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   LSG Baden-Württemberg, 01.08.2007 - L 4 KR 2071/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33254
LSG Baden-Württemberg, 01.08.2007 - L 4 KR 2071/05 (https://dejure.org/2007,33254)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.08.2007 - L 4 KR 2071/05 (https://dejure.org/2007,33254)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. August 2007 - L 4 KR 2071/05 (https://dejure.org/2007,33254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Wirtschaftlichkeit contra Wunsch- und Wahlrecht bei Rehabilitation?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Auswahlermessen der Krankenkasse bei der Auswahl einer Rehabilitationseinrichtung für eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme, Erstattung der Sowiesokosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 63/01 R

    Abschluss eines Versorgungsvertrages - bedarfsgerechte Versorgung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.08.2007 - L 4 KR 2071/05
    Das von den Krankenkassen stets zu beachtende Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 2 Abs. 4, § 12 Abs. 1 SGB V) hat dabei wiederum zur Folge, dass bei der Auswahl zwischen zwei oder mehr in gleicher Weise geeigneten, das gleiche Leistungsangebot bereithaltenden Einrichtungen grundsätzlich diejenige mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen ist, die die günstigsten Vergütungssätze anbietet ( BSGE 89, 294, 303 [BSG 23.07.2002 - B 3 KR 63/01 R] ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 5 KR 542/11

    Krankenversicherung

    Angesichts dessen konnte die Beklagte auch keine (gesonderte) Ermessensentscheidung über die Erstattung der sog. "Sowieso-Kosten" treffen (anderer Ansicht LSG Baden-Württemberg Urteil vom 01.08.2007 - L 4 KR 2071/05 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2010 - L 11 KR 3068/09
    Auf seine dagegen am 20. Mai 2005 eingelegte Berufung (L 4 KR 2071/05) verpflichtete der 4. Senat des LSG die Beklagte mit Urteil vom 1. August 2007 unter Abänderung der angefochtenen Bescheide, über den Antrag des Klägers auf Kostenfreistellung in Höhe von 2070, 00 EUR unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten erster und zweiter Instanz sowie die von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsakten und die beigezogenen Akten L 4 KR 2071/05 verwiesen.

  • SG Nürnberg, 01.02.2017 - S 11 KR 199/16

    Kostenerstattung für eine stationäre Anschlussrehabilitation

    Maßstab für die Ausübung des den Krankenkassen auch hinsichtlich der Bestimmung der Rehabilitationseinrichtung eingeräumten Auswahlermessens sind nach § 40 Abs. 3 Sätze 1 bis 3 SGB V (a.a.O.) die medizinischen Erfordernisse des Einzelfalls (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.08.2007, L 4 KR 2071/05).
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