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   LSG Bayern, 29.05.2002 - L 4 B 106/02 KR ER   

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https://dejure.org/2002,21377
LSG Bayern, 29.05.2002 - L 4 B 106/02 KR ER (https://dejure.org/2002,21377)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.05.2002 - L 4 B 106/02 KR ER (https://dejure.org/2002,21377)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - L 4 B 106/02 KR ER (https://dejure.org/2002,21377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Leistungen zur Teilhabe - Rehabilitationsträger - Zuständigkeitsklärung - Antragsweiterleitung

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zuständigkeit des zweiten Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 29.05.2002 - L 4 B 106/02
    Es ist überdies nicht der Zweck des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes, Rechtsfragen der Abgrenzung der Leistungszuständigkeiten zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialhilfe eingehend zu klären, sondern einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren, wenn anders dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in einem Grundrecht droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (Bundesverfassungsgericht NJW 1989, 827 = BayVBl 1989, 207).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - L 5 KR 175/11

    Keine erneute Weiterleitung von Rehabilitationsanträgen

    Unabhängig davon sei sie, die Antragsgegnerin, zur Zurückleitung des Antrags an den Beigeladenen befugt gewesen (Hinweis auf Bayerisches LSG 29.5.2002 - L 4 B 106/02 KR ER; SG Hannover 24.10.2002 - S 4 KR 728/02 ER).
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