausgrundstück bei der Beurteilung der Angemessenheit des Grundstücks in seiner Gesamtheit zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 22. März 2012, a.a.O., LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - L 4 AS 431/15 B ER - juris).

    Bereits nach dem Wortlaut des § 22 Abs. 2 SGB II spielt indessen die Frage nach der wirtschaftlichen (teilweisen) Unverwertbarkeit bzw. besonderen Härte einer Verwertung keine Rolle (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Oktober 2015, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - L 7 AS 893/11 B ER - juris).

  • SG Halle, 03.02.2022 - S 27 AS 889/20

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Instandhaltungskosten für selbst

    Sie erachtet sie für nicht vereinbar mit dem Gesetzeswortlaut und dem Sinn und Zweck des § 22 Abs. 2 SGB II (ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 2021, Az.: L 29 AS 1920/19, Rn. 27 ff., juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Oktober 2015, Az.: L 4 AS 431/15 B ER, sowie Beschluss vom 2. Juni 2020, Az.: L 4 AS 167/20 B ER, juris).

    Dahingestellt bleiben konnte zudem, ob im Zusammenhang aller geltend gemachten Aufwendungen und eventuell noch ausstehender weitere Reparaturen eine Übernahme von einzelnen Kosten entgegenstehen könnte, dass das Haus insgesamt nicht mehr nachhaltig und in einer wirtschaftlich sinnvollen Weise bewohnbar gehalten werden kann (sog. "Fass ohne Boden", vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Oktober 2015, Az.: L 4 AS 431/15 B ER).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.10.2019 - L 5 AS 365/19

    SGB II - Einstweiliger Rechtsschutz für die KdUH, hier: unabweisbare Aufwendungen

    Deshalb wären Leistungen eine Investition in ein "Fass ohne Boden" (unter Verweis auf LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - L 4 AS 431/15 B ER -, juris).
  • SG Magdeburg, 26.03.2019 - S 47 AS 3219/18

    Bewilligung eines Darlehens für Instandhaltung bzw. Reparatur von selbstgenutztem

    Bei dieser Sachlage wären Leistungen nach § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II eine Investition in ein "Fass ohne Boden" (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.10.2015, L 4 AS 431/15 B ER).
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