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   LSG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - L 4 KR 2182/18   

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https://dejure.org/2019,7865
LSG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - L 4 KR 2182/18 (https://dejure.org/2019,7865)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.03.2019 - L 4 KR 2182/18 (https://dejure.org/2019,7865)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. März 2019 - L 4 KR 2182/18 (https://dejure.org/2019,7865)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 36a Abs 1 SGB 1, § 2a SGB 5, § 9 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 5, § 33 Abs 2 S 1 SGB 10, § 33 Abs 3 SGB 10
    Freiwillige Krankenversicherung - Zugang schwerbehinderter Menschen - Altersgrenze - Satzungsregelung der Krankenkasse - Erteilung eines elektronischen Bescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Durchführung der freiwilligen Krankenversicherung als schwerbehinderter Mensch in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 23.04.2019)

    Kasse darf Altersgrenze festlegen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wechsel von privater (PKV) zu gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) allein wegen Schwerbehinderung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.02.1987 - 12 RK 37/84

    Verfassungsmäßigkeit des § 176c RVO nF - Anhörung Beteiligter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - L 4 KR 2182/18
    Unter Berufung auf die Begründung des Gesetzentwurfs zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung des § 176c Reichsversicherungsordnung (RVO; vgl. BT-Drucks. 9/845 S. 12) verwies das BSG auf das erkennbare Ziel der Missbrauchsabwehr sowie der Sicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenkassen (BSG, Urteil vom 19. Februar 1987 - 12 RK 37/84 - juris, Rn. 25 f.).

    Der Gesetzgeber hatte abzuwägen zwischen dem sozialen Schutzbedürfnis bestimmter Personen auf der einen Seite sowie der Belastbarkeit der Krankenkassen und einer Missbrauchsabwehr auf der anderen Seite (BSG, Urteil vom 19. Februar 1987 - 12 RK 37/84 - juris, Rn. 32).

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - L 4 KR 2182/18
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat dementsprechend in der Differenzierung zwischen Pflichtversicherten und freiwillig versicherten Personen eine im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig bewährte Unterscheidung erkannt (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 15. März 2000 - 1 BvL 16/96 - juris, Rn. 79 ff.).

    Dieser enthält das Gebot, Gleiches gleich, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (BVerfG, Urteil vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 - juris Rn. 51) und ist insbesondere dann verletzt, "wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders und nachteilig behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten" (BVerfG, Urteil vom 3. April 2001 - 1 BvR 1681/94 - juris Rn. 61) und "sich für eine Ungleichbehandlung kein in angemessenem Verhältnis zu dem Grad der Ungleichbehandlung stehender Rechtfertigungsgrund finden lässt" (BVerfG, Beschluss vom 15. März 2000 - 1 BvL 16/96 - juris Rn. 72).

  • BSG, 19.12.1991 - 12 RK 24/90

    Erklärung des Beitritts eines Sozialhilfeempfängers zur freiwilligen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - L 4 KR 2182/18
    Die Beitrittserklärung nach § 9 Abs. 2 SGB V ("Anzeige des Beitritts") ist eine empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung mit Gestaltungswirkung (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 19. Dezember 1991 - 12 RK 24/90 - juris, Rn. 32 f.).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - L 4 KR 2182/18
    Dieser enthält das Gebot, Gleiches gleich, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (BVerfG, Urteil vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 - juris Rn. 51) und ist insbesondere dann verletzt, "wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders und nachteilig behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten" (BVerfG, Urteil vom 3. April 2001 - 1 BvR 1681/94 - juris Rn. 61) und "sich für eine Ungleichbehandlung kein in angemessenem Verhältnis zu dem Grad der Ungleichbehandlung stehender Rechtfertigungsgrund finden lässt" (BVerfG, Beschluss vom 15. März 2000 - 1 BvL 16/96 - juris Rn. 72).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - L 9 KR 167/02

    Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung; Wiedereinsetzung in die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - L 4 KR 2182/18
    Geht man davon aus, dass regelmäßig bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres die Beschäftigten und Selbständigen ihren Beruf aufgenommen haben, kann jedenfalls auch angenommen werden, dass mit der Vollendung des 45. Lebensjahres eine berufliche Verfestigung erfolgt ist (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. August 2000 - L 1 KR 37/99 - juris, Rn. 32; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Dezember 2007 - L 9 KR 167/02 - juris, Rn. 32; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Juni 2018 - L 6 KR 15/17 - juris, Rn. 22).
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - L 4 KR 2182/18
    Sie vermag aber nicht, einen gesetzlichen Leistungsausschluss zu überwinden (BSG, Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 10/11 R - juris, Rn. 15 m.w.N.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 22.08.2000 - L 1 KR 37/99
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - L 4 KR 2182/18
    Geht man davon aus, dass regelmäßig bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres die Beschäftigten und Selbständigen ihren Beruf aufgenommen haben, kann jedenfalls auch angenommen werden, dass mit der Vollendung des 45. Lebensjahres eine berufliche Verfestigung erfolgt ist (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. August 2000 - L 1 KR 37/99 - juris, Rn. 32; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Dezember 2007 - L 9 KR 167/02 - juris, Rn. 32; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Juni 2018 - L 6 KR 15/17 - juris, Rn. 22).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2018 - L 6 KR 15/17

    Krankenversicherung - Aufnahme eines schwerbehinderten Menschen als freiwilliges

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - L 4 KR 2182/18
    Geht man davon aus, dass regelmäßig bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres die Beschäftigten und Selbständigen ihren Beruf aufgenommen haben, kann jedenfalls auch angenommen werden, dass mit der Vollendung des 45. Lebensjahres eine berufliche Verfestigung erfolgt ist (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. August 2000 - L 1 KR 37/99 - juris, Rn. 32; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Dezember 2007 - L 9 KR 167/02 - juris, Rn. 32; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Juni 2018 - L 6 KR 15/17 - juris, Rn. 22).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2022 - L 4 KR 1405/20

    Krankenversicherung - rückwirkende Beendigung einer freiwilligen Mitgliedschaft -

    Ohnehin folgt die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung nach § 20 Abs. 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) kraft Gesetzes aus der freiwilligen Krankenversicherung (vgl. Senatsurteil vom 22. März 2019 - L 4 KR 2182/18 - juris, Rn. 21).
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