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   LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - L 4 AS 969/13 NZB   

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https://dejure.org/2015,1919
LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - L 4 AS 969/13 NZB (https://dejure.org/2015,1919)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.01.2015 - L 4 AS 969/13 NZB (https://dejure.org/2015,1919)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - L 4 AS 969/13 NZB (https://dejure.org/2015,1919)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 2 SGB 10, § 36 S 2 SGB 2, § 2 Abs 3 S 1 SGB 10
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung wegen Umzugs - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Wechsel der örtlichen Zuständigkeit - Nichtanwendbarkeit der Nahtlosigkeitsregelung des § 2 Abs 3 SGB 10 - keine fortgesetzte ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Anwendbarkeit der Nahtlosigkeitsregelung des § 2 Abs. 3 SGB X beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit; Keine fortgesetzte Zuständigkeit des unzuständigen Grundsicherungsträgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Anwendbarkeit der Nahtlosigkeitsregelung des § 2 Abs. 3 SGB X beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit; Keine fortgesetzte Zuständigkeit des unzuständigen Grundsicherungsträgers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 31.01.2014 - B 14 AS 133/13 B
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - L 4 AS 969/13
    Die Berufung müsse nicht zugelassen werden, da sich aus dem Urteil des BSG vom 23. Mai 2012 (a.a.O.) kein Hinweis auf § 2 Abs. 3 Satz 1 SGB X entnehmen lasse.

    Auch eine Divergenz zum Urteil des BSG vom 23. Mai 2012, B 14 AS 133/13 R, liege vor.

    Insbesondere liegt keine Divergenz zum Urteil des BSG vom 23. Mai 2012 (a.a.O.) vor.

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2011 - L 6 AS 45/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - L 4 AS 969/13
    In einem gerichtlichen Hinweisschreiben vom 25. Juli 2011 hat der Kammervorsitzende darauf hingewiesen, dass dem Erstattungsanspruch nach §§ 45, 48 SGB X die Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 SGB X entgegenstehe und das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Schleswig-Holstein vom 12. April 2011, L 6 AS 45/10, zitiert nach juris, hervorgehoben.

    An die Entscheidung des LSG Schleswig-Holstein vom 12. April 2011, L 6 AS 45/10 sei das SG nicht gebunden.

  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 133/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtwidrigen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - L 4 AS 969/13
    Unter Beachtung des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. Mai 2012, B 14 AS 133/11 R, könne der Kläger jedoch nur für die tatsächlich bewohnte Wohnung KdU gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II beanspruchen.
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - L 4 AS 969/13
    Zur Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage muss die abstrakte Klärungsfähigkeit, d.h. die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung, und die konkrete Klärungsfähigkeit, d.h. die Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage, hinzutreten (vgl. dazu BSG, Urteil vom 14. Juni 1984, 1 RJ 72/84, juris) Die Frage, ob eine Rechtssache im Einzelfall richtig oder unrichtig entschieden ist, verleiht ihr noch keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. BSG, Beschluss vom 26. Juni 1975, 12 BJ 12/75, juris).
  • BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 72/84

    Anrechenbare Beitragszeit - Rentenversicherung - Rentensteigernde

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - L 4 AS 969/13
    Zur Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage muss die abstrakte Klärungsfähigkeit, d.h. die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung, und die konkrete Klärungsfähigkeit, d.h. die Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage, hinzutreten (vgl. dazu BSG, Urteil vom 14. Juni 1984, 1 RJ 72/84, juris) Die Frage, ob eine Rechtssache im Einzelfall richtig oder unrichtig entschieden ist, verleiht ihr noch keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. BSG, Beschluss vom 26. Juni 1975, 12 BJ 12/75, juris).
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - L 4 AS 969/13
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann nicht mehr, wenn sie schon entschieden ist oder durch Auslegung des Gesetzes eindeutig beantwortet werden kann (vgl. BSG, Beschluss vom 30. September 1992, 11 BAr 47/92, juris).
  • BVerwG, 20.05.2014 - 5 C 33.13

    Kriegsopferfürsorge; Träger der Kriegsopferfürsorge; örtlicher Träger; örtliche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - L 4 AS 969/13
    Während § 2 Abs. 3 Satz 1 SGB X somit der Sicherung der Leistungserbringung im Außenverhältnis zu dienen bestimmt ist, zielt § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X darauf, auf der Erstattungsebene sicherzustellen, dass im Falle der Fortgewährung der Leistung nach einem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit im Ergebnis nicht der vorleistende bislang zuständige Träger, sondern der nunmehr zuständige Leistungsträger die Kosten zu tragen hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Mai 2014, 5 C 33/13, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - L 2 AS 397/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    § 2 Abs. 3 Satz 1 SGB X vermittelt der Antragstellerin einen materiell-rechtlichen Anspruch gegenüber dem Antragsgegner als vormals örtlich zuständiger Behörde (vgl. Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Januar 2015 - L 4 AS 969/13 NZB - juris, Rn. 23), gerichtet auf die Erbringung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II über den Zeitpunkt ihres Wegzugs aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des Antragsgegners hinaus, wenn auch nicht in dem von ihr geltend gemachten Umfang.

    Zieht der SGB II-Leistungsempfänger aus seiner Wohnung im örtlichen Zuständigkeitsbereich einer Behörde aus, verliert er damit automatisch seinen Anspruch auf Leistungen für diese nicht mehr genutzte Wohnung nach dem § 22 SGB II, weil ein entsprechender Bedarf nicht mehr zu berücksichtigen ist (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Januar 2015 - L 4 AS 969/13 NZB - juris, Rn. 24; Neumann in Hauck/Noftz, SGB X, Kommentar, Stand Einzelkommentierung Lfg. 2/13, § 2 Rn. 37).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2021 - L 19 AS 2007/19

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ;

    Da ein Umzug nicht nur zu einem Zuständigkeitswechsel, sondern auch zum Wegfall des Leistungsanspruchs führt, kann dies nicht über § 2 Abs. 3 S. 1 SGB X ausgehebelt werden (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 04.09.2017- L 2 AS 397/17 B ER und vom 27.01.2015 - L 4 AS 969/13 NZB; Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, SGB, 11/20, § 36 SGB II Rn. 271f; Neumann in: Hauck/Noftz, SGB, 08/13, § 2 SGB X, Rn. 37; Aubel in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 4.
  • SG Konstanz, 17.11.2015 - S 8 SO 1418/15

    Übernahme der Kosten für eine Sprachschule durch den Sozialhilfeträger im Rahmen

    Dem steht die vom Beklagten genannte Rechtsprechung des LSG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.01.2015, Az. L 4 AS 969/13 NZB) nicht entgegen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2015 - L 6 AS 1246/15
    Insoweit ist der Leistungsträger zur Aufhebung eines Bewilligungsbescheides berechtigt, weil diese Kosten nur für eine tatsächlich genutzte Wohnung zu erstatten sind (vgl. LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 17. Januar 2015 - L 4 AS 969/13 NZB).
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