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   LSG Hamburg, 15.11.2012 - L 4 AS 73/12   

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https://dejure.org/2012,44741
LSG Hamburg, 15.11.2012 - L 4 AS 73/12 (https://dejure.org/2012,44741)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 15.11.2012 - L 4 AS 73/12 (https://dejure.org/2012,44741)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 15. November 2012 - L 4 AS 73/12 (https://dejure.org/2012,44741)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.01.1968 - V C 22.67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.11.2012 - L 4 AS 73/12
    Auch dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (siehe besonders BVerwGE 29, 99 (104/105)).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.11.2012 - L 4 AS 73/12
    Dieses notwendige Interesse liegt hier vor, da der Kläger in diesem Verfahren klären lassen will, ob der Beklagte grundsätzlich eine Eingliederungsvereinbarung auch ohne Mitwirkung des Betroffenen erlassen kann (vgl. BSG, Urteil vom 22.9.2009 - B 4 AS 13/09 R).
  • BVerwG, 23.02.1979 - 5 B 114.78
    Auszug aus LSG Hamburg, 15.11.2012 - L 4 AS 73/12
    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an, das bereits zu den entsprechenden Vorschriften des Bundessozialhilfegesetz (BSHG) festgestellt hat, dass die Regelungen über gemeinnützige Arbeit in § 19 Abs. 2 BSHG und über den Verlust des Anspruchs auf Sozialhilfe bei Weigerung, zumutbare Arbeit zu leisten, mit höherrangigem Recht vereinbar seien; insbesondere stünden sie nicht in Widerspruch zu Art. 12 Abs. 2 und 3 GG und zu den Regelungen des Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisationen vom 28.06.1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.02.1979, Az.: 5 B 114/78).
  • BVerwG, 23.11.1960 - V C 48.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.11.2012 - L 4 AS 73/12
    Durch BVerwGE 11, 252 ist aber geklärt, daß gegen die erwähnten Verfassungsnormen nicht verstoßen wird, wenn die Leistung von Sozialhilfe von der Leistung zumutbarer Arbeit seitens des Hilfesuchenden abhängig gemacht werden darf.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2014 - L 19 AS 404/14

    Ablehnung einer Eingliederungsvereinbarung durch den Leistungsberechtigten und

    Insoweit liegt ein anfechtbarer Verwaltungsakt vor; ein Eingriff in die Vertragsfreiheit des Klägers ist damit nicht verbunden (vgl. LSG Hamburg Urteil vom 15.11.2012 - L 4 AS 73/12; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 10.02.2014 - L 5 AS 997/13 B).

    Der Eingliederungsverwaltungsakt schränkt die freie Berufswahl bzw. -ausübung (Art. 12 GG) des Antragstellers nicht rechtswidrig ein (vgl. hierzu LSG Hamburg Urteil vom 15.11.2013 - L 4 AS 73/12 m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 14.05.2012 - L 7 AS 557/12 B ER; siehe auch Rixen in Eicher, SGB 11, 3 Aufl., § 10 Rn 14 ff zum Verhältnis der Zumutbarkeitsgründe des § 10 SGB II zu Art. 12 GG m.w.N.).

    Der angefochtene Eingliederungsverwaltungsakt begründet insoweit keine eigenständige Verpflichtung, sondern enthält nur Erläuterungen zu dem in § 7 Abs. 4a SGB II geregelten Leistungsausschluss für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die sich ohne Zustimmung des zuständigen Trägers außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten und deshalb nicht für die Eingliederung zur Verfügung stehen (vgl. hierzu LSG Bayern Beschluss vom 22.01.2013 - L 16 AS 381/11; LSG Schleswig-Holstein Beschluss vom 20.06.2013 - L 6 AS 89/12; LSG Hamburg Urteil vom 15.11.201 - L 4 AS 73/12).

  • LSG Bayern, 26.02.2015 - L 7 AS 781/14

    Änderung während der Laufzeit, Eingliederungsverwaltungsakt

    Insoweit liegt ein anfechtbarer Verwaltungsakt vor; ein Eingriff in die Vertragsfreiheit des Klägers ist damit nicht verbunden (vgl. LSG Hamburg Urteil vom 15.11.2012 - L 4 AS 73/12; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 10.02.2014 - L 5 AS 997/13 B).

