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   LSG Thüringen, 22.04.2014 - L 4 AS 432/14 B   

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LSG Thüringen, 22.04.2014 - L 4 AS 432/14 B (https://dejure.org/2014,18850)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 22.04.2014 - L 4 AS 432/14 B (https://dejure.org/2014,18850)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 22. April 2014 - L 4 AS 432/14 B (https://dejure.org/2014,18850)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 ZPO, § 78 Abs 1 S 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Fehlen hinreichender Erfolgsaussichten - Vorverfahren als Klagevoraussetzung - Heilung des Verfahrensmangels des fehlenden Vorverfahrens bei während des Klageverfahrens ergehender Widerspruchsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 680
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 18.03.1999 - B 12 KR 8/98 R

    Familienversicherung - Ausschluß - Kind - Stammversicherter - Bescheid -

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.04.2014 - L 4 AS 432/14
    Nachdem das Vorverfahren nicht gem. § 78 Abs. 1 S. 2 SGG entbehrlich ist, ist die - erfolglose - Durchführung eines Vorverfahrens eine nicht disponible Prozessurteilsvoraussetzung (BSG, Urteil vom 18. März 1999 - B 12 KR 8/98 R, juris, m.w.N.).

    Wegen der objektiven Funktion des Vorverfahrens und seiner förmlichen Ausgestaltung im SGG (vgl. hierzu im Einzelnen BSG, Urteil vom 18. März 1999, a.a.O.) kann die Widerspruchsentscheidung - auch im Hinblick auf prozessökonomische Erwägungen - nicht durch eine sachliche, auf Abweisung der Klage und/oder Zurückweisung der Berufung als unbegründet gerichtete Einlassung der für den Widerspruch zuständigen Behörde ersetzt werden (BSG, Urteil vom 25. April 2007 a. a. O.).

    Im Hinblick hierauf hat das BSG trotz entsprechender sachlicher Einlassungen der Behörde im Gerichtsverfahren auf der Durchführung eines Vorverfahrens auch in den Fällen der Klageänderung bestanden (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 1999 - B 6 KA 10/98 R, juris, unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 7. Februar 1996 - 6 RKa 42/95, juris; BSG, Urteil vom 21. November 2002, B 3 KR 13/02 R juris), auch einer solchen durch Beteiligtenwechsel auf der Kläger- oder Beklagtenseite (vgl die Rechtsprechungsnachweise im Urteil vom 18. März 1999, a.a.O.), wenn der ursprüngliche Verwaltungsakt den Widerspruchsführer und einen Dritten in gleicher Weise beschwert, jedoch nur der am Vorverfahren nicht beteiligte Dritte klagt (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 1999, a.a.O.; ferner BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 1 KR 21/04 R, juris, für die Klage eines Familienversicherten, wenn der Widerspruchsbescheid nur gegenüber dem Stammversicherten ergangen ist) oder wenn die Behörde keinen Widerspruchsbescheid erlassen und diese Weigerung zu Unrecht damit begründet hat, der Kläger könne einen Widerspruchsbescheid nicht beanspruchen (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 1999, a.a.O.).

  • BSG, 25.04.2007 - B 12 AL 2/06 R

    Private Krankenversicherung - Arbeitslosengeldbezieher - Versicherungsfreiheit -

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.04.2014 - L 4 AS 432/14
    Durchgeführt ist ein Vorverfahren erst dann, wenn im Anschluss an eine Nachprüfung der mit dem Widerspruch angefochtenen Verwaltungsentscheidung eine auf diese bezogene Widerspruchsentscheidung ergangen ist (BSG, Urteil vom 25. April 2007 - B 12 AL 2/06 R, juris; s. auch BSG, Urteil vom 14. April 2011 - B 8 SO 12/09 R, juris).

    Wegen der objektiven Funktion des Vorverfahrens und seiner förmlichen Ausgestaltung im SGG (vgl. hierzu im Einzelnen BSG, Urteil vom 18. März 1999, a.a.O.) kann die Widerspruchsentscheidung - auch im Hinblick auf prozessökonomische Erwägungen - nicht durch eine sachliche, auf Abweisung der Klage und/oder Zurückweisung der Berufung als unbegründet gerichtete Einlassung der für den Widerspruch zuständigen Behörde ersetzt werden (BSG, Urteil vom 25. April 2007 a. a. O.).

    Mit dieser Rechtsprechung zu Gunsten einer Selbstkontrolle der Verwaltung und zu Lasten der Prozessökonomie soll der Schutz des betroffenen Bürgers verbessert und die Sozialgerichtsbarkeit entlastet werden (BSG, Urteil vom 25. April 2007, a.a.O.).

