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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 26.09.2007 - L 4 KA 15/07   

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LSG Hessen, 26.09.2007 - L 4 KA 15/07 (https://dejure.org/2007,14639)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.09.2007 - L 4 KA 15/07 (https://dejure.org/2007,14639)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. September 2007 - L 4 KA 15/07 (https://dejure.org/2007,14639)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Justiz Hessen

    § 63 Abs 1 S 1 SGB 10, Art 19 Abs 4 S 1 GG
    Erledigung der Hauptsache - Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren bei Erledigungserklärung durch den Widerspruchsführer; Anwendbarkeit von § 63 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) bei vertragsärztlichen Streitigkeiten; Gesetzliche Regelung für eine Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren ...

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; SGB X § 63 Abs. 1 S. 1
    Kostenerstattung bei Erledigung der Hauptsache im Widerspruchsverfahren

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Hessen, 26.04.2005 - L 4 KA 13/05

    Einstweiliger Rechtsschutz - Ermächtigung - Krankenhausarzt - Dialysebehandlung

    Auszug aus LSG Hessen, 26.09.2007 - L 4 KA 15/07
    Den auf sofortige Vollziehung des Beschlusses des ZA vom 14. Dezember 2004 gerichteten Antrag des Herrn B. hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 26. April 2005 (Az.: L 4 KA 13/05 ER) unter Abänderung des teilweise stattgeben Beschlusses des Sozialgerichts Marburg in vollem Umfang abgelehnt und zur Begründung u. a. ausgeführt, es stehe bereits fest, dass der Beschluss des ZA vom 14. Dezember 2004 rechtswidrig sei, weil dieser den Versorgungsbedarf als notwendige Voraussetzung nicht geprüft habe.

    Dies ist zur Überzeugung des Senats hier der Fall, denn nach dem Senatsbeschluss vom 26. April 2005 (Az.: L 4 KA 13/05 ER), auf den Bezug genommen wird, war der mit dem Widerspruch angegriffene Beschluss des ZA vom 14. Dezember 2004 jedenfalls rechtswidrig und trotz des dem Beklagten insoweit eingeräumten Beurteilungsspielraums ein Obsiegen der Klägerin im Sinne einer Nichterteilung der Ermächtigung überwiegend wahrscheinlich.

  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem

    Auszug aus LSG Hessen, 26.09.2007 - L 4 KA 15/07
    Habe sich der Gesetzgeber unter anderem aus Gründen verbesserten Rechtsschutzes zu einer behördlichen Vorprüfung entschieden, so dürfe die Verwaltung diese gesetzgeberische Entscheidung, der auch eine grundrechtliche Zielsetzung zu Grunde liege nicht durch eine sachwidrige Verwaltungsübung in Zweifel ziehen (so zutreffend: Urteil vom 18. April 1996, Az.: 4 C 6/95, Juris Randnummer 22, 23).
  • BSG, 15.12.1987 - 6 RKa 21/87

    Erstattung - Kosten - Vorverfahren - Kassenärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.09.2007 - L 4 KA 15/07
    Der entsprechende Anspruch auf Kostenerstattung und Feststellung der Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts ergibt sich unmittelbar aus § 63 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 S. 2 SGB X. Bereits mit seiner Entscheidung vom 15. Dezember 1987 (Az.: 6 RKa 21/87) hat das Bundessozialgericht (BSG) ausgeführt, dass § 63 SGB X in vertragsärztlichen Streitigkeiten Anwendung findet, soweit Abweichendes nicht bestimmt ist.
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.10.2004 - L 4 KA 20/03

    Kostenerstattung bei Erledigung des Widerspruchverfahrens

    Auszug aus LSG Hessen, 26.09.2007 - L 4 KA 15/07
    Dies kann auch im Falle einer Erledigung aus anderen Gründen der Fall sein, wenn die Erledigung unmittelbar Ausdruck der Durchsetzung einer der im Widerspruchsverfahren streitigen Rechtspositionen ist (so zutreffend: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. Oktober 2004, Az.: L 4 KA 20/03, Juris Randnummer 25 m.w.N.).
  • SG Duisburg, 22.02.2019 - S 49 AS 2475/18
    Die Kostenentscheidung solle dann entsprechend dieser ursprüng-lichen Erfolgsaussichten des Widerspruchsverfahrens ausfallen, wie es auch für die Kostengrundentscheidung im Klageverfahren nach bzw. analog §§ 193 ff. SGG typisch sei (so etwa: Hessisches LSG, Urt. v. 26.09.2007 - L 4 KA 15/07, juris, Rn. 15; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 85 SGG, Rn. 7e; Eichenhofer, in: Eichenhofer/Wenner, Kommentar zum SGB I, IV und X, 2012, § 63 SGB X, Rn. 4).

