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   LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2019 - L 4 KA 26/18   

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LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2019 - L 4 KA 26/18 (https://dejure.org/2019,62962)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.09.2019 - L 4 KA 26/18 (https://dejure.org/2019,62962)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. September 2019 - L 4 KA 26/18 (https://dejure.org/2019,62962)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2019 - L 4 KA 26/18
    Dabei liegt der Senat zugrunde, dass die Abrechnungssammelerklärungen des Klägers zu den Honorarabrechnungen ihre Garantiefunktion verloren haben (zur Funktion und Bedeutung der Erklärungen BSG vom 17. September 1997 - 6 RKa 86/95 - SozR 3 - 5550 § 35 Nr. 1).

    Rechtsfolge einer Abrechnungsauffälligkeit ist, dass die Beklagte im Fall einer grob fahrlässig falschen Abrechnungs-Sammelerklärung ein weites Schätzungsermessen für die Berichtigung der Honorarabrechnungen hat (vgl. nur BSG, Urteil vom 17. September 1997, Az. 6 RKa 86/95, juris Rn 23).

    Sofern der Verwaltungsakt überzeugende Ausführungen zur Schätzung enthält, reicht es aus, wenn das Gericht sich diese Ausführungen zu Eigen macht und sie in seinen Entscheidungsgründen nachvollzieht (vgl. BSG, Urteil vom 17. September 1997 - 6 RKa 86/95, juris Rn. 28).

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 17/00 B

    Rechtliches Gehör eines Vertragsarztes bei Nichtanordnung des persönlichen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2019 - L 4 KA 26/18
    Dabei obliegt der Nachweis der vollständigen Leistungserbringung im Zweifelsfall dem Arzt, der sich darauf beruft, die den angegebenen OPS-Schlüsseln zugrundeliegenden Leistungen tatsächlich und vollständig durchgeführt zu haben (BSG v. 06.09.2000 - B 6 KA 17/00 B, juris Rn. 8).

    Es liegt grundsätzlich in der Sphäre des Arztes, die vollständige Leistungserbringung, die seiner Abrechnung zugrunde liegt, nachzuweisen (BSG vom 6. September 2000, a.a.O.).

    Die Beklagte war auch berechtigt, die betroffenen EBM-Ziffern vollständig zu streichen, anstatt andere geringer bewertete Ziffern oder den Fachgruppendurchschnitt zugrunde zu legen (zur Berechtigung der KV, Leistungsziffern vollständig zu streichen und nicht in geringer vergütete Ziffern umzuwandeln BSG vom 6. September 2000 - B 6 KA 17/00 B).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2014 - L 3 KA 70/12

    Neufestsetzung der Honorare eines Facharztes wegen fehlerhaft abgerechneter

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2019 - L 4 KA 26/18
    Dies gilt insbesondere auch bei der Durchführung stationärer oder ambulanter Operationen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.11.2014 - L 3 KA 70/12, juris).

    Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Dokumentation steht jedenfalls dann einer Abrechnung der Leistung entgegen, wenn die Dokumentation nach der Leistungslegende der einzelnen Gebührenordnungsposition im EBM oder nach dem Inhalt der vorangestellten Allgemeinen Bestimmungen Bestandteil der zu vergütenden Leistung ist (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. November 2014 - L 3 KA 70/12, juris Rn. 21; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. Mai 2015 - L 4 KA 50/12, juris, Rn. 171).

  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2019 - L 4 KA 26/18
    Nach Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 14. Dezember 2005, B 6 KA 17/05 R und vom 6. Februar 2006, B 6 KA 12/05 R) wird die Befugnis der Kassenärztlichen Vereinigungen zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung der Honorarbescheide in fünf Fallkonstellationen aus Vertrauensschutzgründen begrenzt.
  • LSG Bayern, 11.03.2015 - L 12 KA 25/13

    Schätzungsermessen im Rahmen einer Plausiblitätsprüfung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2019 - L 4 KA 26/18
    Diese Rechtsprechung des BSG, die noch zur sachlich-rechnerischen Berichtigung auf der - alleinigen - Grundlage des BMV-Ä - und damit zur Rechtslage vor dem 1. Januar 2004 bzw. 2005 - ergangen ist, kann auf die im streitigen Zeitraum in § 106a SGB V geregelte Befugnis der Kassenärztlichen Vereinigung zur sachlich-rechnerischen Berichtigung übertragen werden (so bereits der erkennende Senat z.B. im Urteil vom 13. Juni 2017, L 4 KA 16/14; ebenso Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. November 2014, L 4 KA 2/11, juris Rn. 56; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. März 2015, L 12 KA 25/13, juris Rn. 17 ff.; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 8. Juni 2016, L 3 KA 28/13, juris Rn. 49; Clemens in Hauck/Noftz, SGB V, § 106a Rn 236), da § 106a SGB V die vormals nur untergesetzlich geregelte sachlich-rechnerische Berichtigung nunmehr auch im SGB V verankert und speziell den Unterfall der Plausibilitätsprüfung in § 106a Abs. 2 SGB V näher kodifiziert hat.
  • SG Düsseldorf, 13.06.2007 - S 2 KA 124/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2019 - L 4 KA 26/18
    Auch die vom Kläger in der mündlichen Verhandlung zitierte Entscheidung des Sozialgerichts München vom 13. Juni 2007 (S 2 KA 124/06) führt hier nicht zu einer anderen Einschätzung.
  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 12/05 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - rückwirkende Korrektur eines rechtswidrig

