Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 09.03.2017 - L 4 AS 818/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - tatsächliche Aufwendungen - Wirksamkeit eines Mietvertrags unter Verwandten - fehlender rechtlicher Bindungswille - Aufteilung der Nebenkosten nach dem Kopfteilprinzip
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Aufteilung der Nebenkosten nach dem Kopfteilprinzip bei Mietverträgen unter Verwandten mit fehlendem Rechtsbindungswillen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB II § 22 Abs. 1
Kosten der Unterkunft und Heizung; KdU; Mietvertrag; Rechtsbindungswillen; Verwandtenmietverhältnis; Zahlungsverpflichtung; sog. Kopfteilprinzip; Nebenkosten; Nutzungsvereinbarung; Mietschulden; Quittungen; Verjährung; Mietzinsforderung; kopfanteilig; widersprüchliches ... - rechtsportal.de
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
Anspruch auf Arbeitslosengeld II - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nichtberücksichtigung von Unterkunftskosten bei der Leistungsbewilligung
Verfahrensgang
- SG Dessau-Roßlau, 09.07.2013 - S 27 AS 2378/12
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.03.2017 - L 4 AS 818/13
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 36/12 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.03.2017 - L 4 AS 818/13
Hintergrund für dieses sog. "Kopfteilprinzip" sind Gründe der Verwaltungsvereinfachung sowie die Überlegung, dass die gemeinsame Nutzung einer Wohnung durch mehrere Personen deren Unterkunftsbedarf dem Grunde nach abdeckt und in aller Regel einer an der unterschiedlichen Intensität der Nutzung ausgerichtete Aufteilung der Aufwendungen für die Erfüllung des Grundbedürfnisses des Wohnens nicht zulasse (vgl. BSG, Urteil vom 29. November 2012 - die 14 AS 36/12 R). - LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2016 - L 7 VE 19/13
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Prügelei - Vollbeweis - Beweislast - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.03.2017 - L 4 AS 818/13
Überdies gibt es nach herrschender Meinung nicht einmal im Strafprozessrecht einen so weit reichenden Grundsatz, dass allgemein bei der Beweisaufnahme das sachnächste Beweismittel genutzt werden müsste (Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 18. Mai 2015 - L 15 VG 17/09 ZVW, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Dezember 2016 - L 7 VE 19/13). - BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 12/15 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunftskosten …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.03.2017 - L 4 AS 818/13
Auch nach der seit 1. Januar 2011 geltenden Rechtslage handelt es sich bei einem Begehren auf höhere Leistungen für KdU um einen abtrennbaren Streitgegenstand, auf den der Verfahrensgegenstand zulässigerweise begrenzt werden kann (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17. Februar 2016 - 4 AS 12/15 R, juris).
- LSG Hessen, 06.04.2016 - L 6 AS 464/13
SGB II
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.03.2017 - L 4 AS 818/13
Es ist ihm daher zumutbar, gegen verjährte Mietzinsansprüche die Einrede der Verjährung zu erheben (so auch Hessisches LSG, Urteil vom 6. April 2016 - L 6 AS 464/13). - LSG Bayern, 18.05.2015 - L 15 VG 17/09
Rechtswidrigkeit eines tätlichen Angriffs gemäß § 1 OEG
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.03.2017 - L 4 AS 818/13
Überdies gibt es nach herrschender Meinung nicht einmal im Strafprozessrecht einen so weit reichenden Grundsatz, dass allgemein bei der Beweisaufnahme das sachnächste Beweismittel genutzt werden müsste (Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 18. Mai 2015 - L 15 VG 17/09 ZVW, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Dezember 2016 - L 7 VE 19/13). - BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.03.2017 - L 4 AS 818/13