    Insoweit bedarf es zur Überzeugung des Senats auch nicht einer Analogiebildung zu § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X, weil bereits eine an der Verfassung orientierte Auslegung dieser Vorschrift zu einem solchen Ergebnis führt." (Hessisches LSG, Urt. v. 26.09.2007 - L 4 KA 15/07, juris, Rn. 15).

    Soweit das HessLSG (Urteil vom 26.09.2007 - L 4 KA 15/07 - Rdnr. 15 [Juris]) die gegenteilige Position vertritt, vermag der Senat dem aufgrund des insoweit eindeutigen Wortlauts des § 63 Abs. 1 Satz SGB X sowie der dargestellten Gesetzgebungsgeschichte im Anschluss an die Ausführungen des 6. Senats des BSG nicht zu folgen.

    Sofern die Gegenansicht davon ausgeht, dass ihr abweichendes Auslegungsergebnis durch "eine an der Verfassung orientierte Auslegung dieser Vorschrift" geboten wäre (Hessisches LSG, Urt. v. 26.09.2007 - L 4 KA 15/07, juris, Rn. 15), überzeugt diese Annahme aus mehreren Gründen nicht:.

  • VG Göttingen, 23.02.2021 - 3 A 228/20

    Abhilfebescheid; Bewerbungsverfahrensanspruch; Erledigung der Hauptsache;

    Daher wird vereinzelt in der Rechtsprechung und der Kommentarliteratur auch eine analoge Anwendung des § 161 Abs. 2 VwGO oder eine erweiternde Auslegung des § 80 VwVfG im Falle einer Erledigung eines begründeten Widerspruchs befürwortet (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 06.10.1980 - 3 S 1510/80 - NJW 1981, 1524; HessLSG, Urteil vom 26.09.2007 - L 4 KA 15/07 - juris, Rn. 15; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19. Aufl. 2018, § 80 Rn. 19).
  • VG Köln, 26.06.2017 - 7 K 109/16

    Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Widerspruchsverfahrens -

    Danach ist ein Widerspruch auch dann "erfolgreich", wenn der Widerspruchsführer sein Rechtsbegehren im Widerspruchsverfahren in irgendeiner Form durchsetzt und hierfür der Widerspruch ursächlich war, vgl. die Übersicht bei Loytved, juris PR-SozR 4/2017 Anm. 5 C; zuletzt BSG, Urteil vom 13.10.2010 - B 6 KA 29/09 R für den Fall einer günstigen Rechtsänderung während des Widerspruchsverfahrens; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 27.10.2004 - L 4 KA 20/03 - juris; HessLSG, Urteil vom 26.09.2007 - L 4 KA 15/07 - juris, Rn. 14: für den Fall der Rücknahme eines Antrags des Begünstigten auf einen Drittwiderspruch; a.A. BVerwG, Urteil vom 23.02.1982 - 7 C 72/79 - juris, Rn. 14.

    Daher wird vereinzelt in der Rechtsprechung und der Kommentarliteratur auch eine analoge Anwendung des § 161 Abs. 2 VwGO oder eine erweiternde Auslegung des § 80 VwVfG bzw. des § 63 SGB X im Falle einer Erledigung eines begründeten Widerspruchs befürwortet, vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 06.10.1980 - 3 S 1510/80 - NJW 1981, 1524; HessLSG, Urteil vom 26.09.2007 - L 4 KA 15/07 - juris, Rn. 15; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Aufl. 2015, § 80 Rn. 19; Übersicht über die Kommentarliteratur zu § 63 SGB X bei Loytved, Anmerkung zu SG Gießen, Urteil vom 09.11.2016 , jurisPR-SozR 4/2017 Anm. 5.