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2019 - L 4 KA 26/18
    Nach Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 14. Dezember 2005, B 6 KA 17/05 R und vom 6. Februar 2006, B 6 KA 12/05 R) wird die Befugnis der Kassenärztlichen Vereinigungen zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung der Honorarbescheide in fünf Fallkonstellationen aus Vertrauensschutzgründen begrenzt.
  • LSG Hessen, 26.11.2014 - L 4 KA 2/11

    Die Beteiligten streiten über die Festsetzung einer Honorarberichtigung aufgrund

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2019 - L 4 KA 26/18
    Diese Rechtsprechung des BSG, die noch zur sachlich-rechnerischen Berichtigung auf der - alleinigen - Grundlage des BMV-Ä - und damit zur Rechtslage vor dem 1. Januar 2004 bzw. 2005 - ergangen ist, kann auf die im streitigen Zeitraum in § 106a SGB V geregelte Befugnis der Kassenärztlichen Vereinigung zur sachlich-rechnerischen Berichtigung übertragen werden (so bereits der erkennende Senat z.B. im Urteil vom 13. Juni 2017, L 4 KA 16/14; ebenso Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. November 2014, L 4 KA 2/11, juris Rn. 56; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. März 2015, L 12 KA 25/13, juris Rn. 17 ff.; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 8. Juni 2016, L 3 KA 28/13, juris Rn. 49; Clemens in Hauck/Noftz, SGB V, § 106a Rn 236), da § 106a SGB V die vormals nur untergesetzlich geregelte sachlich-rechnerische Berichtigung nunmehr auch im SGB V verankert und speziell den Unterfall der Plausibilitätsprüfung in § 106a Abs. 2 SGB V näher kodifiziert hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 28/13

    Vertragsärztliche Versorgung - ermächtigter Chefarzt - Erbringung von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2019 - L 4 KA 26/18
    Diese Rechtsprechung des BSG, die noch zur sachlich-rechnerischen Berichtigung auf der - alleinigen - Grundlage des BMV-Ä - und damit zur Rechtslage vor dem 1. Januar 2004 bzw. 2005 - ergangen ist, kann auf die im streitigen Zeitraum in § 106a SGB V geregelte Befugnis der Kassenärztlichen Vereinigung zur sachlich-rechnerischen Berichtigung übertragen werden (so bereits der erkennende Senat z.B. im Urteil vom 13. Juni 2017, L 4 KA 16/14; ebenso Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. November 2014, L 4 KA 2/11, juris Rn. 56; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. März 2015, L 12 KA 25/13, juris Rn. 17 ff.; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 8. Juni 2016, L 3 KA 28/13, juris Rn. 49; Clemens in Hauck/Noftz, SGB V, § 106a Rn 236), da § 106a SGB V die vormals nur untergesetzlich geregelte sachlich-rechnerische Berichtigung nunmehr auch im SGB V verankert und speziell den Unterfall der Plausibilitätsprüfung in § 106a Abs. 2 SGB V näher kodifiziert hat.
  • LSG Thüringen, 23.04.2015 - L 11 KA 1611/11
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2019 - L 4 KA 26/18
    In einer Entscheidung vom 23. April 2015 (L 11 KA 1611/11) habe das LSG Thüringen darauf abgestellt, dass ungefähre Größenangaben auf Histologiebefunden nicht ausreichten, um die dort streitige Leistungsziffer zu belegen.
  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der Rückforderung aufgrund

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.06.2017 - L 4 KA 16/14

    Kassenärztliche Vereinigung - Plausibilitätsprüfung - Nebeneinanderabrechnung des

  • LSG Bayern, 07.07.2004 - L 3 KA 510/02

    Pflicht der kassenzahnärztlichen Vereinigungen zur Sicherstellung der

  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 34/17 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Abrechnungsprüfung - Rechtsgrundlage für

  • LSG Hessen, 27.05.2015 - L 4 KA 50/12
  • SG München, 29.05.2019 - S 38 KA 1123/15

    Hemmung der Ausschlussfrist für Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 37/92

    Kassenarzt - Diagnose - Angabe - Abrechnungsunterlagen

  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2023 - L 7 KA 29/20

    Vertragsärztliche Vergütung - sachlich-rechnerische Richtigstellung -

    Ein solcher Nachweis kann vor allem durch eine ausreichende Dokumentation der ärztlichen Leistungen erbracht werden (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.09.2019, L 4 KA 26/18, zitiert nach juris, dort Rn. 56).
  • SG Marburg, 03.04.2019 - S 12 KA 303/18
    Nach der hier maßgeblichen Prüfvereinbarung prüft die Prüfungsstelle nur auf Antrag, ob der Arzt im Einzelfall mit seinen Arzneiverordnungen oder Verordnungen über Heilmittel gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hat (§ 13 Abs. 1 PV), ist der Prüfantrag also Voraussetzung für die Regressfestsetzung (vgl. bereits SG Marburg, Urt. v. 16.05.2018 - S 12 KA 505/17 - juris Rdnr. 93 , Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 26/18 -).
  • VG Münster, 20.01.2022 - 5 K 2465/18
    vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 24. September 2019 - L 4 KA 26/18 -, juris, Rn. 56 f.
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