Rechtsprechung
LSG Niedersachsen, 21.03.2001 - L 4 KR 104/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
Freiwillige Krankenversicherung - Beitrittserklärung - Betreuungsverhältnis - Teil der Vermögenssorge - wirksame Beitrittserklärung - Einwilligung des Betreuers - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 28.05.1999 - S 2 KR 17/98
- LSG Niedersachsen, 21.03.2001 - L 4 KR 104/99
- BSG, 14.05.2002 - B 12 KR 14/01 R
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97
Betreuuerbestellung und Einwilligungsvorbehalt bei drohender Verschuldung des …
Auszug aus LSG Niedersachsen, 21.03.2001 - L 4 KR 104/99
(Vgl zur entgegen gesetzten Ansicht: Prof Bienwald in seinem Aufsatz "Reichweite des Betreuerauftrages in Angelegenheiten der Vermögenssorge" in FamRZ 1998, 1567, 1568; Landgericht Regensburg, Beschluss vom 28. Dezember 1992, Az: 7 T 319/92 in FamRZ 1993 S 477, 478; Bayerisches Oberstes Landgericht, Beschluss vom 4. Februar 1997 -- Az: 3 ZBR 8/97 -- in FamRZ 1997 S 902, 903). - LG Regensburg, 28.12.1992 - 7 T 319/92
Auszug aus LSG Niedersachsen, 21.03.2001 - L 4 KR 104/99
(Vgl zur entgegen gesetzten Ansicht: Prof Bienwald in seinem Aufsatz "Reichweite des Betreuerauftrages in Angelegenheiten der Vermögenssorge" in FamRZ 1998, 1567, 1568; Landgericht Regensburg, Beschluss vom 28. Dezember 1992, Az: 7 T 319/92 in FamRZ 1993 S 477, 478; Bayerisches Oberstes Landgericht, Beschluss vom 4. Februar 1997 -- Az: 3 ZBR 8/97 -- in FamRZ 1997 S 902, 903). - LG Köln, 14.05.1997 - 13 S 17/97
Auszug aus LSG Niedersachsen, 21.03.2001 - L 4 KR 104/99
So wird in dem vom Kläger vorgelegten Urteil des Landgerichts Köln vom 14. Mai 1997 Az.: 13 S 17/97 ausgeführt, dass der Betreuer in dem dort entschiedenen Fall nicht verpflichtet war, für den Betreuten Sozialhilfe zu beantragen. - BSG, 11.05.1993 - 12 RK 36/90
Student - Versicherungspflicht - Beitrittspflicht - Verschulden
Auszug aus LSG Niedersachsen, 21.03.2001 - L 4 KR 104/99
Der Rechtsanspruch auf Gewährung von Wiedereinsetzung greift auch dann ein, wenn eine materiellrechtliche Ausschlussfrist unverschuldet versäumt worden ist (vgl Urteil des BSG vom 11. Mai 1993, Az.: 12 RK 36/90 in SozR 3-2200 § 176b Nr. 1). - BGH, 04.06.1980 - IVb ZR 514/80
Pflicht des Vormundes zur Versicherung des Mündels gegen gesetzliche Haftpflicht
Auszug aus LSG Niedersachsen, 21.03.2001 - L 4 KR 104/99
So hat der Bundesgerichtshof (vgl Urteil vom 4. Juni 1980 Az: IV b ZR 514/80 in BGHZ 77, 224) ausgeführt, dass der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Betreuten zum Aufgabenkreis der allgemeinen Vermögenssorge gehört, wie er auch den Eltern nach § 1626 Abs. 1 Satz 2 BGB obliegt.
