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   LSG Niedersachsen, 02.08.2000 - L 4 KR 37/00   

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https://dejure.org/2000,8409
LSG Niedersachsen, 02.08.2000 - L 4 KR 37/00 (https://dejure.org/2000,8409)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.08.2000 - L 4 KR 37/00 (https://dejure.org/2000,8409)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. August 2000 - L 4 KR 37/00 (https://dejure.org/2000,8409)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme eines Treppenlifts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Abs. 3 2. Alt. SGB V; § 27 Abs. 1 S. 1 SGB V; § 33 Abs. 1 S. 1 SGB V; § 12 Abs. 1 SGB V
    Hilfsmittel im Sinne des § 33 Sozialgesetzbuch 5 (SGB V); Erforderlichkeit von Hilfsmittel zur Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme eines Treppenlifts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hilfsmittel im Sinne des § 33 Sozialgesetzbuch 5 (SGB V); Erforderlichkeit von Hilfsmittel zur Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 39 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Treppenlift - Treppenraupe - Anpassung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 02.08.2000 - L 4 KR 37/00
    Das SG Stade hat die Klage nach Anhörung der Beteiligten mit Gerichtsbescheid vom 30. November 1999 unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 6. August 1998 -- B 3 KR 14/97 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 30 abgewiesen, wonach technische Hilfen, wie z.B. ein Treppenlift, die fest mit einem Gebäude verbunden sind oder sonst der Anpassung des individuellen Wohnumfeldes an die Bedürfnisse des Behinderten dienen, keine Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

    Vor der Berichterstatterin des Senats hat mit den Beteiligten ein Erörterungstermin stattgefunden, in dem insbesondere das Urteil des BSG vom 6. August 1998, aaO, diskutiert und der Kläger ergänzend angehört wurde.

    Folgerichtig scheiden damit alle Maßnahmen, die der Beseitigung aller einen Behinderten störenden äußeren Hindernisse dienen, aus dem Anwendungsbereich des § 33 Abs. 1 SGB V aus (BSG, Urteil vom 6. August 1998, a.a.O).

  • BSG, 23.10.1984 - 8 RK 43/83

    Lichtschutzpergola kein Hilfsmittel iS der Krankenversicherung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 02.08.2000 - L 4 KR 37/00
    Die Beklagte hat sich in ihrer Widerspruchsentscheidung ausdrücklich auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. Oktober 1984 -- Az.: 8 RK 43/83 = SozR 2200 § 182b Nr. 23 berufen.
  • LSG Niedersachsen, 15.12.1993 - L 4 KR 165/92

    Krankenversicherung - Hewi-Haltestangen - kein Hilfsmittel iS des § 33 Abs 1 SGB

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 02.08.2000 - L 4 KR 37/00
    Das hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl Urteil vom 15. Dezember 1993 -- L 4 Kr 165/92 -- Hewi -- Haltestangen) und in Einklang mit der Rechtsprechung des BSG in den Urteilen vom 23. Oktober 1984 und 6. August 1998 (in USK 84170 und SozR 3-2500 § 33 Nr. 10) entschieden.
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 02.08.2000 - L 4 KR 37/00
    Maßstab ist stets der gesunde Mensch, zu dessen Grundbedürfnissen der kranke oder der behinderte Mensch durch die medizinische Rehabilitation und mit Hilfe des von der Krankenkasse gelieferten Hilfsmittels wieder aufschließen soll (BSG, Urteil vom 16. September 1999 -- B 3 KR 8/98 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 30).
  • BSG, 26.07.1994 - 11 RAr 115/93

    Berufliche Rehabilitation - orthopädische Arbeitssicherheitsschuhe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 02.08.2000 - L 4 KR 37/00
    Das hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl Urteil vom 15. Dezember 1993 -- L 4 Kr 165/92 -- Hewi -- Haltestangen) und in Einklang mit der Rechtsprechung des BSG in den Urteilen vom 23. Oktober 1984 und 6. August 1998 (in USK 84170 und SozR 3-2500 § 33 Nr. 10) entschieden.
  • BFH, 06.02.2014 - VI R 61/12

    Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für einen

    Ein Treppenlift ist kein Hilfsmittel im Sinne dieser Legaldefinition (BSG-Urteil in Sozialrecht 3-2500 § 33 Nr. 30; Urteil des Landessozialgerichts für das Land Niedersachsen vom 2. August 2008 L 4 KR 37/00, juris).
  • VGH Bayern, 10.03.2015 - 14 ZB 14.656

    Beihilfefähigkeit für den Einbau eines Treppenlifts (verneint)

    Das Gericht schließe sich insbesondere den Ausführungen des Landessozialgerichts für das Land Niedersachsen im Urteil vom 2. August 2000 - L 4 KR 37/00 - (juris) an.
  • VG Regensburg, 25.02.2014 - RN 8 K 13.2181

    Gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 4 BBhV i. V. m. Anlage 12 sind Aufwendungen für einen

    Das Gericht schließt sich dabei insbesondere auch den Ausführungen des Landessozialgerichts für das Land Niedersachsen (Urteil v. 2.8.2000 Az. L 4 KR 37/00) an, die auf den Bereich der beamtenrechtlichen Beihilfe übertragbar sind:.
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