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   LSG Hessen, 24.07.2019 - L 4 KA 24/17   

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https://dejure.org/2019,27805
LSG Hessen, 24.07.2019 - L 4 KA 24/17 (https://dejure.org/2019,27805)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.07.2019 - L 4 KA 24/17 (https://dejure.org/2019,27805)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. Juli 2019 - L 4 KA 24/17 (https://dejure.org/2019,27805)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage

    Auszug aus LSG Hessen, 24.07.2019 - L 4 KA 24/17
    Maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage ist der der Entscheidung durch den Berufungsausschuss (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R - juris, Rn. 24 ff., insbesondere 32 ff.).

    Weitere Aspekte eines Wohlverhaltens oder einer Wiedergutmachung, die zeitlich nach der Entscheidung des Beklagten liegen, sind wegen des maßgeblichen Zeitpunkts der Beurteilung der Sach- und Rechtslage - dem der Entscheidung des Beklagten - nicht zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R - juris, Rn. 24 ff., insbesondere 32 ff.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2013 - L 7 KA 24/12

    Entziehung der vertrags(zahn)ärztlichen Zulassung - Dauer des

    Auszug aus LSG Hessen, 24.07.2019 - L 4 KA 24/17
    Insoweit nimmt auch der Senat Bezug auf die Begründung des Beschlusses des Beklagten vom 2. Februar 2017, S. 7 bis 9. Darüber hinaus kommt eine besondere Gröblichkeit der Pflichtverletzung in der Verabredung mit einem anderen Arzt zur Ermöglichung des vorsätzlichen Betrugs unter Einbeziehung seines Praxispersonals und damit auch unter Ausnutzung eines bestehenden Abhängigkeitsverhältnisses sowie in der mit dem Datenaustausch zu Tage tretenden Missachtung grundlegender datenschutzrechtlicher Bestimmungen zum Ausdruck (zur Relevanz einer derartigen Bewertung vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. August 2013 - L 7 KA 24/12 -, juris Rn. 42).

    Ob der Beigeladenen zu 1), zu 2) oder den Zulassungsgremien im Zusammenhang mit dem Entziehungsverfahren Versäumnisse anzulasten sind, etwa wegen zu zögerlicher Bearbeitung, wegen unzureichender Ermittlungen oder bewusster ermittlungstaktischer Rücksichtnahme auf die Strafverfolgungsbehörden, ist für die Frage der Zumutbarkeit der Fortsetzung der Zusammenarbeit ohne Bedeutung (ähnlich Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. August 2013 - L 7 KA 24/12 -, Rn. 49, juris, damals im Rahmen der Prüfung des sog. Wohlverhaltens).

  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 58/13 B

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - gröbliche

    Auszug aus LSG Hessen, 24.07.2019 - L 4 KA 24/17
    Gerichte können bei ihrer Feststellung, ob der Arzt ein Delikt begangen und damit seine vertragsärztlichen Pflichten gröblich verletzt und sich als ungeeignet für die vertragsärztliche Tätigkeit erwiesen hat, vorliegende bestandskräftige Entscheidungen anderer Gerichte und auch die Ergebnisse staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen verwerten (BSG, Beschluss vom 2. April 2014 - B 6 KA 58/13 B -, juris Rn. 17; Beschluss vom 27. Juni 2007 - B 6 KA 20/07 B -, juris Rn. 12; Beschluss vom 5. Mai 2010 - B 6 KA 32/09 B -, MedR 2011, 307, zitiert nach juris Rn. 9; Beschluss vom 31. August 1990 - 6 BKa 33/90 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 27. Februar 1992 - 6 BKa 15/91 -, juris Rn. 27).

    Die Höhe der Strafe kann daher allenfalls Hinweise für die Beurteilung der Schwere der Pflichtverletzung geben (vgl. auch zum Folgenden BSG, Beschluss vom 02. April 2014 - B 6 KA 58/13 B -, juris Rn. 17).

  • BSG, 31.08.1990 - 6 BKa 33/90
    Auszug aus LSG Hessen, 24.07.2019 - L 4 KA 24/17
    Gerichte können bei ihrer Feststellung, ob der Arzt ein Delikt begangen und damit seine vertragsärztlichen Pflichten gröblich verletzt und sich als ungeeignet für die vertragsärztliche Tätigkeit erwiesen hat, vorliegende bestandskräftige Entscheidungen anderer Gerichte und auch die Ergebnisse staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen verwerten (BSG, Beschluss vom 2. April 2014 - B 6 KA 58/13 B -, juris Rn. 17; Beschluss vom 27. Juni 2007 - B 6 KA 20/07 B -, juris Rn. 12; Beschluss vom 5. Mai 2010 - B 6 KA 32/09 B -, MedR 2011, 307, zitiert nach juris Rn. 9; Beschluss vom 31. August 1990 - 6 BKa 33/90 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 27. Februar 1992 - 6 BKa 15/91 -, juris Rn. 27).
  • BSG, 27.02.1992 - 6 BKa 15/91
    Auszug aus LSG Hessen, 24.07.2019 - L 4 KA 24/17
    Gerichte können bei ihrer Feststellung, ob der Arzt ein Delikt begangen und damit seine vertragsärztlichen Pflichten gröblich verletzt und sich als ungeeignet für die vertragsärztliche Tätigkeit erwiesen hat, vorliegende bestandskräftige Entscheidungen anderer Gerichte und auch die Ergebnisse staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen verwerten (BSG, Beschluss vom 2. April 2014 - B 6 KA 58/13 B -, juris Rn. 17; Beschluss vom 27. Juni 2007 - B 6 KA 20/07 B -, juris Rn. 12; Beschluss vom 5. Mai 2010 - B 6 KA 32/09 B -, MedR 2011, 307, zitiert nach juris Rn. 9; Beschluss vom 31. August 1990 - 6 BKa 33/90 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 27. Februar 1992 - 6 BKa 15/91 -, juris Rn. 27).
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/10 B

