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   LSG Hessen, 23.08.2016 - L 4 AY 4/16 B ER, L 4 AY 5/15 B   

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https://dejure.org/2016,26186
LSG Hessen, 23.08.2016 - L 4 AY 4/16 B ER, L 4 AY 5/15 B (https://dejure.org/2016,26186)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.08.2016 - L 4 AY 4/16 B ER, L 4 AY 5/15 B (https://dejure.org/2016,26186)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. August 2016 - L 4 AY 4/16 B ER, L 4 AY 5/15 B (https://dejure.org/2016,26186)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Leistungen nach dem AsylbLG ; Wechselbeziehung zwischen Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch; Offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache; Existenzgefährdung und Folgenabwägung

  • rechtsportal.de

    AsylbLG § 3 Abs. 2 ; SGG § 86b Abs. 2
    Vorläufige Leistungen nach dem AsylbLG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06
    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2016 - L 4 AY 4/16
    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Antragsteller zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12. Mai 2005, NVwZ 2005, 927, [BVerfG 12.05.2005 - 1 BvR 569/05] und vom 15. Januar 2007, 1 BvR 2971/06, juris).
  • LSG Hessen, 29.01.2008 - L 9 AS 421/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Mietkaution - keine Aufrechnung der

    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2016 - L 4 AY 4/16
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung muss für die Abwendung wesentlicher Nachteile nötig sein; d. h. es muss eine dringliche Notlage vorliegen, die eine sofortige Entscheidung erfordert (ständige Rechtsprechung des HLSG, bspw. Beschluss vom 29. Januar 2008, L 9 AS 421/07 ER m.w.N., juris).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2016 - L 4 AY 4/16
    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Antragsteller zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12. Mai 2005, NVwZ 2005, 927, [BVerfG 12.05.2005 - 1 BvR 569/05] und vom 15. Januar 2007, 1 BvR 2971/06, juris).
  • LSG Hessen, 06.10.2020 - L 4 AY 22/20

    1. Ein Anspruch nach § 3 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 3a Abs. 1 Nr. 3 b) AsylbLG auf

    Im Rahmen eines seinerzeit durchgeführten Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtete der Senat mit Beschluss vom 23. August 2016 - L 4 AY 4/16 B ER - die Antragsgegnerin, dem Antragsteller für die Zeit vom 18. Mai 2016 bis 27. Juni 2016 vorläufig Leistungen nach § 3 AsylbLG zu gewähren.

    An diesem im Verfahren L 4 AY 4/16 B ER ermittelten Sachstand hat sich ausweislich des Beteiligtenvorbringens und der Verwaltungsakten der Antragsgegnerin nichts geändert.

    Hinsichtlich § 1a Abs. 1 AsylbLG wird auf den Senatsbeschluss vom 23. August 2016 - L 4 AY 4/16 B ER - verwiesen.

    Zunächst geht der Senat hinsichtlich der allgemeinen Feststellungen zur Einkommens- und Vermögenslosigkeit vom Sachstand seines Beschlusses vom 23. August 2016 - L 4 AY 4/16 B ER - aus und stellt nach Auswertung der Verwaltungsvorgänge für den Folgezeitraum bis heute fest, dass keine Anhaltspunkte für eine Verbesserung der Einkommens- und Vermögenslage ersichtlich sind, was angesichts der Lebenssituation des Antragstellers in den letzten vier Jahren auch eher fernläge.

    Diese Sichtweise bewegt sich nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom vom 23. August 2016 - L 4 AY 4/16 B ER -, da seinerzeit zu Beginn des stationären Aufenthalts "das Existenzminimum nach dem eigenen Vortrag des Antragstellers (...) durch die stationäre Behandlung gesichert" war, also damals - anders als jetzt - noch keine wesentlichen Unterdeckungen im Bereich der sozialen Teilhabe bestanden.

  • LSG Bayern, 11.11.2016 - L 8 AY 29/16

    Anspruch auf Gewährung von Asylbewerberleistungen

    Der Ablauf einer Ausreisefrist reiche hierfür nicht aus (Hess. LSG, Beschluss vom 23.08.2016, L 4 AY 4/16 B ER, L 4 AY 5/15 B).
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.06.2019 - L 9 AY 70/19

    Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Nichtausreise trotz Feststehens

    Zwar reicht nach vorläufiger Würdigung für das Verstreichen des Ausreisetermins der Ablauf der sich aus einer Grenzübertrittsbescheinigung ergebenden Frist nicht aus (Hessisches LSG, Beschluss vom 23. August 2016 - L 4 AY 4/16 B ER, L 4 AY 5/16 B, juris; zustimmend Oppermann in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 1a AsylbLG [2. Überarbeitung] Rn. 49.1).
  • SG Frankfurt/Main, 20.08.2020 - S 30 AY 18/20
    Eine aktuellen Notlage besteht insoweit derzeit ebenso wenig wie im Zeitpunkt des Ergehens des Beschlusses des Hessischen Landessozialgerichts vom 23. August 2016 (Az.: L 4 AY 4/16 B ER und L 4 AY 5/15 B).
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