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   LSG Bremen, 03.07.1996 - L 4 BR 39/95   

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https://dejure.org/1996,8408
LSG Bremen, 03.07.1996 - L 4 BR 39/95 (https://dejure.org/1996,8408)
LSG Bremen, Entscheidung vom 03.07.1996 - L 4 BR 39/95 (https://dejure.org/1996,8408)
LSG Bremen, Entscheidung vom 03. Juli 1996 - L 4 BR 39/95 (https://dejure.org/1996,8408)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Untätigkeitsklage; Rechtsmißbrauch; Schikaneverbot; Gebühreninteresse; Nutzen; Auschiebende Wirkung; Widerspruch; Monatsfrist; Widersprüchlich

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Wird zitiert von ... (28)

  • SG Kassel, 23.07.2015 - S 9 AS 908/12
    In Anbetracht dieser Umstände stellt die immer wieder erfolgende Stellung neuer Anträge auf GIS/CAD-Weiterbildungsmaßnahmen, unter Variation lediglich der Anbieter und der Startdaten, und die Erhebung von immer neuen Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz und (Untätigkeits)Klagen lediglich die Ausnutzung einer formalen Rechtsposition ohne eigenen Nutzen und zum Schaden der Beklagten, des Gerichts und anderer Rechtsschutz suchender Bürger dar (vgl. dazu Meyer-Ladewig, SGG, § 88 Rn. 4a; LSG Bremen vom 3.7.1996 - L 4 BR 39/95; BSG vom 11.11.2003 - B 2 U 36/02).
  • SG Kassel, 23.07.2015 - S 9 AS 784/12
    In Anbetracht dieser Umstände stellt die immer wieder erfolgende Stellung neuer Anträge auf GIS/CAD-Weiterbildungsmaßnahmen, unter Variation lediglich der Anbieter und der Startdaten, und die Erhebung von immer neuen Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz und (Untätigkeits)Klagen lediglich die Ausnutzung einer formalen Rechtsposition ohne eigenen Nutzen und zum Schaden der Beklagten, des Gerichts und anderer Rechtsschutz suchender Bürger dar (vgl. dazu Meyer-Ladewig, SGG, § 88 Rn. 4a; LSG Bremen vom 3.7.1996 - L 4 BR 39/95; BSG vom 11.11.2003 - B 2 U 36/02).
  • SG Kassel, 23.07.2015 - S 9 AS 786/12
    In Anbetracht dieser Umstände stellt die immer wieder erfolgende Stellung neuer Anträge auf GIS/CAD-Weiterbildungsmaßnahmen, unter Variation lediglich der Anbieter und der Startdaten, und die Erhebung von immer neuen Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz und (Untätigkeits)Klagen lediglich die Ausnutzung einer formalen Rechtsposition ohne eigenen Nutzen und zum Schaden der Beklagten, des Gerichts und anderer Rechtsschutz suchender Bürger dar (vgl. dazu Meyer-Ladewig, SGG, § 88 Rn. 4a; LSG Bremen vom 3.7.1996 - L 4 BR 39/95; BSG vom 11.11.2003 - B 2 U 36/02).
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