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   LSG Hessen, 29.03.2006 - L 4 B 63/06 ARG V   

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https://dejure.org/2006,12710
LSG Hessen, 29.03.2006 - L 4 B 63/06 ARG V (https://dejure.org/2006,12710)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.03.2006 - L 4 B 63/06 ARG V (https://dejure.org/2006,12710)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. März 2006 - L 4 B 63/06 ARG V (https://dejure.org/2006,12710)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 62 SGG, Art 103 Abs 1 GG, § 73a SGG, § 109 SGG, § 118 Abs 2 S 3 ZPO
    Anspruch auf rechtliches Gehör - Erörterungspflicht des Gerichts - Prozesskostenhilfeverfahren - Beweisaufnahme durch Anhörung eines bestimmten Arztes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kausalzusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und behaupteten Schädigungsfolgen; Im Dienst der Deutschen Wehrmacht erlittene Granatsplitterverletzung; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Beweisaufnahme im Prozesskostenhilfeverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2011 - L 2 R 2984/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt für

    Damit aber dürfte ein Anwendungsbereich im sozialgerichtlichen Verfahren erst recht kaum denkbar sein (vgl. dazu Hessisches LSG Beschluss vom 29. März 2006 - L 4 B 63/06 ARG V - veröff. in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2011 - L 2 R 2931/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt für

    Damit aber dürfte ein Anwendungsbereich im sozialgerichtlichen Verfahren erst recht kaum denkbar sein (vgl. dazu Hessisches LSG Beschluss vom 29.03.2006 - L 4 B 63/06 ARG V - veröffentlicht in ).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 13 R 395/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende

    Wenn § 118 Abs. 2 Satz 3 ZPO bereits in der zivilprozessualen Literatur als sehr eng auszulegende Ausnahmevorschrift (vgl. z. B. Motzer in MünchKomm zur ZPO, Bd. 1, § 118 Rdnr. 20) qualifiziert wird, gilt dies erst recht im sozialgerichtlichen Klageverfahren (vgl. dazu auch Hessisches LSG, Beschluss vom 29. März 2006 - L 4 B 63/06 ARG V - veröffentlicht in Juris).
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