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   LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2015 - L 4 AS 52/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,12651
LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2015 - L 4 AS 52/15 B ER (https://dejure.org/2015,12651)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.05.2015 - L 4 AS 52/15 B ER (https://dejure.org/2015,12651)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - L 4 AS 52/15 B ER (https://dejure.org/2015,12651)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II; Kein vorläufiger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren bei Selbstbeseitigung der finanziellen Notlage durch eine darlehensweise Leistungsgewährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 2 Abs. 1 S. 1; SGG § 86b Abs. 2 S. 2
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II; Kein vorläufiger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren bei Selbstbeseitigung der finanziellen Notlage durch eine darlehensweise Leistungsgewährung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 23.07.2009 - L 11 AS 433/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unmöglichkeit der sofortigen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2015 - L 4 AS 52/15
    Ein gerichtliches Einschreiten mittels einstweiliger Anordnung ist regelmäßig dann noch nicht erforderlich, wenn der Antragsteller durch eine darlehensweise Leistungsgewährung die finanzielle Notlage selbst beseitigen kann (vgl. Landessozialgericht Baden Württemberg Beschluss vom 22. Februar 2008, L 2 SO 233/08 ERB; LSG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 05. April 2006, L 23 B 19/06 SO ER; Bayerisches LSG, Beschluss vom 6. Mai 2009, L 8 SO 45/09 B ER; Bayerisches LSG Beschluss vom 23. Juli 2009, L 11 AS 433/09 B ER, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2008 - L 2 SO 233/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - Eilbedürftigkeit - kein Anordnungsgrund bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2015 - L 4 AS 52/15
    Ein gerichtliches Einschreiten mittels einstweiliger Anordnung ist regelmäßig dann noch nicht erforderlich, wenn der Antragsteller durch eine darlehensweise Leistungsgewährung die finanzielle Notlage selbst beseitigen kann (vgl. Landessozialgericht Baden Württemberg Beschluss vom 22. Februar 2008, L 2 SO 233/08 ERB; LSG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 05. April 2006, L 23 B 19/06 SO ER; Bayerisches LSG, Beschluss vom 6. Mai 2009, L 8 SO 45/09 B ER; Bayerisches LSG Beschluss vom 23. Juli 2009, L 11 AS 433/09 B ER, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2006 - L 23 B 19/06

    Sozialhilfe - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2015 - L 4 AS 52/15
    Ein gerichtliches Einschreiten mittels einstweiliger Anordnung ist regelmäßig dann noch nicht erforderlich, wenn der Antragsteller durch eine darlehensweise Leistungsgewährung die finanzielle Notlage selbst beseitigen kann (vgl. Landessozialgericht Baden Württemberg Beschluss vom 22. Februar 2008, L 2 SO 233/08 ERB; LSG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 05. April 2006, L 23 B 19/06 SO ER; Bayerisches LSG, Beschluss vom 6. Mai 2009, L 8 SO 45/09 B ER; Bayerisches LSG Beschluss vom 23. Juli 2009, L 11 AS 433/09 B ER, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 06.05.2009 - L 8 SO 45/09

    Sozialhilfe - Grundsicherung als Darlehen - kein Anordnungsgrund bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2015 - L 4 AS 52/15
    Ein gerichtliches Einschreiten mittels einstweiliger Anordnung ist regelmäßig dann noch nicht erforderlich, wenn der Antragsteller durch eine darlehensweise Leistungsgewährung die finanzielle Notlage selbst beseitigen kann (vgl. Landessozialgericht Baden Württemberg Beschluss vom 22. Februar 2008, L 2 SO 233/08 ERB; LSG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 05. April 2006, L 23 B 19/06 SO ER; Bayerisches LSG, Beschluss vom 6. Mai 2009, L 8 SO 45/09 B ER; Bayerisches LSG Beschluss vom 23. Juli 2009, L 11 AS 433/09 B ER, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.03.2017 - L 4 AS 718/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Solange die Antragstellerin der ihr zumutbaren Selbsthilfeverpflichtung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SGB II) nicht nachgekommen ist, bestand kein Anordnungsgrund, der das SG zum Einschreiten hätte veranlassen können (vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Mai 2015 - L 4 AS 52/15 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2019 - L 9 AS 4550/18
    Jedenfalls fehlt es an einem Anordnungsgrund, da, wie das SG zutreffend ausgeführt hat, den Antragstellern Alg II als Darlehen bewilligt wurde und der Lebensunterhalt somit gesichert ist (s. hierzu nur Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage, § 86b Rdnr. 29a m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.04.2006 - L 23 B 19/06 SO ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.02.2008 - L 2 SO 233/08 ER-B - Bayerisches LSG, Beschluss vom 23.07.2009 - L 11 AS 433/09 B ER - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.05.2015 - L 4 AS 52/15 B ER -, jeweils in Juris).
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