    Der Eingliederungsverwaltungsakt schränkt darüber hinaus die freie Berufswahl bzw.-ausübung (Art. 12 GG) eines Leistungsberechtigten nicht rechtswidrig ein (vgl. hierzu LSG Hamburg Urteil vom 15.11.2013 - L 4 AS 73/12 m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 14.05.2012 - L 7 AS 557/12 B ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 2 AS 488/17

    Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden

    Ein Verstoß gegen die nach Art. 2 GG grundgesetzlich garantierte Vertragsfreiheit liegt schon deshalb nicht vor, weil der Kläger gerade nicht zum Abschluss eines Vertrages gezwungen wird, sondern bei fehlender Einigung ein Verwaltungsakt ergeht, den der Kläger gerichtlich überprüfen lassen kann (vgl. Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 15.11.2012 - L 4 AS 73/12, RdNr. 22 bei juris; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2015 - L 12 AS 1884/15 B ER, RdNr. 17 bei juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2015 - L 12 AS 1884/15

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

    Insoweit liegt ein anfechtbarer Verwaltungsakt vor; ein Eingriff in die Vertragsfreiheit des Klägers ist damit nicht verbunden (vgl. LSG Hamburg Urteil vom 15.11.2012 - L 4 AS 73/12 - LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 10.02.2014 - L 5 AS 997/13 B -).

    Der Eingliederungsverwaltungsakt schränkt die freie Berufswahl bzw. -ausübung (Art. 12 GG) des Antragstellers nicht rechtswidrig ein (vgl. hierzu LSG Hamburg Urteil vom 15.11.2013 - L 4 AS 73/12 m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 14.05.2012 - L 7 AS 557/12 B ER - siehe auch Rixen in Eicher, SGB 11, 3 Aufl., § 10 Rn 14 ff zum Verhältnis der Zumutbarkeitsgründe des § 10 SGB II zu Art. 12 GG m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - L 19 AS 373/14

    Entscheidung über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen

    Dies gilt sowohl für die in Ziffer 2 der Eingliederungsvereinbarung enthaltene Obliegenheit, monatlich mindestens fünf Bewerbungen nachzuweisen, als auch für die weitere Obliegenheit, sich zeitnah auf Vermittlungsvorschläge zu bewerben und die damit verbundene Sanktionsandrohung im Falle eines Verstoßes (vgl. LSG Hamburg Urteil vom 15.11.2013 - L 4 AS 73/12 m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 14.05.2012 - L 7 AS 557/12 B ER).
  • SG Stuttgart, 07.07.2014 - S 18 AS 3048/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - teilweise Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Der angefochtene Eingliederungsverwaltungsakt begründet insoweit keine eigenständige Verpflichtung, sondern enthält nur Erläuterungen zu dem in § 7 Abs. 4a SGB II geregelten Leistungsausschluss für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die sich ohne Zustimmung des zuständigen Trägers außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten und deshalb nicht für die Eingliederung zur Verfügung stehen (vgl. LSG Hamburg Urteil vom 15.11.2012 - L 4 AS 73/12).
  • LSG Thüringen, 17.03.2016 - L 9 AS 898/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsverwaltungsakt -

    Weder bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die in § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II vorgesehene Möglichkeit, einen die EV ersetzenden Verwaltungsakt zu erlassen, noch widerspricht der Inhalt des Bescheids den Anforderungen des § 15 SGB II. Die Regelung des § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II ist nicht verfassungswidrig (vgl. auch LSG Hamburg, Urteil vom 15. November 2012, L 4 AS 73/12), insbesondere verstößt sie nicht gegen Art. 1 Grundgesetz (GG).
  • LSG Sachsen, 27.02.2014 - L 3 AS 639/10
    Sie verstößt weder gegen die grundgesetzlich garantierte Vertragsfreiheit des Artikel 2 GG noch gegen das Grundrecht auf Freizügigkeit nach Artikel 11 GG oder auf freie Berufswahl nach Artikel 11 GG (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 15. November 2012 - L 4 AS 73/12 - juris-Dokument RdNr. 22 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - L 19 AS 749/13
    Dies gilt sowohl für die in Ziffer 2 der Eingliederungsvereinbarung enthaltene Pflicht (die der Sache nach eine Obliegenheit darstellt) monatlich mindestens fünf Bewerbungen u.a. bei Zeitarbeitsfirmen oder auf befristete oder geringfügige Stellen nachzuweisen, als auch für die weitere Verpflichtung, sich zeitnah auf Vermittlungsvorschläge zu bewerben und die damit verbundene Sanktionsandrohung im Falle eines Verstoßes (vgl. LSG Hamburg Urteil vom 15.11.2013 - L 4 AS 73/12 m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 14.05.2012 - L 7 AS 557/12 B ER).
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - L 6 AS 89/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung ersetzender

    Damit sind gesonderte Vereinbarungen zwar regelmäßig entbehrlich (Berlit in: LPK - SGB II, 3. Aufl. 2009, § 15 Rn. 29), aber auch seit der Einführung des § 7 Abs. 4a SGB II nicht ausgeschlossen (LSG Hamburg, Urteil vom 15. November 2012 - L 4 AS 73/12 - ; Bay. LSG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - L 16 AS 381/11 -, zitiert nach juris; Kadov in: Eicher, 3. Aufl. 2013, § 15 Rn. 28).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 9 AS 577/16
  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2016 - L 9 AS 3049/14
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