Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 05.09.2007

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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2010 - L 4 KR 212/07   

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https://dejure.org/2010,36832
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2010 - L 4 KR 212/07 (https://dejure.org/2010,36832)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.11.2010 - L 4 KR 212/07 (https://dejure.org/2010,36832)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. November 2010 - L 4 KR 212/07 (https://dejure.org/2010,36832)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegen die Krankenkasse für Kosten einer Arbeitstherapie - Anspruch auf stationäre medizinische Rehabilitation gegen Krankenkasse nur bei ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - Kein Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegen die Krankenkasse für Kosten einer Arbeitstherapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2010 - L 4 KR 212/07
    Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation, die von der Krankenkasse zu erbringen sind, zeichnen sich dadurch aus, dass die Notwendigkeit ständiger ärztlicher Verantwortung besteht, bei dem nicht lediglich die Gewährung von Unterkunft in einem nicht gefährdeten Milieu mit Anleitung zur Bewältigung lebenspraktischer und beruflicher Anforderungen im Vordergrund steht (vgl. Urteil des BSG vom 26. Juni 2007, Az.: B 1 KR 36/06 R in SozR 4-2500 § 40 Nr. 4).

    In seiner Entscheidung vom 26. Juni 2007 (aaO) hat das BSG ausgeführt, dass das SGB IX zwar eigenständig Gegenstände, Umfang und Ausführungen von Leistungen regelt.

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 26. Juni 2007 (aaO) ausgeführt, dass, wie sich aus der die §§ 40 ff., § 11 Abs. 2 SGB V ergänzenden Legaldefinition der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in § 107 Abs. 2 SGB V ergibt, medizinische Rehabilitation i. S. d. Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung ihrem Hauptzweck nach eine stationäre Behandlung des Patienten voraussetzt, um eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen, auch mit dem Ziel, eine drohende Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mindern (Rehabilitation), wobei Leistungen der aktivierenden Pflege nicht von den Krankenkassen übernommen werden dürfen (vgl. § 107 Abs. 2 Nr. 1 SGB V).

  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 6/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2010 - L 4 KR 212/07
    Im Verhältnis der Rehabilitationsträger untereinander räumt § 14 Abs. 4 SGB IX dem "zweitangegangenen Träger" einen spezialgesetzlichen Erstattungsanspruch gegen den "materiell-rechtlichen" eigentlichen bzw. originär zuständigen Rehabilitationsträger ein, der den allgemeinen Erstattungsansprüchen nach dem SGB X vorgeht (vgl. Urteile des BSG vom 26. Juni 2007, Az.: B 1 KR 34/06 R in SozR 4-3250 § 14 Nr. 4 und vom 20. April 2010, Az.: B 1/3 KR 6/09 R, bislang nur in JURIS veröffentlicht).
  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2010 - L 4 KR 212/07
    Das BSG hat bereits in seiner Entscheidung vom 26. März 2003 - Az.: B 3 KR 23/02 R - (in SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 Rdnr. 15) entschieden, dass die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung auch nach dem Inkrafttreten des SGB IX allein in der medizinischen Rehabilitation nach Maßgabe des SGB V besteht, also der möglichst weitgehenden Wiederherstellung der Gesundheit und der Organfunktion einschließlich der Sicherung des Behandlungserfolges, um ein selbständiges Leben führen und die Anforderungen des Alltages meistern zu können.
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2010 - L 4 KR 212/07
    Der Senat hat die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Zuständigkeit der Leistungen der Rehabilitationsträger untereinander in Anbetracht des Urteils des BSG vom 20. Oktober 2009, Az B 5 R 44/08 R (in SozR 4-3250 § 14 Nr. 9), das auf die Frage einer einheitlichen Gesamtschau der Maßnahmen abstellt, zugelassen.
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2010 - L 4 KR 212/07
    Im Verhältnis der Rehabilitationsträger untereinander räumt § 14 Abs. 4 SGB IX dem "zweitangegangenen Träger" einen spezialgesetzlichen Erstattungsanspruch gegen den "materiell-rechtlichen" eigentlichen bzw. originär zuständigen Rehabilitationsträger ein, der den allgemeinen Erstattungsansprüchen nach dem SGB X vorgeht (vgl. Urteile des BSG vom 26. Juni 2007, Az.: B 1 KR 34/06 R in SozR 4-3250 § 14 Nr. 4 und vom 20. April 2010, Az.: B 1/3 KR 6/09 R, bislang nur in JURIS veröffentlicht).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2011 - L 16 AL 212/11

    Arbeitslosenversicherung

    Aus dieser Vorschrift folgt gerade, dass die Leistungsgesetze der jeweiligen Leistungsträger - also auch § 22 Abs. 2 SGB III - weiterhin anwendbar bleiben und die Vorschriften des SGB IX nur maßgeblich sein sollen, soweit dort nichts Abweichendes vorgesehen ist (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03.11.2010 - L 4 KR 212/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2013 - L 1 R 299/13
    Die Rehabilitationsmaßnahmen nach dem SGB V haben demgegenüber lediglich das Ziel, die Bewältigung des Alltags wiederherzustellen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03.11.2010, L 4 KR 212/07, zitiert nach Juris, Rn. 19).
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LSG Bayern, 05.09.2007 - L 4 KR 212/07 (https://dejure.org/2007,28258)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.09.2007 - L 4 KR 212/07 (https://dejure.org/2007,28258)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. September 2007 - L 4 KR 212/07 (https://dejure.org/2007,28258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeiten des Widerrufs einer von einem Prozessbevollmächtigten erklärten Klagerücknahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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