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LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2014 - L 4 AS 638/12 B |
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LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Februar 2014 - L 4 AS 638/12 B (https://dejure.org/2014,3474)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 7 Abs 5 SGB 2, § 27 Abs 2 SGB 2, § 21 Abs 6 SGB 2
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - kein Mehrbedarf wegen eines unabweisbaren laufenden besonderen Bedarfs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Auszubildende; Vorliegen eines besonderen Härtefalls
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Auszubildende; Vorliegen eines besonderen Härtefalls
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Härtefall, wenn sich Auszubildender noch im ersten Drittel seiner Ausbildungszeit befindet
Verfahrensgang
- SG Dessau-Roßlau, 07.08.2012 - S 14 AS 2439/11
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2014 - L 4 AS 638/12 B
Wird zitiert von ...
- SG Halle, 18.10.2016 - S 17 AS 903/14
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Deshalb kann eine Härtefallregelung im Bereich allgemeinbildender Schulen nur für ausgesprochene Ausnahmefälle anerkannt werden (vgl. für den Ausbildungsbereich Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Februar 2014 - L 4 AS 638/12 B -, Rn. 25, juris).