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   LSG Thüringen, 01.06.2017 - L 4 AS 851/16 B   

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https://dejure.org/2017,20263
LSG Thüringen, 01.06.2017 - L 4 AS 851/16 B (https://dejure.org/2017,20263)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 01.06.2017 - L 4 AS 851/16 B (https://dejure.org/2017,20263)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - L 4 AS 851/16 B (https://dejure.org/2017,20263)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme der vorgezogenen Rente zur Beseitigung der Hilfebedürftigkeit; Gewährung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Justiz Thüringen

    § 54 Abs 1 S 1 SGG, § 54 Abs 5 SGG, § 5 Abs 3 S 1 SGB 2, § 12a S 1 SGB 2, Art 19 Abs 4 GG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage auf Rücknahme eines vom Grundsicherungsträger gestellten Rentenantrags - öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Pflicht des Leistungsberechtigten zur Beantragung vorrangiger ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung vorrangiger Sozialleistungen; Geltendmachung eines allgemeinen öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Sachsen, 17.10.2019 - L 3 AS 330/17
    Denn der von einem Jobcenter für einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ersatzweise gestellte Antrag auf eine andere, vorrangige Sozialleistung ist kein Verwaltungsakt im Sinne von § 31 SGB X (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. März 2016 - L 5 AS 25/16 B ER - juris Rdnr. 55; Bay. LSG, Beschluss vom 3. Juni 2016 - L 7 AS 233/16 B ER - juris Rdnr. 45; Thür. LSG, Beschluss vom 1. Juni 2017 - L 4 AS 851/16 B - juris Rdnr. 29; Stachnow-Meyerhoff, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II [4. Aufl., 2015], § 5 Rdnr. 102.1 [Aktualisierung vom 30.01.2017]).

    (1) Anspruchsgrundlage für ein Klagebegehren, den Beklagten zur Rücknahme seines ersatzweise gestellten Antrages auf vorzeitige Altersrente zu verurteilen, ist der allgemeine öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch (vgl. Thür. LSG, Beschluss vom 1. Juni 2017, a. a. O., Rdnr. 30; Lange, a. a. O.).

    Mit diesem richterrechtlich entwickelten Rechtsinstitut sollen Beeinträchtigungen eines Freiheitsgrundrechts oder eines gleichgestellten Anspruchs auf Unterlassen ausgeglichen werden, die durch ein Tätigwerden der Eingriffsverwaltung hervorgerufen sind (vgl. BSG, Urteil vom 16. März 1977 -1 RA 53/76 - SozR 2200 § 1407 Nr. 2 = juris Rdnr. 16; vgl. auch Thür. LSG, Beschluss vom 1. Juni 2017, a. a. O., m. w. N.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.07.2020 - L 4 AS 647/18

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Aufforderung zur vorzeitigen

    Denn der von einem Jobcenter für einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ersatzweise gestellte Antrag auf eine andere, vorrangige Sozialleistung ist kein Verwaltungsakt im Sinne von § 31 SGB X (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 17. Oktober 2019 - L 3 AS 330/17 -, juris, Rdnr. 68; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. März 2016 - L 5 AS 25/16 B ER -, juris, Rdnr. 55; Bayrisches LSG, Beschluss vom 3. Juni 2016 - L 7 AS 233/16 B ER -, juris, Rdnr. 45; Thüringisches LSG, Beschluss vom 1. Juni 2017 - L 4 AS 851/16 B -, juris, Rdnr. 29; Stachnow-Meyerhoff, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II [4. Aufl., 2015], § 5 Rdnr. 102.1 [Aktualisierung vom 30.01.2017]).

    Anspruchsgrundlage ist der allgemeine öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch (vgl. Thüringisches LSG, Beschluss vom 1. Juni 2017, a. a. O., Rdnr. 30; Lange, a. a. O., Sächsisches LSG, Urteil vom 17. Oktober 2019 - L 3 AS 330/17 -, juris, Rdnr. 71).

  • LSG Bayern, 14.05.2018 - L 11 AS 165/17

    Vorbeugender Folgenbeseitigungsanspruch nicht möglich

    Beim allgemeinen öffentlich-rechtlichen FBA handelt es sich um einen aus dem Richterrecht hergeleiteten Anspruch, mit dem die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch einen rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff veränderten Zustandes im Wege der Naturalrestitution erreicht werden soll (vgl. BSG, Urteil vom 10.08.1995 - 11 RAr 91/94 -, Urteil vom 29.05.1996 - 3 RK 26/95; Thüringer LSG, Beschluss vom 01.06.2017 - L 4 AS 851/16 B - alle zitiert nach Juris).
  • LSG Bayern, 14.05.2018 - L 11 AS 164/17

    Nichtvorliegen eines Folgenbeseitigungsanspruchs

    Beim allgemeinen öffentlich-rechtlichen FBA handelt es sich um einen aus dem Richterrecht hergeleiteten Anspruch, mit dem die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch einen rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff veränderten Zustandes im Wege der Naturalrestitution erreicht werden soll (vgl BSG, Urteil vom 10.08.1995 - 11 RAr 91/94; Urteil vom 29.05.1996 - 3 RK 26/95 -, Thüringer LSG, Beschluss vom 01.06.2017 - L 4 AS 851/16 B - alle zitiert nach juris).
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