    Auch der Ausschluss der Kostenerstattung im arbeitsgerichtlichen Verfahren (§ 61 ArbGG a.F., § 12 a ArbGG) wurde nicht beanstandet, BVerfG, Urteil vom 29.10.1969 - 1 BvR 65/68 - BVerfGE 27, 175 ff., juris, Rn. 9 ff.; BVerfG, Beschluss vom 20.07.1991 - 1 BvR 231/69 , BVerfGE 31, 306, juris; BVerfG, Beschluss vom 03.12.1986 - 1 BvR 872/82 - BVerfGE 74, 78, juris, Rn. 36; BVerwG, Urteil vom 18.04.1996 - 4 C 6/95 - juris, Rn. 16; SG Gießen, Urteil vom 09.11.2016 - S 25 AS 810/13 - juris, Rn. 21, mit zustimmender Anmerkung Loytved, Vors.RiBSG a.D., juris PR-SozR 4/2017 Anm. 5; a.A.: HessLSG, Urteil vom 26.09.2007 - L 4 KA 15/07 - juris, Rn. 15.

  • VG Köln, 01.08.2017 - 7 K 2941/15

    Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Widerspruchsverfahrens -

    Danach ist ein Widerspruch auch dann "erfolgreich", wenn der Widerspruchsführer sein Rechtsbegehren im Widerspruchsverfahren in irgendeiner Form durchsetzt und hierfür der Widerspruch ursächlich war, vgl. die Übersicht bei Loytved, juris PR-SozR 4/2017 Anm. 5 C; zuletzt BSG, Urteil vom 13.10.2010 - B 6 KA 29/09 R für den Fall einer günstigen Rechtsänderung während des Widerspruchsverfahrens; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 27.10.2004 - L 4 KA 20/03 - juris; HessLSG, Urteil vom 26.09.2007 - L 4 KA 15/07 - juris, Rn. 14: für den Fall der Rücknahme eines Antrags des Begünstigten auf einen Drittwiderspruch; a.A. BVerwG, Urteil vom 23.02.1982 - 7 C 72/79 - juris, Rn. 14.

    Daher wird vereinzelt in der Rechtsprechung und der Kommentarliteratur auch eine analoge Anwendung des § 161 Abs. 2 VwGO oder eine erweiternde Auslegung des § 80 VwVfG bzw. des § 63 SGB X im Falle einer Erledigung eines begründeten Widerspruchs befürwortet, vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 06.10.1980 - 3 S 1510/80 - NJW 1981, 1524; HessLSG, Urteil vom 26.09.2007 - L 4 KA 15/07 - juris, Rn. 15; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Aufl. 2015, § 80 Rn. 19; Übersicht über die Kommentarliteratur zu § 63 SGB X bei Loytved, Anmerkung zu SG Gießen, Urteil vom 09.11.2016, jurisPR-SozR 4/2017 Anm. 5.

    Auch der Ausschluss der Kostenerstattung im arbeitsgerichtlichen Verfahren (§ 61 ArbGG a.F., § 12 a ArbGG) wurde nicht beanstandet, BVerfG, Urteil vom 29.10.1969 - 1 BvR 65/68 - BVerfGE 27, 175 ff., juris, Rn. 9 ff.; BVerfG, Beschluss vom 20.07.1991 - 1 BvR 231/69 , BVerfGE 31, 306, juris; BVerfG, Beschluss vom 03.12.1986 - 1 BvR 872/82 - BVerfGE 74, 78, juris, Rn. 36; BVerwG, Urteil vom 18.04.1996 - 4 C 6/95 - juris, Rn. 16; SG Gießen, Urteil vom 09.11.2016 - S 25 AS 810/13 - juris, Rn. 21, mit zustimmender Anmerkung Loytved, Vors.RiBSG a.D., juris PR-SozR 4/2017 Anm. 5; a.A.: HessLSG, Urteil vom 26.09.2007 - L 4 KA 15/07 - juris, Rn. 15.

  • LSG Sachsen, 29.11.2017 - L 7 AS 396/16
    Insoweit sei zu prüfen, ob der Widerspruch Erfolg gehabt hätte und ob in diesem Fall ein Kostenerstattungsanspruch zu bewilligen wäre (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 26.09.2007 - L 4 KA 15/07, juris, Rn. 15).

    Entgegen dem Hessischen LSG (Urteil vom 26.09.2007 - L 4 KA 15/07, juris, Rn. 15) kommt es auch nicht darauf an, ob der Widerspruch Erfolg gehabt hätte, wenn er nicht für erledigt erklärt worden wäre.

  • VG Köln, 01.02.2024 - 7 K 3736/22
    Soweit in der auch von der Klägerin herangezogenen landessozialgerichtlichen Judikatur vereinzelt eine analoge Anwendung des § 161 Abs. 2 VwGO beziehungsweise eine erweiternde Auslegung des § 63 SGB X im Falle einer Erledigung eines begründeten Widerspruchs befürwortet wird, LSG Hessen, Urteil vom 26. September 2007 - L 4 KA 15/07 -, juris, Rn. 15, steht dem entgegen, dass sich der Gesetzgeber - wie gezeigt - bewusst gegen einen dahingehenden Regelungsansatz entschieden hat.

