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   LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - L 4 B 33/06 SB   

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https://dejure.org/2006,5617
LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - L 4 B 33/06 SB (https://dejure.org/2006,5617)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.02.2006 - L 4 B 33/06 SB (https://dejure.org/2006,5617)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - L 4 B 33/06 SB (https://dejure.org/2006,5617)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Rechtsanwalts von der Anwesenheit bei der körperlichen Untersuchung des Mandanten durch einen ärztlichen Sachverständigen; Ausschluss eines Sachverständigen auf Grund eines begründeten Misstrauens des zu Untersuchenden in die Objektivität des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Anwesenheit Dritter bei der ärztlichen Begutachtung

Verfahrensgang

  • SG Mainz - S 7 SB 245/04
  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - L 4 B 33/06 SB

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1547
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 27.06.2002 - 17 UF 122/02

    Ablehnung eines Sachverständigen: Eigenständige Erhebung von Anknüpfungstatsachen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - L 4 B 33/06
    Hiervon kann nach der Rechtsprechung in bestimmten Fallkonstellationen eine Ausnahme zu machen sein, etwa in Sorgerechtssachen (z.B. OLG Stuttgart, MDR 2003, 172).
  • OLG München, 08.08.1990 - 1 W 1996/90

    Geltung des Grundsatzes der Parteiöffentlichkeit für die ärztliche Untersuchung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - L 4 B 33/06
    Eine ähnliche Ausnahme mag bei einer körperlichen Untersuchung einer Partei bzw. eines Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren unter dem Gesichtspunkt des Grundrechts der Würde des Menschen (Art. 1 GG) gelten (so OLG München, NJW-RR 1991, 896).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 28/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschluss über Zurückweisung einer Berufung und

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - L 4 B 33/06
    Freilich dürfte die dortige Aussage, es bestehe kein Anwesenheitsrecht des Anwalts des Klägers bei der Untersuchung durch den Sachverständigen, in dieser Allgemeinheit nicht überzeugen, da sie nicht ausreichend die Grundsätze der Parteiöffentlichkeit sowie eines fairen und effektiven Rechtsschutzes (vgl. BSG, Urteil vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 28/02 R) berücksichtigen.
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - L 4 B 33/06
    Dieses Anwesenheits- und Fragerecht bei der Zeugenbeweisaufnahme ist eines der wichtigsten Parteirech-te und ein direkter Anwendungsfall des Art. 103 Abs. 1 GG ( BVerwG, NJW 1980, 900 ; OLG Hamm, MDR 1986, 766 ; OLG Schleswig, NJW 1991, 303, 304).
  • OLG Schleswig, 09.07.1990 - 15 UF 47/89

    Zufällige Anwesenheit; Person ; Zeuge; Zivilprozeß; Zulässigkeit

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - L 4 B 33/06
    Dieses Anwesenheits- und Fragerecht bei der Zeugenbeweisaufnahme ist eines der wichtigsten Parteirech-te und ein direkter Anwendungsfall des Art. 103 Abs. 1 GG ( BVerwG, NJW 1980, 900 ; OLG Hamm, MDR 1986, 766 ; OLG Schleswig, NJW 1991, 303, 304).
  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 140/02 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör und faires Verfahren, Verlängerung der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - L 4 B 33/06
    Der Grundsatz des Anspruchs auf ein faires Verfahren verpflichtet den Richter, wie den Sachverständigen, vielmehr zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation (vgl. BSG, Beschluss vom 9. April 2003, Az.: B 5 RJ 140/02 B).
  • BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf

    Dies kann im Einzelfall selbst dann gelten, wenn dieses Bedürfnis für Außenstehende rational nicht ohne Weiteres erklärbar ist (vgl zu "unsachlichen Gründen" LSG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 23.2.2006 - L 4 B 33/06 SB - juris RdNr 7; Tamm, ASR 2006, 62, 65) .
  • OLG Hamm, 03.02.2015 - 14 UF 135/14

    Gerichtlich angeordnete Untersuchung durch psychologischen Sachverständigen -

    Einem medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten ist bei einem Untersuchungstermin bzw. Explorationsgespräch des Sachverständigen die Anwesenheit einer Begleitperson ohne Äußerungs- bzw. Beteiligungsrecht zu gestatten (Anschluss an OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441; LSG Rheinland-Pfalz NJW 2006, 1547).