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Wiederzulassung nach vorangegangener

    Auszug aus LSG Hessen, 24.07.2019 - L 4 KA 24/17
    Dagegen kann die Höhe der Strafe für die Entscheidung über die Entziehung der Zulassung bereits deshalb nicht unmittelbar herangezogen werden, weil es sich bei der Entziehung der Zulassung nicht um eine Strafe, sondern um eine Verwaltungsmaßnahme handelt, die dem verloren gegangenen Vertrauen in die Einhaltung der vertragsarztrechtlichen Pflichten Rechnung trägt und der Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung dient (vgl. BSG, Beschluss vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 49/10 B - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher

    Auszug aus LSG Hessen, 24.07.2019 - L 4 KA 24/17
    Da also bei der Honorierung die Angaben der Leistungserbringer grundsätzlich als zutreffend zugrunde gelegt werden, muss auf deren Richtigkeit vertraut werden können: Dies ist ein Fundament des Systems der vertragsärztlichen Versorgung (BSG, Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 22/11 R -, SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, juris Rn. 24 f.).
  • BVerfG, 26.09.2016 - 1 BvR 1326/15

    § 19 Abs. 3 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) verstößt gegen

    Auszug aus LSG Hessen, 24.07.2019 - L 4 KA 24/17
    Davon ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 26. September 2016 1 BvR 1326/15 - , juris, Rn. 40) wie auch des Bundessozialgerichts auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, sodass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden kann.
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 20/07 B

    Entziehung der Zulassung eines Zahnarztes zur vertragsärztlichen Versorgung nach

    Auszug aus LSG Hessen, 24.07.2019 - L 4 KA 24/17
    Gerichte können bei ihrer Feststellung, ob der Arzt ein Delikt begangen und damit seine vertragsärztlichen Pflichten gröblich verletzt und sich als ungeeignet für die vertragsärztliche Tätigkeit erwiesen hat, vorliegende bestandskräftige Entscheidungen anderer Gerichte und auch die Ergebnisse staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen verwerten (BSG, Beschluss vom 2. April 2014 - B 6 KA 58/13 B -, juris Rn. 17; Beschluss vom 27. Juni 2007 - B 6 KA 20/07 B -, juris Rn. 12; Beschluss vom 5. Mai 2010 - B 6 KA 32/09 B -, MedR 2011, 307, zitiert nach juris Rn. 9; Beschluss vom 31. August 1990 - 6 BKa 33/90 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 27. Februar 1992 - 6 BKa 15/91 -, juris Rn. 27).
  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 32/09 B

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung wegen gröblicher Pflichtverletzung -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.07.2019 - L 4 KA 24/17
    Gerichte können bei ihrer Feststellung, ob der Arzt ein Delikt begangen und damit seine vertragsärztlichen Pflichten gröblich verletzt und sich als ungeeignet für die vertragsärztliche Tätigkeit erwiesen hat, vorliegende bestandskräftige Entscheidungen anderer Gerichte und auch die Ergebnisse staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen verwerten (BSG, Beschluss vom 2. April 2014 - B 6 KA 58/13 B -, juris Rn. 17; Beschluss vom 27. Juni 2007 - B 6 KA 20/07 B -, juris Rn. 12; Beschluss vom 5. Mai 2010 - B 6 KA 32/09 B -, MedR 2011, 307, zitiert nach juris Rn. 9; Beschluss vom 31. August 1990 - 6 BKa 33/90 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 27. Februar 1992 - 6 BKa 15/91 -, juris Rn. 27).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2022 - L 7 KA 4/20

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - gröbliche Verletzung

    - Das über mehrere Jahre planvolle und zielgerichtete Austauschen von Daten von krankenversicherten Patienten zwischen Ärzten verschiedener Gemeinschaftspraxen, um so zusätzliche fiktive Vertretungsfälle zu generieren und abzurechnen (LSG Hessen, Urteil vom 24. Juli 2019, L 4 KA 24/17, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen, 20.05.2020 - L 1 KA 2/20
    Diese Pflicht zur stets korrekten Leistungsabrechnung hat einen besonders hohen Stellenwert; denn das Abrechnungs- und Honorierungssystem der vertragsärztlichen Versorgung baut auf Vertrauen auf (vgl. auch Hessisches LSG, Urteil vom 24.07.2019 - L 4 KA 24/17 - juris Rn. 44).
  • SG Schwerin, 14.06.2023 - S 6 KA 15/20

    Vertragsärztliche Versorgung - Haftung des Vertragsarztes für das deliktische

    Das Gericht kann zur Feststellung, ob der Arzt ein Delikt begangen und er damit seine vertragsärztlichen Pflichten verletzt hat, bestandskräftige Entscheidungen anderer Gerichte und auch die Ergebnisse staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen verwerten (Hessisches LSG v. 24.07.2019, L 4 KA 24/17 juris Rn. 45 m.w.N u.a. BSG v. 02.04.2014, B 6 KA 58/13 B juris Rn. 17).
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