    BVerfG, Urteil vom 29. Oktober 1969 - 1 BvR 65/68 -, juris, Rn. 9 ff.; anders wohl LSG Hessen, Urteil vom 26. September 2007 - L 4 KA 15/07 -, juris, Rn. 15.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2011 - L 12 SO 654/10

    Sozialhilfe

    Soweit das HessLSG (Urteil vom 26.09.2007 - L 4 KA 15/07 - Rdnr. 15 [Juris]) die gegenteilige Position vertritt, vermag der Senat dem aufgrund des insoweit eindeutigen Wortlauts des § 63 Abs. 1 Satz SGB X sowie der dargestellten Gesetzgebungsgeschichte im Anschluss an die Ausführungen des 6. Senats des BSG nicht zu folgen.
  • SG Gießen, 09.11.2016 - S 25 AS 810/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren

    Nach anderer Ansicht soll eine Kostenentscheidung aber auch dann möglich und auch notwendig sein, wenn das Widerspruchsverfahren sich erledigt hat und deshalb keine Abhilfe- oder Widerspruchsentscheidung zu treffen sei (Hessisches Landessozialgericht vom 26. September 2007 - L 4 KA 15/07 - Rn. 14, juris; Roos in: v. Wulffen, SGB X, 8. Auflage 2014, § 63, Rn. 21; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 85, Rn. 7e).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2018 - L 8 U 2795/16
    Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass unabhängig von der Kausalität des Rechtsbehelfs für die Erledigung des Widerspruchs stets mit der Kostengrundentscheidung bei Erledigung der Hauptsache die Frage zu prüfen ist, ob der Widerspruch Erfolg gehabt hätte und in diesem Fall ein Kostenerstattungsanspruch zuzubilligen wäre (LSG Hessen, Urteil vom 26.09.2007 - L 4 KA 15/07, juris RdNr. 15), ergibt sich nichts Anderes.
  • LSG Schleswig-Holstein, 01.06.2021 - L 4 KA 69/18

    Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs im Widerspruchsverfahren

    Dem Wortlaut des § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist nicht zu entnehmen, dass eine Kostengrundentscheidung im Widerspruchsverfahren nur dann ergehen kann, wenn dieses durch Widerspruchs- oder Abhilfebescheid zum Abschluss gekommen ist (so zutreffend Hessisches LSG, Urteil vom 26. September 2007, L 4 KA 15/07, zitiert nach juris, dort Rn 14) .
  • SG Marburg, 13.01.2010 - S 12 KA 546/09

    Erstattung von Kosten im Vorverfahren - Vorliegen eines erfolgreichen

  • LSG Baden-Württemberg, 02.11.2009 - L 1 AS 3192/09
  • SG Hildesheim, 10.11.2010 - S 25 R 257/10
  • VG Schleswig, 12.10.2009 - 15 A 31/09

    Anspruch auf Erstattung der im Verwaltungsverfahren entstandenen Kosten; Weite

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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 22.01.2008 - L 4 KA 15/07   

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https://dejure.org/2008,15149
LSG Schleswig-Holstein, 22.01.2008 - L 4 KA 15/07 (https://dejure.org/2008,15149)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.01.2008 - L 4 KA 15/07 (https://dejure.org/2008,15149)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - L 4 KA 15/07 (https://dejure.org/2008,15149)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Bildung von Individualbudgets; Anforderungen an die ordnungsgemäße Festsetzung eines ärztlichen Honorars ; Verteilung der Gesamtvergütungen an die Vertragsärzte durch die Kassenärztliche Vereinigung; Ausgestaltung des Honorarverteilungsmaßstabes durch ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget mit individueller Honorarobergrenze

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.01.2008 - L 4 KA 15/07
    Solche anerkennenswerten Zielsetzungen können in einer Stabilisierung des Auszahlungspunktwertes durch die Begrenzung des Anstiegs der zu vergütenden Leistungsmenge liegen, weil auf diese Weise die Vertragsärzte einen Teil des vertragsärztlichen Honorars sicherer kalkulieren können (vgl. BSG, Urt. v. 10. März 2004 - B 6 KA 3/03 R, BSGE 92, 233 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 9; BSG, Urt. v. 10. Dezember 2003 - B 6 KA 54/02 R, BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5).