    Soweit ersichtlich, ist bisher erst durch zwei obergerichtliche Entscheidungen, die auch vom Antragsgegner zitiert worden sind (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441; LSG Rheinland-Pfalz NJW 2006, 1547), ein Anspruch auf Anwesenheit einer Begleitperson anerkannt worden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2019 - L 13 SB 4/19

    Herabsetzung eines Grades der Behinderung wegen eingetretener Heilungsbewährung;

    Dieses nach § 116 SGG bestehende Anwesenheits- und Fragerecht insbesondere bei der Zeugenbeweisaufnahme ist eines der wichtigsten Parteirechte und ein direkter Anwendungsfall des Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Februar 2006 - L 4 B 33/06 SB - juris Rn. 5).

    Insoweit erscheint die Vorgehensweise des Sachverständigen aus der Sicht eines verständigen Beteiligten nicht als unfair (a. A. jedenfalls bei nicht hinreichender Begründung der Entscheidung des Sachverständigen LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Februar 2006 - L 4 B 33/06 SB - juris Rn. 5 ff.), zumal der Kläger durch die Abwesenheit einer Begleitperson an der Geltendmachung seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen gegenüber dem Sachverständigen in keiner Weise gehindert ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. November 2009 - a. a. O.); wäre dies anders, etwa aufgrund der Eigenart seiner Funktionsstörungen, könnte der Sachverhalt anders zu beurteilen sein.

  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 R 2329/15

    Verwertbarkeit eines psychiatrischen Gutachtens bei Anwesenheit eines Dritten

    Soweit der Klägervertreter hierzu vorgetragen hat, der Kläger habe ein Recht auf Anwesenheit eines Beistandes anlässlich der Untersuchung (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2010 - L 31 R 1292/09 B; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Februar 2006 - L 4 B 33/06 SB; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Juli 2006 - L 5 KR 39/05), betrifft dies andere Sachverhalte und ist in dieser Allgemeinheit auch nicht zutreffend.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - L 31 R 1292/09

    Psychiatrische Exploration - Anwesenheit Dritter - faires Verfahren - rechtliches

    Zwar verpflichten der Grundsatz des Anspruchs auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehör den Richter wie den Sachverständigen zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Februar 2006, Az.: L 4 B 33/06 SB, zitiert nach juris mit Hinweis auf den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 09. April 2003, Az.: B 5 RJ 140/02).
  • VG Münster, 16.05.2012 - 4 L 113/12

    Untersagung der Teilnahme eines Beistandes bzw. Rechtsbeistandes als

    Abgesehen davon, dass die Entscheidung des OVG Hamburg keine Ausführungen zum Erfordernis einer Rechtsgrundlage für die hier durch die Behörde erfolgte Untersagung der "Teilnahme" eines Rechtsanwaltes an einer amtsärztlichen Untersuchung enthält und die dort vertretene Ansicht in ihrer Konsequenz darauf hinausläuft, dass eine Beeinträchtigung der Begutachtung in den "Ausnahmefällen" offenbar doch für hinnehmbar gehalten wird, lässt sich diese Ansicht nicht mit dem verfassungsrechtlich verbürgten und aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Anspruch auf Gewährleistung eines fairen Verfahrens vereinbaren, der in jedem Verwaltungsverfahren zu beachten ist, vgl. hierzu: Fehling/Kastner, Verwaltungsverfahrensrecht, Handkommentar, 2. Auflage 2010, § 1 VwVfG, Rdnr. 132, und dessen hoher Rang Einschränkungen nur im unbedingt erforderlichen Umfang erlaubt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1974 - 2 BvR 747, 748, 750, 751, 752, 753/73 -, BVerfGE 38, 105 ff.; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Februar 2006 - L 4 B 33/06 SB -, NJW 2006, 1547, 1548 sowie Schoch, Rechtsbeistand beim Einstellungsgespräch von Beamtenbewerbern, in: NJW 1982, 545 ff.

    Zur Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes vgl. insbesondere: LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Februar 2006 - L 4 B 33/06 SB -, NJW 2006, 1547, 1548.

  • SG Mainz, 07.02.2017 - S 11 SB 204/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme -

    43 Ein genereller Ausschluss eines Rechtsanwalts oder Betreuers von der Untersuchung eines Klägers durch einen vom Gericht bestellten ärztlichen Sachverständigen ist zwar grundsätzlich mit den Grundsätzen der Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme und des fairen Verfahrens unvereinbar, wenn der Kläger die Anwesenheit seines Anwalts oder einer anderen Vertrauensperson wünscht (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.02.2006, Az. L 4 B 33/06/SB, zitiert nach juris), jedoch gilt dieser Grundsatz dann nicht, wenn der Sachverständige einen plausiblen bzw. triftiger Grund für einen solchen Ausschluss benennt (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.07.2006, Az. L 5 KR 39/05, Rn. 19, zitiert nach juris; Hansen, in DRiZ 2013, 400).

