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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 52/18   

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LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 52/18 (https://dejure.org/2022,25013)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.06.2022 - L 4 BA 52/18 (https://dejure.org/2022,25013)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2022 - L 4 BA 52/18 (https://dejure.org/2022,25013)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 611a BGB, § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 27 Abs 2 S 1 Halbs 1 SGB 3, § 358 SGB 3, §§ 358 ff SGB 3
    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Promoter/Animateur für eine Kindereventagentur - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - drittbezogener Personaleinsatz - Erfüllungsgehilfe - Eingliederung in fremde ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    AAG, § 611a BGB, SGB 3, § 7 SGB 4, § 249b SGB 5, § 172 SGB 6
    Betriebsprüfung - Beschäftigung - Versicherungspflicht - drittbezogener Personaleinsatz - Arbeitgeberbeiträge - Kinderanimation - Umlagen - Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Promoter/Animateur für eine Kindereventagentur - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - drittbezogener Personaleinsatz - Erfüllungsgehilfe - Eingliederung in fremde ...

  • rechtsportal.de

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Promoter/Animateur für eine Kindereventagentur - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - drittbezogener Personaleinsatz - Erfüllungsgehilfe - Eingliederung in fremde ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 52/18
    Ergeben sich somit Arbeitsort, -zeit und wesentlicher -inhalt bereits aus vertraglichen Vereinbarungen oder den mit einer Tätigkeit verbundenen Notwendigkeiten, kommt es darauf an, ob ein Weisungsrecht hinsichtlich aller Modalitäten der zu erbringenden Tätigkeit besteht oder aber ausgeschlossen ist, und sich die Fremdbestimmtheit der Arbeit auch nicht über eine funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess innerhalb einer fremden Arbeitsorganisation vermittelt (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R -, juris, Rn. 29).

    Dies zeigt sich zunächst darin, dass der gesamte organisatorische Rahmen - von der ersten Anfrage der Kunden über die Buchung eines konkreten Unterhaltungspakets und die Auswahl der von ihren Fähigkeiten her in Betracht kommenden Beigeladenen bis zur Abrechnung - in den Händen der Klägerin lag (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R -, juris, Rn. 30).

    Risikolos in diesem Sinne ist insbesondere die Vereinbarung eines gleichbleibenden Entgelts für geleistete Stunden (BSG, Urteil vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R -, juris, Rn. 31) oder einer gleichbleibenden, erfolgsunabhängigen Vergütung (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09. Mai 2018 - L 8 R 234/15 -, juris; Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht/Zieglmeier, § 7 SGB IV, Stand: März 2021, Rn. 195, 265 ("Detektiv"), m.w.N.).

    Das gilt aber nicht, wenn - wie hier - die Dispositionsfreiheit des Auftragnehmers schon insoweit berücksichtigt wird, als für die Beurteilung auf den jeweiligen Einzelauftrag abgestellt wird (BSG, Urteil vom 07. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R -, m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Februar 2021 - L 14 KR 52/16 -, Rn. 68; jeweils juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2021 - L 14 KR 52/16

    Versicherungspflicht - Beschäftigung - Pflegehilfskraft in der ambulanten Pflege

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 52/18
    Daher ist, wer als Erfüllungsgehilfe eine Dienstleistung für einen Auftraggeber erbringt, die dieser einem Dritten vertraglich als Hauptleistungspflicht schuldet, typischerweise in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert (vgl. Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. November 2021 - L 14 KR 474/16 -, Rn. 112; Urteil vom 17. Februar 2021 - L 14 KR 52/16 - Urteil vom 28. Oktober 2020 - L 9 KR 352/17 -, Rn. 36 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Juni 2020 - L 8 BA 78/18 -, Rn. 52; vgl. auch BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 12/17 R -, Rn. 33; jeweils juris).

    Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko bezüglich der einzelnen Einsätze (BSG, Urteile vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, und vom 31. März 2015 - B 12 KR 17/13 R - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Februar 2021 - L 14 KR 52/16 - und Urteil vom 14. Juni 2017 - L 9 KR 354/13 - jeweils juris und m.w.N.).

    Das gilt aber nicht, wenn - wie hier - die Dispositionsfreiheit des Auftragnehmers schon insoweit berücksichtigt wird, als für die Beurteilung auf den jeweiligen Einzelauftrag abgestellt wird (BSG, Urteil vom 07. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R -, m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Februar 2021 - L 14 KR 52/16 -, Rn. 68; jeweils juris).

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 16/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Service- und Sicherheitspersonal im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 52/18
    Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (ständige Rspr.; vgl. BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 R 16/19 R -, juris, Rn. 13, m.w.N.), wobei die Freiheit bei Ort und Zeit der Tätigkeit in der modernen Arbeitswelt nicht zwingend für Selbständigkeit spricht.

    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (ständige Rspr.; vgl. BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 R 16/19 R -, juris, Rn. 13, m.w.N.).

    Im Übrigen spricht auch das zur Verfügung gestellte T-Shirt für eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation der Klägerin, selbst wenn deren Nutzung freigestellt war (vgl. BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 R 16/19 R -, juris, Rn. 21).