    Die Bildung eines Individualbudgets ist ebenso zulässig wie Fallwertgrenzen oder auch Fallzahlgrenzen (vgl. BSG, Urt. v. 10. Dezember 2003 - B 6 KA 54/02 R, a.a.O.).

    Als absehbar wird in diesem Zusammenhang ein Zeitraum von fünf Jahren angesehen (BSG, Urt. v. 10. März 2004 - B 6 KA 3/03 R, a.a.O.; BSG, Urt. v. 10. Dezember 2003 - B 6 KA 54/02 R, a.a.O., juris Rz. 27).

    Wie das BSG insbesondere in dem Urteil vom 10. Dezember 2003 (B 6 KA 54/02 R, a.a.O., juris Rz. 27; vgl. auch BSG, Urt. v. 10. März 2004 - B 6 KA 3/03 R, a.a.O., juris Rz. 25) dargelegt hat, muss der HVM dem einzelnen Vertragsarzt mit unterdurchschnittlichem Umsatz es nicht nur überhaupt, sondern auch in effektiver Weise ermöglichen, den durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe zu erreichen.

  • BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 3/03 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorarbegrenzung für Fallzahlsteigerung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.01.2008 - L 4 KA 15/07
    Solche anerkennenswerten Zielsetzungen können in einer Stabilisierung des Auszahlungspunktwertes durch die Begrenzung des Anstiegs der zu vergütenden Leistungsmenge liegen, weil auf diese Weise die Vertragsärzte einen Teil des vertragsärztlichen Honorars sicherer kalkulieren können (vgl. BSG, Urt. v. 10. März 2004 - B 6 KA 3/03 R, BSGE 92, 233 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 9; BSG, Urt. v. 10. Dezember 2003 - B 6 KA 54/02 R, BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5).

    Entsprechende Anforderungen bestehen lediglich für sog. Anfängerpraxen in der Aufbauphase (BSG, Urt. v. 10. März 2004 - B 6 KA 3/03 R, a.a.O.; BSG, Urt. v. 10. März 2004 - B 6 KA 13/03 R, a.a.O.).

    Als absehbar wird in diesem Zusammenhang ein Zeitraum von fünf Jahren angesehen (BSG, Urt. v. 10. März 2004 - B 6 KA 3/03 R, a.a.O.; BSG, Urt. v. 10. Dezember 2003 - B 6 KA 54/02 R, a.a.O., juris Rz. 27).

    Wie das BSG insbesondere in dem Urteil vom 10. Dezember 2003 (B 6 KA 54/02 R, a.a.O., juris Rz. 27; vgl. auch BSG, Urt. v. 10. März 2004 - B 6 KA 3/03 R, a.a.O., juris Rz. 25) dargelegt hat, muss der HVM dem einzelnen Vertragsarzt mit unterdurchschnittlichem Umsatz es nicht nur überhaupt, sondern auch in effektiver Weise ermöglichen, den durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe zu erreichen.

  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Verwendung des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.01.2008 - L 4 KA 15/07
    Die Bildung von Individualbudgets, die nach Abrechnungsergebnissen des Arztes aus vergangenen Zeiträumen bemessen werden, ist nicht zu beanstanden, auch wenn sie dessen gesamtes Leistungsvolumen umfassen (ständige Rechtsprechung; vgl. BSG, Urt. v. 8. Februar 2006 - B 6 KA 25/05 R, BSGE 96, 53 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 23, juris Rz. 23; BSG, Urt. v. 9. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R, BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2 m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung kann die Restvergütungsquote sogar auf Null absinken, so dass auf eine Restvergütung gänzlich verzichtet werden kann (BSG, Urt. v. 8. Februar 2006 - B 6 KA 25/05 R, a.a.O., juris Rz. 31 m.w.N.).