    Wenngleich der Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör auch im Grundsatz der Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme seinen einfachrechtlichen Niederschlag und auch im Rahmen der Sachverständigenbeweises nach § 202 SGG i.V.m. § 402 ZPO i.V.m. § 357 Abs. 1 ZPO Anwendung findet, kann der Sachverständige in bestimmten Fallkonstellationen eine Ausnahme machen (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.02.2006, a.a.O., Rn.6).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2013 - 2 A 11071/12

    Zur Frage der Zulässigkeit der Anwesenheit einer Begleitperson während der

    Es ist kein wissenschaftlicher Standard erkennbar, der die Anwesenheit Dritter bei Gutachten der vorliegenden Art vorsieht (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. November 2009 - L 2 R 516/09 B -, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2010 - L 31 R 1292/09 B -, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Oktober 2011 - L 11 R 4243/10 -, jeweils m. w. N; a. A.: LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom Februar 2006 - L 4 B 33/06 SB -, sämtlich zitiert nach juris ) .
  • OLG Brandenburg, 19.09.2019 - 9 WF 180/19

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Es gibt im Übrigen tatsächlich keine Rechts-/Anspruchsgrundlage für den hier erhobenen Anspruch auf Zuziehung einer Vertrauensperson bei der (psychologischen) Begutachtung, nicht einmal eine gefestigte oder gar höchstrichterliche Rechtsprechung in diesem Sinne, sondern (soweit bis heute ersichtlich) nur (drei) obergerichtliche Entscheidungen, die Fallgestaltungen zum Gegenstand hatten, die auf den hier vorliegenden Fall auch gar nicht übertragbar sind (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441; LSG Rheinland-Pfalz NJW 2006, 1547; OLG Hamm FamRZ 2015, 1126 - jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2009 - L 2 R 516/09

    Annahme der Befangenheit eines zum Sachverständigen bestellten Facharztes für

    Schon deshalb kann der Sachverständige es nicht missachtet haben (abweichend wohl: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, B. v. 23. Februar 2006 - L 4 B 33/06 SB - SGb 2006, 500).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - L 4 SB 97/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - Beschwerde - prozessleitende

  • OLG Karlsruhe, 25.04.2018 - 9 W 3/18

    Ablehnung eines medizinischen Sachverständigen: Zuziehung eines Zeugen durch den

  • VG Ansbach, 11.05.2009 - AN 14 K 08.00376

    Verein ... e.V. als Prozessbevollmächtigter; Vertretungsbefugnis als

  • SG Osnabrück, 03.11.2011 - S 5 SO 97/11

    Zu Leistungen der Eingliederungshilfe gehören gem. § 54 Abs. 1 SGB XII i.V.m. §

  • VG Ansbach, 02.03.2009 - AN 14 K 08.00376

    Befangenheitsgesuch wegen eines gerichtlichen Anhörungsschreibens zu der

  • LSG Bayern, 04.04.2019 - L 7 U 396/16

    Anwesenheitsrecht während einer Exploration

  • OLG Hamm, 07.09.2023 - 24 U 168/16

    Anwesenheit Dritter; Auslegung; Beweisaufnahme; Kausalität; Primärverletzung;

  • LSG Bayern, 01.04.2019 - L 7 U 396/16

    Sozialgerichtsverfahren: Keine Anhörungsrüge gegen prozessleitende Verfügung

  • LSG Bayern, 20.11.2013 - L 2 SF 155/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2009 - L 12 B 57/09

    Sozialhilfe

  • VGH Bayern, 07.09.2020 - 3 CS 20.1642

    Folgen verweigerter Mitwirkung an einer angeordneten Untersuchung zur

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2009 - L 12 B 55/09

    Sozialhilfe

  • SG München, 27.10.2006 - S 17 R 2180/05

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer statt auf Zeit ;

  • LSG Baden-Württemberg, 01.10.2013 - L 6 VG 3938/13
  • SG Saarbrücken, 08.03.2021 - S 19 P 66/20

    Pflegeversicherung - Klageverfahren

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