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 12/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 52/18
    Wird eine vermeintlich selbstständige Tätigkeit im Rahmen weiterer Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Dritten erbracht, sind im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens auch diese weiteren Vertragsbeziehungen zu berücksichtigen (Anschluss an BSG vom 4.6.2019 - B 12 R 12/18 R = juris RdNr 14).

    Der so umrissene Begriff der Beschäftigung i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV ist nur teilweise identisch mit dem arbeitsrechtlichen Begriff des Arbeitnehmers (vgl. § 611a Bürgerliches Gesetzbuch, vgl. (BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 12/18 R -, Rn. 22, juris) und dem steuerrechtlichen Begriff der nichtselbständigen Arbeit (etwa i.S.v. § 19 Einkommenssteuergesetz).

    Wird eine vermeintlich selbständige Tätigkeit im Rahmen weiterer Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Dritten erbracht - wie im vorliegenden Fall -, sind im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens auch diese weiteren Vertragsbeziehungen zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 12/18 R -, juris, Rn. 14).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 52/18
    Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko bezüglich der einzelnen Einsätze (BSG, Urteile vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, und vom 31. März 2015 - B 12 KR 17/13 R - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Februar 2021 - L 14 KR 52/16 - und Urteil vom 14. Juni 2017 - L 9 KR 354/13 - jeweils juris und m.w.N.).

    Mangels entsprechender vertraglicher Regelung und weil die Angebotsvergabe durch die Klägerin an ihre Mitarbeiter personengebunden, entsprechend der jeweiligen besonderen Fähigkeiten, erfolgte, hatten sie vielmehr - wie es für Arbeitnehmer typisch ist (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, juris, Rn. 33) - ihre Leistungen höchstpersönlich zu erbringen.

  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18

    Arbeitnehmerstatus - Übersetzer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 52/18
    Die Vorschrift des § 611a BGB spiegelt diese Rechtsgrundsätze wider (BAG, Urteil vom 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 -, juris, Rn. 13 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - L 9 KR 354/13

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigungsverhältnis als Film- und Videoeditorin

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 52/18
    Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko bezüglich der einzelnen Einsätze (BSG, Urteile vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, und vom 31. März 2015 - B 12 KR 17/13 R - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Februar 2021 - L 14 KR 52/16 - und Urteil vom 14. Juni 2017 - L 9 KR 354/13 - jeweils juris und m.w.N.).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04

    Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 52/18
    Gleiches gilt für die Art der Vergütung (BAG a.a.O., juris, Rn. 21) und das Fehlen eines unternehmerischen Risikos (BAG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 -, juris, Rn. 32).
  • BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 4/20 R

    Anspruch auf Insolvenzgeld Erforderlichkeit einer Tätigkeit als Arbeitnehmer für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 52/18
    Jedes der drei Umlageverfahren setzt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus, da nur Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn in den Genuss von Entgeltfortzahlungs-, Mutterschaftsgeld- und Insolvenzgeldleistungen kommen können (BSG, Urteil vom 26. September 2017 - B 1 KR 31/16 R -, Rn 16f.; BSG, Urteil vom 3. November 2021 - B 11 AL 4/20 R -, Rn 15; jeweils juris).
  • BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R

    Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 52/18
    Jedes der drei Umlageverfahren setzt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus, da nur Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn in den Genuss von Entgeltfortzahlungs-, Mutterschaftsgeld- und Insolvenzgeldleistungen kommen können (BSG, Urteil vom 26. September 2017 - B 1 KR 31/16 R -, Rn 16f.; BSG, Urteil vom 3. November 2021 - B 11 AL 4/20 R -, Rn 15; jeweils juris).
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - L 8 R 234/15

    "Honorarärzte in Klinik sozialversicherungspflichtig

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 37/06 R

    Zahnarzt für Kieferorthopädie - keine Behandlung von Versicherten nach dem

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Leistungserbringung im Bereich der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - L 9 KR 352/17

    Betriebsprüfung; Kurierfahrer; Plattformarbeit; Sub-Unternehmer;

  • BSG, 19.10.2021 - B 12 R 6/20 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - im ambulanten Pflegedienst tätige

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2021 - L 14 KR 474/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Honorarpflegekraft - Tätigkeit im

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2022 - L 4 BA 2/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Arzt - schichtweise Tätigkeit für die

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2020 - L 8 BA 78/18

    Rentenversicherungspflicht für Transportfahrer

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 27/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - nicht zur Steuerberatung berechtigter

  • LSG Hessen, 26.01.2023 - L 8 BA 51/20

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit -hier ungarischer Staatsangehöriger -

    Weisungen und Vorgaben der Kunden wirken dann gegenüber dem Erwerbstätigen, als ob sein Auftraggeber sie geäußert hätte; von den Kunden zur Verfügung gestellte Arbeits- und Betriebsmittel - wie hier den zu verbauenden Brandschutzplatten - kommt die gleiche Bedeutung zu wie den unmittelbar vom Auftraggeber überlassenen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juni 2022 - L 4 BA 52/18 -, juris Rn. 122).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2023 - L 4 KR 550/16

    Sozialversicherungspflicht -bzw -freiheit - IT-Spezialist - drittbezogener

    Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (ständige Rspr.; vgl. BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 R 16/19 R -, Rn. 13, m.w.N.; Senat, Urteil vom 23. Juni 2022 - L 4 BA 52/18 - jeweils juris), wobei die Freiheit bei Ort und Zeit der Tätigkeit in der modernen Arbeitswelt nicht zwingend für Selbständigkeit spricht.