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.01.2008 - L 4 KA 15/07
    Die Bildung von Individualbudgets, die nach Abrechnungsergebnissen des Arztes aus vergangenen Zeiträumen bemessen werden, ist nicht zu beanstanden, auch wenn sie dessen gesamtes Leistungsvolumen umfassen (ständige Rechtsprechung; vgl. BSG, Urt. v. 8. Februar 2006 - B 6 KA 25/05 R, BSGE 96, 53 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 23, juris Rz. 23; BSG, Urt. v. 9. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R, BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2 m.w.N.).
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 B

    Honorarverteilung durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung, Vorgabe fallwert-

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.01.2008 - L 4 KA 15/07
    So besteht z.B. die Möglichkeit, den in der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an die Entwicklungsmöglichkeiten unterdurchschnittlich abrechnender Praxen mit einer fallzahlabhängigen Begrenzung - der auch die kleinen Praxen unterworfen werden dürften - Rechnung zu tragen (vgl. BSG, Beschl. vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 1/06 B, m.w.N.).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.01.2008 - L 4 KA 15/07
    Nach der insoweit rechtskräftigen Entscheidung des Sozialgerichts (zur Bindungswirkung von Bescheidungsurteilen vgl. BSG, Urt. v. 27. Juni 2007 - B 6 KA 27/06 R, zur Veröffentlichung vorgesehen für SozR 4) kann sich die Klägerin auf diese Regelung nicht berufen.
  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.01.2008 - L 4 KA 15/07
    Im Übrigen kann einer Regelung wie der vorliegenden, die dazu führt, dass steigende Honoraranforderungen zunächst unberücksichtigt bleiben und sich erst bei der Bildung des Budgets für das Folgejahr auswirken, auch nach der Rechtsprechung des BSG nicht entgegengehalten werden, dass dem Arzt jede Möglichkeit der Honorarsteigerung durch Fallzahlerhöhung verweigert werde (vgl. BSG, Urt. v. 14. Dezember 2005 - B 6 KA 17/05 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 22 = BSGE 96, 1, juris Rz 33).
  • BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 48/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Fallzahlsteigerung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.01.2008 - L 4 KA 15/07
    Die Vorgaben aus dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 19. Dezember 2002 sind für die Beklagte verbindlich (vgl. zur sog. Praxisbudgetvereinbarung zum 1. Juli 1997, Deutsches Ärzteblatt 1997, A-403; BSG, Urt. v. 13. März 2002 - B 6 KA 48/00 R, SozR 3-2500 § 85 Nr. 44).
  • BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 13/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - Honorarbegrenzung für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.01.2008 - L 4 KA 15/07
    Entsprechende Anforderungen bestehen lediglich für sog. Anfängerpraxen in der Aufbauphase (BSG, Urt. v. 10. März 2004 - B 6 KA 3/03 R, a.a.O.; BSG, Urt. v. 10. März 2004 - B 6 KA 13/03 R, a.a.O.).
  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 76/03 R

    Honorarverteilungsregelung - Ausrichtung auf umfassende Umsatzbegrenzung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.01.2008 - L 4 KA 15/07
    Wie das BSG in dem Urteil vom 10. Dezember 2003 (- B 6 KA 76/03 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 6) klargestellt hat, können überdurchschnittlich abrechnenden Praxen Zuwachsmöglichkeiten insgesamt verwehrt werden.
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 5/08 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Hinderung der Steigerung des Honorars von

    Hinzu kommt, dass auch die der Praxis prozentual zugeteilte Zugewinnmenge an das bisherige IPZ anknüpft, mit der Folge, dass eine größere Praxis eine betragsmäßig höhere Zugewinnmenge erhält als eine kleinere Praxis (so auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.1.2008, L 4 KA 15/07 - juris, dort RdNr 34 = GesR 2008, 359, 360) und hierdurch die zur Verfügung stehende "Zugewinnmenge" stärker reduziert.
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 4/08 R

    Höhe des vertragsärztlichen Honorars; Zulässigkeit von Bestimmungen des

    Hinzu kommt, dass auch die der Praxis prozentual zugeteilte Zugewinnmenge an das bisherige IPZ anknüpft, mit der Folge, dass eine größere Praxis eine betragsmäßig höhere Zugewinnmenge erhält als eine kleinere Praxis (so auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.1. 2008, L 4 KA 15/07 - juris, dort RdNr 34 = GesR 2008, 359, 360) und hierdurch die zur Verfügung stehende "Zugewinnmenge" stärker reduziert.
  • LSG Schleswig-Holstein, 18.01.2011 - L 4 KA 11/10

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Honorarbegrenzung durch

    Die Weiterentwicklung der Individualbudgets richtet sich nach dem Maß der Über- oder Unterschreitung dieses Budgets im entsprechenden Quartal des Vorjahres und dem Abrechnungsverhalten der anderen Ärzte der gleichen Fachgruppe (zu den Einzelheiten bzgl. der Weiterentwicklung vgl. das Urteil des Senats vom 22. Januar 2008 - L 4 KA 15/07, GesR 2008, 359).
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