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   LSG Hamburg, 29.06.2017 - L 4 AS 468/15   

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https://dejure.org/2017,42113
LSG Hamburg, 29.06.2017 - L 4 AS 468/15 (https://dejure.org/2017,42113)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29.06.2017 - L 4 AS 468/15 (https://dejure.org/2017,42113)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - L 4 AS 468/15 (https://dejure.org/2017,42113)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 86/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2017 - L 4 AS 468/15
    Dass der Anspruch auf die Einnahme in Geld in einem Arbeitsverhältnis wurzelt, das vor dem Leitungsbezug bestand, ist dabei nicht von Bedeutung (vgl. BSG, Urteil vom 18.2.2010 - B 14 AS 86/08 R zu einer Abfindung aus einem arbeitsrechtlichen Vergleich).

    Eine insoweit allein relevante Zweckbestimmung, die sich nicht auf den Zuwendungsgrund, sondern auf die Verwendung des Geldes richtet (vgl. BSG, Urteil vom 18.2.2010 - 14 AS 86/08 R), - hierauf hat das Sozialgericht zu Recht hingewiesen - liegt allerdings bei solcherart Arbeitgeberleistungen in der Regel nicht vor (vgl. BSG a.a.O. zu Einkünften aus der Nacherfüllung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.8.2013 - L 5 AS 729/13 B ER zur Urlaubsabgeltung; Brühl, LPK-SGB 11, 3. Auflage 2009, § 11 Rn. 68 zu Arbeitgeberleistungen) und ist auch hier nicht ersichtlich.

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2017 - L 4 AS 468/15
    Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Januar 2009 (EuGH Große Kammer - C 350/06, C 520/06), dass der Anspruch auf bezahlten Resturlaub auch bei Verfall nach nationalem Recht nicht erlöschen dürfe, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig gewesen sei und deshalb den Urlaub nicht habe antreten können, sei der Zweck des Urlaubs, sich zu entspannen und Zeit mit der Familie zu verbringen, betont worden.

    Danach steht Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 nationalen Regelungen über den Verlust von Urlaubsansprüchen bei Ende eines Beschäftigungsverhältnisses nicht entgegen, vorausgesetzt der Arbeitnehmer hatte tatsächlich die Möglichkeit, den bezahlten Jahresurlaub in Anspruch zu nehmen (EuGH, Entscheidung vom 20.1.2009 - C-350/06, C-520/06 Rn. 43).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.08.2013 - L 5 AS 729/13

    Anrechnung einer Abfindung bzw. Urlaubsabgeltung als Einkommen auf die

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2017 - L 4 AS 468/15
    Eine insoweit allein relevante Zweckbestimmung, die sich nicht auf den Zuwendungsgrund, sondern auf die Verwendung des Geldes richtet (vgl. BSG, Urteil vom 18.2.2010 - 14 AS 86/08 R), - hierauf hat das Sozialgericht zu Recht hingewiesen - liegt allerdings bei solcherart Arbeitgeberleistungen in der Regel nicht vor (vgl. BSG a.a.O. zu Einkünften aus der Nacherfüllung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.8.2013 - L 5 AS 729/13 B ER zur Urlaubsabgeltung; Brühl, LPK-SGB 11, 3. Auflage 2009, § 11 Rn. 68 zu Arbeitgeberleistungen) und ist auch hier nicht ersichtlich.
  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2017 - L 4 AS 468/15
    Die Frage, ob die Urlaubsabgeltung als zweckbestimmte Einnahme privilegiert und damit von der Anrechnung ausgeschlossen ist, war anhand des zum Zeitpunkt des Zuflusses geltenden Rechts zu beurteilen (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R), so dass jede - also insbesondere auch eine privatrechtliche Zweckbestimmung - nach § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen ausreichend gewesen wäre.
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 43/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2017 - L 4 AS 468/15
    Das folgt daraus, dass es für die Zuordnung einer Einnahme in Geld zu Einkommen oder zu Vermögen allein darauf ankommt, ob sie dem Empfänger vor der Antragstellung beim Grundsicherungsträger (dann Vermögen) oder danach (dann Einkommen) zufließt (vgl. zur Zuflusstheorie BSG, Urteile vom 30.7.2008 - B 14/7b AS 12/07 R und B 14 AS 43/07 R).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14/7b AS 12/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2017 - L 4 AS 468/15
    Das folgt daraus, dass es für die Zuordnung einer Einnahme in Geld zu Einkommen oder zu Vermögen allein darauf ankommt, ob sie dem Empfänger vor der Antragstellung beim Grundsicherungsträger (dann Vermögen) oder danach (dann Einkommen) zufließt (vgl. zur Zuflusstheorie BSG, Urteile vom 30.7.2008 - B 14/7b AS 12/07 R und B 14 AS 43/07 R).
  • LSG Sachsen, 08.09.2022 - L 7 AS 1023/18

    Von einer Urlaubsabgeltung können keine Erwerbstätigenfreibeträge abgesetzt

    Das SG hat die Berufung zugelassen, da es von einer obergerichtlichen Entscheidung (LSG Hamburg v. 29.06.2017 - L 4 AS 468/15 - juris) abweiche.

    Insbesondere ist sie keine Leistung, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht wurde (§ 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II in der seit dem 01.04.2011 geltenden Fassung des Gesetzes v. 09.12.2010,    BGBl. I S. 2855; vgl. ausführlich hierzu BSG v. 11.11.2021 - B 14 AS 15/20 R - Rn. 19 ff.; zur weitergehenden Vorgängerregelung in § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a SGB II in der bis zum 31.03.2011 geltenden Fassung vgl. bereits z.B. LSG Niedersachsen-Bremen v. 27.04.2016 - L 13 AS 172/13 - juris Rn. 20, LSG Hamburg v. 29.06.2017 - L 4 AS 468/15 - juris Rn. 29) , sowie keine Zuwendung i.S.d. § 11a Abs. 5 SGB II (vgl. hierzu letztens BSG v. 13.07.2022 - B 7/14 AS 75/20 R - Terminbericht Nr. 27/22) , da sie der VSL rechtlich verpflichtet (§ 7 Abs. 4 BUrlG) erbracht hat.

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