Es reicht aus, dass der Leistungsempfänger im jeweiligen Bewilligungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist (vgl. BSG, Urteil vom 7. Mai 2009 - B 14 AS 31/07 R, juris). - LSG Sachsen-Anhalt, 21.06.2012 - L 5 AS 67/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anforderung an den Nachweis der Kosten für …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.03.2017 - L 4 AS 818/13
Hierbei ist für den Fall des Mietvertrags unter nahen Angehörigen im Grundsicherungsrecht zu berücksichtigen, dass einem Missbrauch auch dann vorgebeugt werden muss, wenn die Vertragsparteien Mietpreise unterhalb der Angemessenheitsgrenze vereinbaren oder diese ausschöpfen (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Juni 2012 - L 5 AS 67/09, juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 7 AS 1512/17
SGB-II -Leistungen
Da der Klägerin im streitigen Zeitraum keine Unterkunftskosten entstanden sind, hat sie keinen Anspruch auf entsprechende Leistungen gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Zwar besteht die grundsätzliche Möglichkeit, dass die Klägerin verpflichtet war, zumindest die auf sie entfallenden laufenden Betriebs- und Verbrauchskosten (Kosten für Wasser, Abwasser, Heizung, Strom, Abfallentsorgung etc.) zu tragen und ihr daher Kosten der Unterkunft in (anteiliger) Höhe der tatsächlich angefallenen Betriebs- und sonstigen Nebenkosten zustünden (in diesem Sinne auch LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 09.03.2017 - L 4 AS 818/13). - LSG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - L 2 AS 604/16 Hierbei ist für den Fall des Mietvertrags unter nahen Angehörigen im Grundsicherungsrecht zu berücksichtigen, dass einem Missbrauch auch dann vorgebeugt werden muss, wenn die Vertragsparteien Mietpreise unterhalb der Angemessenheitsgrenze vereinbaren (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. März 2017 - L 4 AS 818/13- juris, Rn. 44;… Urteil vom 21. Juni 2012 - L 5 AS 67/09 - juris, Rn. 27).
Auch bei der kopfanteiligen Aufteilung von Kosten für Unterkunft und Heizung ist - werden diese Kosten einem Mitglied der Haushaltsgemeinschaft oder einem nicht im Haushalt lebenden Eigentümer der Unterkunft zur Verfügung gestellt - zu prüfen, ob unabhängig von einem Mietvertrag eine Vereinbarung zwischen dem Leistungsberechtigten als Nutzer der Räume und dem Mitglied der Haushaltsgemeinschaft oder Eigentümer des Anwesens besteht, aufgrund der der Leistungsberechtigte verpflichtet war, eigene Beiträge zur Finanzierung der Unterkunftskosten zu übernehmen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. März 2017 - L 4 AS 818/13 - juris, Rn. 61).
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2021 - L 1 AS 702/19
Bedarf für Unterkunft und Heizung - Mietforderung
Bei dieser Gesamtwürdigung und bei der Auslegung der Vereinbarungen müsse die tatsächliche Übung der Parteien, der tatsächliche Vollzug des Vertragsinhalts, berücksichtigt werden (Bezugnahme auf LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 09.03.2017 - L 4 AS 818/13). - SG Gelsenkirchen, 11.05.2020 - S 41 AS 2212/18 Vielmehr reicht es aus, dass der Hilfebedürftige im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.02.2016 - L 2 AS 242/12; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.03.2017 - L 4 AS 818/13; Sozialgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 09.12.2019 - S 41 AS 3000/17).
- LSG Sachsen-Anhalt, 27.09.2019 - L 4 AS 846/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Unmöglichkeit der Verurteilung des …
Damit steht ihr unter Berücksichtigung des Kopfteilprinzips (…vgl. BSG - Urteil vom 14. Februar 2008 - B 14 AS 17/17 - Rn. 13 sowie Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 9. März 2017 - L 4 AS 818/13 - Rn. 60 - juris) jedenfalls der vom Sozialgericht ausgeurteilte Anspruch für Leistungen der Unterkunft und Heizung in Höhe von 2, 54 EUR (hälftiger Anteil von 5, 08 EUR) zu.