  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 169/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung von Verfahrensvorschriften -

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.04.2014 - L 4 AS 432/14
    Nachdem im Rahmen des § 328 Abs. 3 SGB III die Vorschrift des § 40 Abs. 2 SGB II in der für 2008 maßgebenden Fassung keine Anwendung findet (BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 169/11 R, juris), ist die Erstattungsentscheidung allein daraufhin zu überprüfen, ob die Überzahlung als Differenz zwischen der vorläufig und der endgültig festgesetzten Leistung richtig berechnet wurde.
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/98 R

    Privatklinik - Kündigung - Versorgungsvertrag - Nichtauslastung - Krankenhausbett

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.04.2014 - L 4 AS 432/14
    Entgegen einer früher verbreiteten Auffassung (vgl. u.a. BSG SozR 1500 § 78 Nr. 8 und Nr. 15; BSGE 65, 105, 107; BSGE 82, 261, 263) liegt allerdings in der Klageerwiderung keine Widerspruchsentscheidung; auch ein Klageabweisungsantrag macht eine Widerspruchsentscheidung nicht entbehrlich.
  • BSG, 13.12.2005 - B 1 KR 21/04 R

    Ermittlung von generellen Tatsachen durch Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auf

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.04.2014 - L 4 AS 432/14
    Im Hinblick hierauf hat das BSG trotz entsprechender sachlicher Einlassungen der Behörde im Gerichtsverfahren auf der Durchführung eines Vorverfahrens auch in den Fällen der Klageänderung bestanden (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 1999 - B 6 KA 10/98 R, juris, unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 7. Februar 1996 - 6 RKa 42/95, juris; BSG, Urteil vom 21. November 2002, B 3 KR 13/02 R juris), auch einer solchen durch Beteiligtenwechsel auf der Kläger- oder Beklagtenseite (vgl die Rechtsprechungsnachweise im Urteil vom 18. März 1999, a.a.O.), wenn der ursprüngliche Verwaltungsakt den Widerspruchsführer und einen Dritten in gleicher Weise beschwert, jedoch nur der am Vorverfahren nicht beteiligte Dritte klagt (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 1999, a.a.O.; ferner BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 1 KR 21/04 R, juris, für die Klage eines Familienversicherten, wenn der Widerspruchsbescheid nur gegenüber dem Stammversicherten ergangen ist) oder wenn die Behörde keinen Widerspruchsbescheid erlassen und diese Weigerung zu Unrecht damit begründet hat, der Kläger könne einen Widerspruchsbescheid nicht beanspruchen (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 1999, a.a.O.).
  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 10/98 R

    Psychologischer Psychotherapeut im Delegationsverfahren - Anfechtung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.04.2014 - L 4 AS 432/14
    Im Hinblick hierauf hat das BSG trotz entsprechender sachlicher Einlassungen der Behörde im Gerichtsverfahren auf der Durchführung eines Vorverfahrens auch in den Fällen der Klageänderung bestanden (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 1999 - B 6 KA 10/98 R, juris, unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 7. Februar 1996 - 6 RKa 42/95, juris; BSG, Urteil vom 21. November 2002, B 3 KR 13/02 R juris), auch einer solchen durch Beteiligtenwechsel auf der Kläger- oder Beklagtenseite (vgl die Rechtsprechungsnachweise im Urteil vom 18. März 1999, a.a.O.), wenn der ursprüngliche Verwaltungsakt den Widerspruchsführer und einen Dritten in gleicher Weise beschwert, jedoch nur der am Vorverfahren nicht beteiligte Dritte klagt (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 1999, a.a.O.; ferner BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 1 KR 21/04 R, juris, für die Klage eines Familienversicherten, wenn der Widerspruchsbescheid nur gegenüber dem Stammversicherten ergangen ist) oder wenn die Behörde keinen Widerspruchsbescheid erlassen und diese Weigerung zu Unrecht damit begründet hat, der Kläger könne einen Widerspruchsbescheid nicht beanspruchen (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 1999, a.a.O.).
  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 31/12 R

    Abtretung einer Rentenleistung - Vorverfahren - Leistungsklage -

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.04.2014 - L 4 AS 432/14
    Gleichwohl ist es dem SG verwehrt, die Klage im gegenwärtigen Stadium als unzulässig durch Prozessurteil abzuweisen (jedenfalls ohne Fristsetzung: vgl. BSG, Urteil vom 24. Oktober 2013- B 13 R 31/12 R, Rn. 20 ).
  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 13/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Aufenthaltsort - Familienhaushalt

