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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2012 - L 4 KR 30/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,51033
LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2012 - L 4 KR 30/10 (https://dejure.org/2012,51033)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.10.2012 - L 4 KR 30/10 (https://dejure.org/2012,51033)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - L 4 KR 30/10 (https://dejure.org/2012,51033)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 75 Abs 5 SGG, § 131 Abs 1 S 3 SGG, § 37 Abs 2 SGB 5, § 37 Abs 6 SGB 5, § 92 SGB 5
    Sozialgerichtliches Verfahren - Einlegung von Rechtsmitteln durch Beigeladene - berechtigtes Interesse an Fortsetzungsfeststellungsklage - Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Wohnheim für Menschen mit geistiger Behinderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege zur Verabreichung subkutaner Injektionen in einem Wohnheim für Menschen mit geistiger Behinderung; Einlegung von Rechtsmitteln durch Beigeladene im sozialgerichtlichen Verfahren; Berechtigtes Interesse an einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einlegung von Rechtsmitteln durch Beigeladene im sozialgerichtlichen Verfahren; berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage; Anspruch auf häusliche Krankenpflege zur Verabreichung subkutaner Injektionen in einem Wohnheim für Menschen mit geistiger ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • medcontroller.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vorstationäre Behandlung am Ende?

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R

    Krankenversicherung - Behinderter in einer Einrichtung der Behindertenhilfe hat

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2012 - L 4 KR 30/10
    Im Übrigen hat es die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt: Das Bundessozialgericht (BSG) habe für die vor dem 1. April 2007 geltende Fassung des § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB V klargestellt, dass ein in einem Heim lebender Versicherter keinen eigenen Haushalt und daher keinen Anspruch auf häusliche Krankenpflege habe (BSG, Urt. v. 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R, zitiert nach juris).

    Das BSG (Urt. v. 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R, zitiert nach juris) hatte zwar keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der alten Fassung des § 37 SGB V im Hinblick auf Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz, obwohl diese Vorschrift Menschen mit Behinderungen, die in einem Wohnheim der Eingliederungshilfe wohnten, grundsätzlich von einem Anspruch auf häusliche Krankenpflege ausgeschlossen hat und ein Anspruch gegen den Sozialhilfeträger materielle Bedürftigkeit des Betroffenen voraussetzt.

    Während der demokratisch legitimierte Gesetzgeber einen erheblichen Gestaltungsspielraum im Hinblick auf den Leistungsumfang bzw. auf den Ausschluss von Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hat, können Richtlinien nur im Rahmen des Gesetzes verbindliche Regelungen über die zu erbringenden Leistungen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege enthalten (vgl. BSG, Urt. v. 17.03.2005 - B 3 KR 35/04 R, sowie Urt. v. 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R, jeweils zitiert nach juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2011 - L 10 KR 32/11

    Krankenversicherung - Anspruch auf häusliche Krankenpflege zum Herrichten und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2012 - L 4 KR 30/10
    (2) Ein Anspruch "nach den gesetzlichen Bestimmungen" im Sinne von I. 6. Satz 1 Krankenpflege-RL kann auch ein vertraglicher Anspruch sein (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER, zitiert nach juris).

    Entsprechend der gesetzlich festgeschriebenen Subsidiarität des Anspruchs nach § 37 Abs. 3 SGB V kann auch ein anderer Ort nur dann für die Erbringung der Leistung durch die Krankenkasse geeignet sein, wenn dort die medizinische Pflege und Versorgung in dem erforderlichen Umfang nicht bereits mit dem nach den vertraglichen Bestimmungen dort beschäftigten Personal geschuldet ist (so bereits LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER, zitiert nach juris).

    Denn anders als die Gabe von Tabletten zur oralen Einnahme nach ärztlicher Anweisung (vgl. hierzu LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER sowie LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.02.2010 - L 9 KR 23/10 B ER - jeweils zitiert nach juris) gehört die Injektion einer Thrombosespritze nicht zu dem überwiegend pädagogisch geprägten Leistungsspektrum der Beigeladenen zu 2. Die Injektion einer Spritze geht über das hinaus, was unter "lebenspraktische Anleitung" im Sinne des § 6 Abs. 1 Heimvertrag zu verstehen ist.

  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 14/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Anspruch Erwerbsfähiger bzw -tätiger auf

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2012 - L 4 KR 30/10
    Ist - wie im vorliegenden Fall - erstinstanzlich nicht der Beklagte, sondern ein Beigeladener zur Leistung verurteilt worden, hält das Berufungsgericht davon abweichend aber den Beklagten für leistungspflichtig, hat es nach der Rechtsprechung des BSG nicht nur die Verurteilung des Beigeladenen aufzuheben, sondern auch den Beklagten zu verurteilen, ohne dass es eines ausdrücklichen Antrags eines Beteiligten bedarf (BSG, Urt. v. 13.07.2010 - B 8 SO 14/09 R, zitiert nach juris).

