Rechtsprechung
LSG Bayern, 29.05.2002 - L 4 B 106/02 KR ER |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,21377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Leistungen zur Teilhabe - Rehabilitationsträger - Zuständigkeitsklärung - Antragsweiterleitung
- jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)
Zuständigkeit des zweiten Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX
Verfahrensgang
- SG München, 08.02.2002 - S 19 KR 943/01
- LSG Bayern, 29.05.2002 - L 4 B 106/02 KR ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus LSG Bayern, 29.05.2002 - L 4 B 106/02
Es ist überdies nicht der Zweck des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes, Rechtsfragen der Abgrenzung der Leistungszuständigkeiten zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialhilfe eingehend zu klären, sondern einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren, wenn anders dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in einem Grundrecht droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (Bundesverfassungsgericht NJW 1989, 827 = BayVBl 1989, 207).
- LSG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - L 5 KR 175/11
Keine erneute Weiterleitung von Rehabilitationsanträgen
Unabhängig davon sei sie, die Antragsgegnerin, zur Zurückleitung des Antrags an den Beigeladenen befugt gewesen (Hinweis auf Bayerisches LSG 29.5.2002 - L 4 B 106/02 KR ER; SG Hannover 24.10.2002 - S 4 KR 728/02 ER).