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   LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2014 - L 4 AS 98/11   

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https://dejure.org/2014,16162
LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2014 - L 4 AS 98/11 (https://dejure.org/2014,16162)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.06.2014 - L 4 AS 98/11 (https://dejure.org/2014,16162)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - L 4 AS 98/11 (https://dejure.org/2014,16162)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter schließt freiwillig Kabelvertrag ab: Nicht durch Hartz IV zu ersetzen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    SGB II-Leistungen: Kein Anspruch auf Übernahme von Kabelanschlussgebühren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kabelgebühr wird nicht übernommen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Kostenübernahme von Kabelgebühren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz 4: Kabelgebühren als Kosten der Unterkunft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV: Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Kabelgebühren - Kosten Teil der Regelleistung und damit pauschal abgedeckt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 753
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2014 - L 4 AS 98/11
    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Februar 2009 (Az.: B 4 AS 48/08 R) gehörten die monatlichen Nutzungsgebühren für den Breitbandkabelanschluss zu den KdU, wenn der Leistungsberechtigte diese aufgrund des Mietvertrages zu tragen habe und es sich um angemessene Aufwendungen handele.

    Daher sind Aufwendungen für den Kabelanschluss den von der Regelleistung erfassten Bedarfen zuzurechnen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, Az.: B 4 AS 48/08 R, juris RN 16; Urteil vom 24. Februar 2011, Az.: B 14 AS 75/10 R, juris RN 23).

    Das BSG hat dazu im Urteil vom 19. Februar 2009 (a.a.O.) ausgeführt, dass zu den KdU auch die Nebenkosten der Unterkunft gehören, soweit es sich um solche handele, wie sie in § 2 Betriebskostenverordnung aufgeführt seien.

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 75/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Fernsehgerät -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2014 - L 4 AS 98/11
    Aus der Rechtsprechung zur Modernisierungsvereinbarung einerseits (Urteil vom 23. August 2012, Az.: B 4 AS 32/12 R, juris RN 20) und zur Erstausstattung der Wohnung mit einem Fernsehgerät zur Befriedigung des Unterhaltungs- und Informationsbedürfnisses andererseits (Urteil vom 24. Februar 2011, Az.: B 14 AS 75/10 R, juris RN 23) ergebe sich jedoch, dass die Kosten für die Versorgung mit Breitbandkabel zum Fernsehempfang grundsätzlich dem Informationsbedürfnis zuzuordnen und aus der Regelleistung zu finanzieren seien.

    Daher sind Aufwendungen für den Kabelanschluss den von der Regelleistung erfassten Bedarfen zuzurechnen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, Az.: B 4 AS 48/08 R, juris RN 16; Urteil vom 24. Februar 2011, Az.: B 14 AS 75/10 R, juris RN 23).

  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 32/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2014 - L 4 AS 98/11
    Aus der Rechtsprechung zur Modernisierungsvereinbarung einerseits (Urteil vom 23. August 2012, Az.: B 4 AS 32/12 R, juris RN 20) und zur Erstausstattung der Wohnung mit einem Fernsehgerät zur Befriedigung des Unterhaltungs- und Informationsbedürfnisses andererseits (Urteil vom 24. Februar 2011, Az.: B 14 AS 75/10 R, juris RN 23) ergebe sich jedoch, dass die Kosten für die Versorgung mit Breitbandkabel zum Fernsehempfang grundsätzlich dem Informationsbedürfnis zuzuordnen und aus der Regelleistung zu finanzieren seien.
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 1/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übergangswohnheim bzw

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2014 - L 4 AS 98/11
    Unter den Begriff fallen alle baulichen Anlagen oder Teile hiervon, die geeignet sind, Schutz vor der Witterung zu bieten und einen Raum der Privatheit zu gewährleisten (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008, Az.: B 4 AS 1/08 R, juris RN 11).
  • LSG Sachsen, 15.03.2012 - L 3 AS 588/10

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2014 - L 4 AS 98/11
    Diese Rechtsauffassung des BSG, die auf die sozialhilferechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zurückgeht (vgl. Urteil vom 28. November 2001, Az.: 5 C 9/01, BVerwGE 115, 256) wird von der Rechtsprechung der Landessozialgerichte nicht in Frage gestellt (vgl. mit weiteren Nachweisen: Sächsisches LSG, Urteil vom 15. März 2012, Az.: L 3 AS 588/10, juris RN 44).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2014 - L 4 AS 98/11
    Durch diese gesetzliche Regelung können nur vorübergehende Spitzen eines besonderen Bedarfs abgedeckt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010, Az.: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, juris RN 207), sodass vorliegend ein Anspruch bereits deshalb ausscheidet, weil - abgesehen von der einmaligen Bereitstellungsgebühr - die monatlich wiederkehrenden Entgelte einen dauerhaften sog. laufenden Bedarf darstellen.
  • BVerwG, 28.11.2001 - 5 C 9.01

    Sozialhilfe, Übernahme von Kabelanschlussgebühren; Kabelanschlussgebühren im

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2014 - L 4 AS 98/11
    Diese Rechtsauffassung des BSG, die auf die sozialhilferechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zurückgeht (vgl. Urteil vom 28. November 2001, Az.: 5 C 9/01, BVerwGE 115, 256) wird von der Rechtsprechung der Landessozialgerichte nicht in Frage gestellt (vgl. mit weiteren Nachweisen: Sächsisches LSG, Urteil vom 15. März 2012, Az.: L 3 AS 588/10, juris RN 44).
  • SG Halle, 16.12.2013 - S 12 AS 3723/11

    Grenzen der Amtsermittlungspflicht des Sozialgerichts bei einer Entscheidung über

    Streitgegenständlich ist bei einer Klage eines von Beginn an anwaltlich vertretenen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft, der Leistungen für sich begehrt, allein dessen Individualanspruch (BSG, Urteil vom 14.03.2012 - B 4 AS 98/11 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2019 - L 21 AS 1881/18

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Bei der Nutzung von kommunalen Bibliotheken kann er sein Informations- und Unterhaltungsbedürfnis nahezu kostenfrei decken, sodass die geltend gemachten Aufwendungen nicht unausweichlich sind (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 24.6.2014 - L 4 AS 98/11, Rn. 33, juris).
  • SG Neuruppin, 29.09.2023 - S 26 AS 823/22
    Da der Empfang von Rundfunk und Fernsehen - wie bereits ausgeführt - einen Bedarf deckt, der von dem Regelbedarf im Sinne des § 20 Abs. 1 SGB II erfasst ist, ist es unerheblich, auf welche Weise ein Leistungsberechtigter sein Informations- und Unterhaltungsbedürfnis befriedigt ( Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Juni 2014 - L 4 AS 98/11, RdNr 30 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2017 - L 11 AS 350/17
    Das SG weiche von der Entscheidung des BSG vom 16. Februar 2012 (B 4 AS 98/11 R) ab.
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