    Das Rechtsmittelgericht muss über alle infrage kommenden prozessualen Ansprüche entscheiden können, auch wenn nur der (unterliegende) Beigeladene ein Rechtsmittel eingelegt hat (BSG, Urt. v. 13.07.2010, a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2010 - L 9 KR 23/10

    Häusliche Krankenpflege; Medikamenten- und Insulingabe; Unterbringung in einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2012 - L 4 KR 30/10
    Daher wird in der Literatur und der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - nicht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Behandlungspflege gegen den Einrichtungsträger unterschieden (vgl. nur BSG, Urt. v. 28.05.2003 - B 3 KR 32/02 R; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.02.2010 - L 9 KR 23/10 B ER sowie Beschl. v. 03.03.2011 - L 9 KR 284/10 B - jeweils zitiert nach juris, sowie Lieber, NZS 2011, S. 650 (653)).

    Denn anders als die Gabe von Tabletten zur oralen Einnahme nach ärztlicher Anweisung (vgl. hierzu LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER sowie LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.02.2010 - L 9 KR 23/10 B ER - jeweils zitiert nach juris) gehört die Injektion einer Thrombosespritze nicht zu dem überwiegend pädagogisch geprägten Leistungsspektrum der Beigeladenen zu 2. Die Injektion einer Spritze geht über das hinaus, was unter "lebenspraktische Anleitung" im Sinne des § 6 Abs. 1 Heimvertrag zu verstehen ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 8 SO 1/07
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2012 - L 4 KR 30/10
    cc) Kann die von der Beigeladenen zu 2 betriebene Einrichtung aus den genannten Gründen nicht den Einrichtungen nach I. 6. Satz 1 Krankenpflege-RL zugeordnet werden, in denen die Verordnung von häuslicher Krankenpflege grundsätzlich ausgeschlossen ist, handelt es sich um einen zur Erbringung von häuslicher Krankenpflege grundsätzlich geeigneten Ort im Sinne des § 37 Abs. 2 SGB V (so im Ergebnis auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.08.2010 - L 8 SO 4/10 B ER; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 23.04.2009 - L 8 SO 1/07, jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 11.07.1974 - 4 RJ 339/73

    Spanien - Abkommen über Soziale Sicherheit - Umfang - Tbc-Bekämpfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2012 - L 4 KR 30/10
    Ein Beigeladener kann jedoch keinen eigenen Klageanspruch geltend machen (BSG, Urt. v. 11.07.1974 - 4 RJ 339/73, zitiert nach juris).
  • BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 32/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Medikamentengabe -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2012 - L 4 KR 30/10
    Daher wird in der Literatur und der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - nicht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Behandlungspflege gegen den Einrichtungsträger unterschieden (vgl. nur BSG, Urt. v. 28.05.2003 - B 3 KR 32/02 R; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.02.2010 - L 9 KR 23/10 B ER sowie Beschl. v. 03.03.2011 - L 9 KR 284/10 B - jeweils zitiert nach juris, sowie Lieber, NZS 2011, S. 650 (653)).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 35/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - gezielte Bewegungsübungen als

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2012 - L 4 KR 30/10
    Während der demokratisch legitimierte Gesetzgeber einen erheblichen Gestaltungsspielraum im Hinblick auf den Leistungsumfang bzw. auf den Ausschluss von Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hat, können Richtlinien nur im Rahmen des Gesetzes verbindliche Regelungen über die zu erbringenden Leistungen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege enthalten (vgl. BSG, Urt. v. 17.03.2005 - B 3 KR 35/04 R, sowie Urt. v. 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 9 KR 284/10

    Krankenversicherung - soziale Pflegeversicherung - Medikamentengabe bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2012 - L 4 KR 30/10
    Daher wird in der Literatur und der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - nicht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Behandlungspflege gegen den Einrichtungsträger unterschieden (vgl. nur BSG, Urt. v. 28.05.2003 - B 3 KR 32/02 R; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.02.2010 - L 9 KR 23/10 B ER sowie Beschl. v. 03.03.2011 - L 9 KR 284/10 B - jeweils zitiert nach juris, sowie Lieber, NZS 2011, S. 650 (653)).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 8 SO 4/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Eingliederungshilfe - Behandlungspflege in

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2012 - L 4 KR 30/10
    cc) Kann die von der Beigeladenen zu 2 betriebene Einrichtung aus den genannten Gründen nicht den Einrichtungen nach I. 6. Satz 1 Krankenpflege-RL zugeordnet werden, in denen die Verordnung von häuslicher Krankenpflege grundsätzlich ausgeschlossen ist, handelt es sich um einen zur Erbringung von häuslicher Krankenpflege grundsätzlich geeigneten Ort im Sinne des § 37 Abs. 2 SGB V (so im Ergebnis auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.08.2010 - L 8 SO 4/10 B ER; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 23.04.2009 - L 8 SO 1/07, jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 11/14 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege in Einrichtung der