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.04.2014 - L 4 AS 432/14
    Im Hinblick hierauf hat das BSG trotz entsprechender sachlicher Einlassungen der Behörde im Gerichtsverfahren auf der Durchführung eines Vorverfahrens auch in den Fällen der Klageänderung bestanden (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 1999 - B 6 KA 10/98 R, juris, unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 7. Februar 1996 - 6 RKa 42/95, juris; BSG, Urteil vom 21. November 2002, B 3 KR 13/02 R juris), auch einer solchen durch Beteiligtenwechsel auf der Kläger- oder Beklagtenseite (vgl die Rechtsprechungsnachweise im Urteil vom 18. März 1999, a.a.O.), wenn der ursprüngliche Verwaltungsakt den Widerspruchsführer und einen Dritten in gleicher Weise beschwert, jedoch nur der am Vorverfahren nicht beteiligte Dritte klagt (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 1999, a.a.O.; ferner BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 1 KR 21/04 R, juris, für die Klage eines Familienversicherten, wenn der Widerspruchsbescheid nur gegenüber dem Stammversicherten ergangen ist) oder wenn die Behörde keinen Widerspruchsbescheid erlassen und diese Weigerung zu Unrecht damit begründet hat, der Kläger könne einen Widerspruchsbescheid nicht beanspruchen (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 1999, a.a.O.).
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 42/95

    Berücksichtigung von Folgebescheiden in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten,

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.04.2014 - L 4 AS 432/14
    Im Hinblick hierauf hat das BSG trotz entsprechender sachlicher Einlassungen der Behörde im Gerichtsverfahren auf der Durchführung eines Vorverfahrens auch in den Fällen der Klageänderung bestanden (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 1999 - B 6 KA 10/98 R, juris, unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 7. Februar 1996 - 6 RKa 42/95, juris; BSG, Urteil vom 21. November 2002, B 3 KR 13/02 R juris), auch einer solchen durch Beteiligtenwechsel auf der Kläger- oder Beklagtenseite (vgl die Rechtsprechungsnachweise im Urteil vom 18. März 1999, a.a.O.), wenn der ursprüngliche Verwaltungsakt den Widerspruchsführer und einen Dritten in gleicher Weise beschwert, jedoch nur der am Vorverfahren nicht beteiligte Dritte klagt (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 1999, a.a.O.; ferner BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 1 KR 21/04 R, juris, für die Klage eines Familienversicherten, wenn der Widerspruchsbescheid nur gegenüber dem Stammversicherten ergangen ist) oder wenn die Behörde keinen Widerspruchsbescheid erlassen und diese Weigerung zu Unrecht damit begründet hat, der Kläger könne einen Widerspruchsbescheid nicht beanspruchen (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 1999, a.a.O.).
  • BSG, 23.05.1989 - 12 RK 43/88

    Anfechtungsklage bei Forderung von Beiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.04.2014 - L 4 AS 432/14
    Entgegen einer früher verbreiteten Auffassung (vgl. u.a. BSG SozR 1500 § 78 Nr. 8 und Nr. 15; BSGE 65, 105, 107; BSGE 82, 261, 263) liegt allerdings in der Klageerwiderung keine Widerspruchsentscheidung; auch ein Klageabweisungsantrag macht eine Widerspruchsentscheidung nicht entbehrlich.
  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 12/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

  • VG Hannover, 09.10.2020 - 5 A 2919/19

    Kosten für die Erteilung einer Taxenverkehrsgenehmigung

    Trotz einer teilweise in der Rechtsprechung vertretenen gegenteiligen Ansicht (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 22. April 2014 - L 4 AS 432/14 B -, Rn. 15, juris und wohl auch BSG, Urteil vom 3. März 1999 - B 6 KA 10/98 R -, SozR 3-5540 Anl 1 § 10 Nr. 1, Rn. 30) ist dem Bundesverwaltungsgericht zumindest dann zu folgen, wenn - wie hier - Ausgangs- und Widerspruchsbehörde identisch sind und die Behörde Klagabweisung beantragt hat (VG Neustadt, Urteil vom 11. Juli 2019 - 4 K 1504/18.NW -, Rn. 24, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2014 - L 8 SO 268/14
    Selbst wenn das SG im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung nunmehr das Schreiben des Klägers vom 5. April 2014 als Antrag nach § 44 SGB X und das Schreiben des Beklagten vom 25. April 2014 als Ablehnungsbescheid auslegen und das Verfahren zur Nachholung des Widerspruchsverfahrens aussetzen sollte, führt dies nicht zu einer Rechtswidrigkeit des angefochtenen Beschlusses, sondern kann allenfalls im Rahmen eines jederzeit möglichen erneuten PKH-Antrages Berücksichtigung finden (im Ergebnis ebenso mit der Begründung, ein Abwarten erscheine nicht zielführend: Thüringer LSG, Beschluss vom 22. April 2014 - L 4 AS 432/14, Juris Rdnr. 16).
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