Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 29.06.2006

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2005 - L 4 KR 147/03   

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https://dejure.org/2005,4245
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2005 - L 4 KR 147/03 (https://dejure.org/2005,4245)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.06.2005 - L 4 KR 147/03 (https://dejure.org/2005,4245)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - L 4 KR 147/03 (https://dejure.org/2005,4245)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Versorgung mit Hörhilfen - Sachleistungsprinzip - Teilkostenerstattung bei selbstbeschaffter Leistung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Abs. 3 S. 1 SGB V; § 33 Abs. 1 SGB V; § 34 Abs. 4 SGB V; § 35 Abs. 5 S. 1 SGB V; § 36 Abs. 1 SGB V
    Anspruch von Versicherten gegen Krankenkassen auf Versorgung mit Hörhilfen; Hörhilfen als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenübernahme eines Hörgerätes durch die Krankenversicherung - Festbetragsregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch von Versicherten gegen Krankenkassen auf Versorgung mit Hörhilfen; Hörhilfen als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens

  • gehoerlosekinder.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versorgung mit Hörhilfen in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Sachleistungsprinzip, Kostenerstattung bei selbstbeschaffter Leistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 204
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2005 - L 4 KR 147/03
    Für die Versorgung mit Hörhilfen gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung das Sachleistungsprinzip (Anschluss an BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95, 29/95 und 30/95).

    Ist eine bestimmte Hörhilfe notwendig, so hat die Krankenkasse diese Hörhilfe in vollem Umfang und ohne Eigenleistung der Versicherten zu gewähren (Anschluss an BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95, 29/95, 30/95).

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die Festbetragsregelungen grundsätzlich mit Verfassungsrecht in Einklang stehen (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2002, Aktenzeichen 1 BvL 28/95, 29/95, 30/95).

  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2005 - L 4 KR 147/03
    Dem folgend hat auch das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag die Leistungspflicht dann nicht begrenzt, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht (vgl. Urteil vom 23. Januar 2003, Az.: B 3 KR 7/02 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 1).
  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag begrenzt die Leistungspflicht der Krankenkasse nämlich dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht (BVerfG vom 17.12.2002, BVerfGE 106, 275, 309 f = SozR 3-2500 § 35 Nr. 2; BSG vom 23.1.2003, BSGE 90, 220, 224 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 1; LSG NiedersachsenBremen vom 15.6.2005 - L 4 KR 147/03, NZS 2006, 204).
  • LSG Hessen, 24.07.2014 - L 8 KR 352/11

    Hörgerät muss Schwerhörigkeit weitgehend ausgleichen

    Dabei verwies er auf Urteile des Bundessozialgerichts vom 23. Januar 2003, Az. B 3 KR 7/02 R und vom 16. September 2004, Az. B 3 KR 20/04 R sowie auf ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 15. Juni 2005, Az. L 4 KR 147/03.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.09.2008 - L 5 KR 1539/07

    Gewährung eines Hilfsmittels zum Festbetrag zur Erfüllung der Leistungspflicht

    Nach der Rechtsprechung des BSG begrenze der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag die Leistungspflicht der Krankenkassen nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreiche (Urt. v. 21.1.2003, - B 3 KR 7/02 R - LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 24.6.2005, - L 4 KR 147/03 - SG Dresden, Urt. v. 2.6.2005, - S 18 KR 210/02 -).

    Demgegenüber sind die subjektiven Verhältnisse des jeweiligen Versicherten im Einzelfall nicht maßgeblich; sie können allenfalls unter dem Gesichtspunkt des Systemversagens von B.ng sein (dazu sogleich im folgenden; anders unter Bezugnahme auf die genannte Passage im Urteil des BSG v. 21.1.2003, - B 3 KR 7/02 R -, etwa LSG Berlin Brandenburg, Urt. v. 16.4.2008, - L 9 KR 1021/05 - LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 15.5.2005, - L 4 KR 147/03 - SG Hamburg, Urt. v. 6.5.2004, - S 32 KR 666/01 - SG Dresden, Urt. v. 18.9.2005, - S 18 KR 499/03 - zweifelnd Bayerisches LSG , Urt. v. 11.11.2004, - L 4 KR 282/03 - im Ergebnis wie hier: Peters, KV ( SGB V ) § 12 Rdnr. 35; Noftz, in Hauck/Noftz SGB V § 12 Rdnr. 49; KassKomm-Höfler SGB V § 12 Rdnr, 41).

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LSG Bayern, 29.06.2006 - L 4 KR 147/03 (https://dejure.org/2006,32233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Versicherungsprämien bei der Beitragsbemessungsgrundlage für Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung; Begriff der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitgliedes in Anbetracht des Nettoprinzips

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2006 - L 4 KR 147/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere mit Beschluss in 22.05.2001 (NJW 2001, 2786) bereits entschieden, dass für die Beiträge der freiwilligen Mitglieder, die nicht selbständig erwerbstätig sind, das Bruttoprinzip gilt.
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