    Daher wird in der Literatur und der Rechtsprechung nicht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Behandlungspflege gegen den Einrichtungsträger unterschieden (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 2 sowie Weber, NZS 2011, 650, 653; ausdrücklich auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.10.2012 - L 4 KR 30/10 - Juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER - Juris) .
  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 10/14 R

    Anspruch auf Versorgung mit häuslicher Krankenpflege durch die Krankenkasse auch

    Daher wird in der Literatur und der Rechtsprechung nicht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Behandlungspflege gegen den Einrichtungsträger unterschieden (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 2 sowie Weber, NZS 2011, 650, 653; ausdrücklich auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.10.2012 - L 4 KR 30/10 - Juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER - Juris) .
  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 16/14 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - sonstiger geeigneter Ort -

    Daher wird in der Literatur und der Rechtsprechung nicht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Behandlungspflege gegen den Einrichtungsträger unterschieden (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 2 sowie Weber, NZS 2011, 650, 653; ausdrücklich auch LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 24.10.2012 - L 4 KR 30/10 - Juris; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER - Juris) .
  • LSG Hessen, 19.12.2013 - L 8 KR 411/12
    Entsprechend der gesetzlich festgeschriebenen Subsidiarität des Anspruchs nach § 37 Abs. 3 SGB V kann auch ein anderer Ort nur dann für die Erbringung der Leistung durch die Krankenkasse geeignet sein, wenn dort die medizinische Pflege und Versorgung in dem erforderlichen Umfang nicht bereits mit dem nach den vertraglichen Bestimmungen dort beschäftigten Personal geschuldet ist (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.10.2012, L 4 KR 30/10, juris Rn. 53).

    Daher wird in der Literatur und der Rechtsprechung nicht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Behandlungspflege gegen den Einrichtungsträger unterschieden (vgl. nur BSG, Urt. v. 28.05.2003 - B 3 KR 32/02 R; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.02.2010 - L 9 KR 23/10 B ER sowie Beschl. v. 03.03.2011 - L 9 KR 284/10 B - ; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.10.2012 - L 4 KR 30/10 -jeweils zitiert nach juris, sowie Lieber, NZS 2011, S. 650 (653)).

  • SG Landshut, 18.06.2019 - S 4 KR 235/19

    Krankenversicherung

    Daher wird in der Literatur und der Rechtsprechung nicht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Behandlungspflege gegen den Einrichtungsträger unterschieden (vgl. z.B. BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 2 sowie Weber, NZS 2011, 650, 653; ausdrücklich auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.10.2012 - L 4 KR 30/10 - Juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER - Juris).".
  • SG Landshut, 18.06.2019 - S 4 KR 9/19

    Krankenversicherung

    Daher wird in der Literatur und der Rechtsprechung nicht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Behandlungspflege gegen den Einrichtungsträger unterschieden (vgl. z.B. BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 2 sowie Weber, NZS 2011, 650, 653; ausdrücklich auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.10.2012 - L 4 KR 30/10 - Juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER - Juris).".
  • SG Landshut, 18.06.2019 - S 4 KR 146/19

    Krankenversicherung

    Daher wird in der Literatur und der Rechtsprechung nicht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Behandlungspflege gegen den Einrichtungsträger unterschieden (vgl. z.B. BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 2 sowie Weber, NZS 2011, 650, 653; ausdrücklich auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.10.2012 - L 4 KR 30/10 - Juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER - Juris).".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2013 - L 1 KR 361/13
    Der erkennende Senat hat bereits in ähnlich gelagerten Fällen entschieden, dass ein Wohnheim der Lebenshilfe ein geeigneter Ort iS des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V sein kann (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senates vom 15. Juni 2010 - L 1 KR 193/10 B ER und L 1 KR 311/09 ER; so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2010 - L 9 KR 23/10 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Oktober 2012 - L 4 KR 30/10; Beschluss vom 22. November 2011 - L 10 KR 32 B ER; LSG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2009 - L 1 B 202/09 ER KR; SG Berlin, Urteil vom 24. Oktober 2012 - S 208 KR 1167/09; SG Frankfurt, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - S 25 KR 520/12 ER; SG Schleswig, Beschluss vom 16. März 2012 - S 10 KR 1 /12 ER; SG Hamburg, Urteil vom 20. Februar 2012 - S 6 KR 1214/09; Beschluss vom 12. Mai 2009 - S 2 KR 445/09 ER).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2012 - L 4 KR 30/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,126871
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2012 - L 4 KR 30/10 (https://dejure.org/2012,126871)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.08.2012 - L 4 KR 30/10 (https://dejure.org/2012,126871)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. August 2012 - L 4 KR 30/10 (https://dejure.org/2012,126871)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Bayern, 27.09.2011 - L 5 KR 81/08

    Krankenversicherung - kein Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2012 - L 4 KR 30/10
    Mit dieser Entscheidung schließt sich der Senat den schlüssigen Ausführungen des Bayerischen Landessozialgerichts im Urteil vom 27. September 2011, Az.: L 5 KR 81/08 (abgedruckt in juris) nach eigener Überzeugung an.
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