    Ein (ggf. auch erheblich) eingeschränktes Weisungsrecht schließt indes die Zuordnung zum Typus der Beschäftigung dann nicht aus, wenn es zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert ist (BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 KR 27/19 R -, Rn. 15 ff.; Urteil vom 27. April 2021 - B 12 R 16/19 R -, Rn. 13 ff.; Senat, Urteile vom 23. Juni 2022 - L 4 BA 4/18 und L 4 BA 52/18; jeweils juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2023 - L 8 BA 222/18
    Weisungen und Vorgaben des Endkunden wirken dann gegenüber dem Erwerbstätigen so, als ob sein Auftraggeber sie geäußert hätte; von diesen Kunden zur Verfügung gestellten Arbeits- und Betriebsmittel kommt die gleiche Bedeutung zu wie den unmittelbar vom Auftraggeber überlassenen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Urt. v. 23.06.2022 - L 4 BA 52/18 - juris Rn. 122 m.w.N.; vgl. auch BSG Urt. v. 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R - juris Rn. 18, 22).

    Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Hauptverbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Urt. v. 23.06.2022 - L 4 BA 52/18 - juris Rn. 122 m.w.N.; BGH Urt. v. 25.01.2017 - VIII ZR 249/15 - juris Rn. 43 m.w.N.; Ulber in: Erman BGB, Kommentar, 17. Aufl. 2023, § 278 Rn. 18 m.w.N.; Seichter in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl. 2023, § 278 Rn. 19 m.w.N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2023 - L 4 BA 24/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vorstandsmitglied eines Vereins -

    Eine "Schönwetter-Selbständigkeit" lediglich in harmonischen Zeiten ist mit dem Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände nicht zu vereinbaren (BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 KR 27/19 R -, Rn. 15; Senat, Urteil vom 23. Juni 2022 - L 4 BA 52/18 - jeweils juris und m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2022 - L 4 BA 82/19

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Personal Trainer - Fitnessstudio -

    Für die Prüfung, ob neben Sozialversicherungsbeiträgen auch Umlagebeiträge abzuführen sind, ist nicht auf den Beschäftigtenbegriff des § 7 SGB 4, sondern auf den arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff abzustellen (Anschluss an BSG vom 26.9.2017 - B 1 KR 31/16 R = BSGE 124, 162 = SozR 4-7862 § 7 Nr. 1, RdNr 16f und vom 3.11.2021 - B 11 AL 4/20 R = BSGE 133, 76 = SozR 4-4300 § 165 Nr. 4, RdNr 15 und LSG Berlin-Potsdam vom 23.6.2022 - L 4 BA 52/18).

    Grundvoraussetzung für die Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist das Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses, während die Pflicht zur Zahlung der U-1- und U-2- sowie der Insolvenzgeldumlage nach § 7 Abs. 2 Satz 1 AAG beziehungsweise § 165 Abs. 1 Satz 1 SGB III das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraussetzt, da nur Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn in den Genuss von Entgeltfortzahlungs-, Mutterschaftsgeld- und Insolvenzgeldleistungen kommen können (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 26. September 2017, Aktenzeichen B 1 KR 31/16 R, Rn 16f.; Urteil vom 3. November 2021, Aktenzeichen B 11 AL 4/20 R, Rn 15; zitiert jeweils nach JURIS; Senat, Urteil vom 23. Juni 2022, Aktenzeichen L 4 BA 52/18, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2022 - L 4 BA 33/18

    Statusfeststellung - Beschäftigung - Versicherungspflicht - Abgrenzung Dienst-

    Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (ständige Rspr.; vgl. BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 R 16/19 R -, Rn. 13, m.w.N.; Senat, Urteil vom 23. Juni 2022 - L 4 BA 52/18 - jeweils juris), wobei die Freiheit bei Ort und Zeit der Tätigkeit in der modernen Arbeitswelt nicht zwingend für Selbständigkeit spricht.
  • LSG Hessen, 26.01.2023 - L 8 BA 51/08
    Weisungen und Vorgaben der Kunden wirken dann gegenüber dem Erwerbstätigen, als ob sein Auftraggeber sie geäußert hätte; von den Kunden zur Verfügung gestellte Arbeits- und Betriebsmittel - wie hier den zu verbauenden Brandschutzplatten - kommt die gleiche Bedeutung zu wie den unmittelbar vom Auftraggeber überlassenen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juni 2022 - L 4 BA 52/18 -, juris Rn. 122).
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