- OLG Frankfurt, 16.03.2004 - 3 Ws 321/04
Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungshauptverhandlung: …
Die Betreuung ohne Einwilligungsvorbehalt führt indes Anhaltspunkte für eine Geschäftsunfähigkeit der Angeklagten bestehen nicht lediglich dazu, dass die Betreuerin gesetzliche Vertreterin der Betreuten wird (§ 1902 BGB), also für diese in Rechtsangelegenheiten, also auch in vorliegender Strafsache, Rechtsmittel einlegen kann (vgl. NdLSG, Urt. V. 21.3.2001 -L 4 KR 104/99 zit. nach JURIS;… Roth, in: Dodegge/Roth, Betreuungsrecht 2003, Teil D Rn 72;… Diederichsen, in: Palandt, BGB, 62. Aufl., § 1902 Rn 2 mwN). - BSG, 20.06.2006 - B 9a SB 13/05 B
Prozessführungsbefugnis ohne Einwilligung eines bestellten Betreuers
Grundsätzlich gilt: Die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens "G" ist, wegen der sich daraus ergebenden Möglichkeit, vergünstigt den öffentlichen Personennahverkehr benutzen zu können, den Angelegenheiten der Vermögenssorge zuzuordnen (vgl zur Frage des Aufgabenkreises der Vermögenssorge bei einem Antrag auf Sozialhilfe: LG Köln, 14. Mai 1997 - 13 S 17/97; Impfschadensrente: OLG Hamm FamRZ 1974, 31 und Freiwilliger Krankenversicherung: LSG Niedersachsen, 21. März 2001 - L 4 KR 104/99, JURIS, und nachgehend BSG SozR 3-2500 § 9 Nr. 4; s auch Bienwald, FamRZ 1998, 1567, 1568).
Rechtsprechung
LSG Bayern, 09.11.2000 - L 4 KR 104/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung der Beklagten zur Übernahme der vollen Kosten einer Operation in einem Nicht-Vertragskrankenhaus; Erstattung von Kosten durch eine Krankenkasse resultierend aus einem nicht rechtzeitigen Erbringen einer unaufschiebbaren Leistung; Erstattung der Kosten für ...
- medcontroller.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 07.07.1999 - S 3 KR 39/97
- LSG Bayern, 09.11.2000 - L 4 KR 104/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95
Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen
Auszug aus LSG Bayern, 09.11.2000 - L 4 KR 104/99
In beiden Fällen muss es sich um eine notwendige Leistung handeln, wie der letzte Halbsatz klarstellt und wie sich bereits daraus ergibt, dass die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 1 SGB V an die Stelle der Sachleistung tritt, die ihrerseits nur dann geschuldet wird, wenn sie notwendig ist (BSG, Urteil vom 24.09.1996; SozR 3-2500 § 13 Nr. 11).Ob ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch von § 13 Abs. 3 SGB V mitumfasst wird (BSG vom 24.09.1996 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 11) oder neben § 13 Abs. 3 SGB V gegeben sein kann (Höfler KassKomm Rdz.6 zu § 5 SGB V) ist im Ergebnis nicht entscheidungserheblich.
- BSG, 23.10.1996 - 4 RK 2/96
Systemversagen, das die Kostenerstattungspflicht des Krankenversicherungsträgers …
Auszug aus LSG Bayern, 09.11.2000 - L 4 KR 104/99
Die Klägerin durfte ausnahmsweise den nicht zugelassenen Leistungerbringer in Anspruch nehmen, weil eine Systemstörung sie dazu berechtigte (BSG, Urteil vom 23.10.1996; SozR 3-2500 § 13 Nr. 12).
- SG Kassel, 27.03.2012 - S 12 KR 10/12
Krankenversicherung - Kostenübernahme für bereits dem Grunde nach bewilligte …
Die vorgenannten Ausführungen erfahren insoweit auch keine Änderung durch das vom Antragsteller insoweit wiederholt in Bezug genommene Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 09.11.2000 (L 4 KR 104/99), da diese Entscheidung zumindest nach Auffassung der Kammer im Hinblick auf das Vorliegen von "Unaufschiebbarkeit" im Sinne des hier ohnehin nicht anwendbaren § 13 Abs. 3 SGB V einerseits wesentliche Grundzüge der vorgenannten rechtlichen Voraussetzungen unberücksichtigt lässt und andererseits einen Kostenerstattungsanspruch zuspricht trotz einer nach Auffassung der Kammer zumindest im Zeitpunkt der Inanspruchnahme außervertraglicher Krankenhausbehandlung unstreitig unzulässigen Verlagerung eines Sachleistungsanspruchs in das Kostenerstattungsverfahren.