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   LSG Baden-Württemberg, 10.06.2008 - L 4 KR 6527/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4413
LSG Baden-Württemberg, 10.06.2008 - L 4 KR 6527/06 (https://dejure.org/2008,4413)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.06.2008 - L 4 KR 6527/06 (https://dejure.org/2008,4413)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juni 2008 - L 4 KR 6527/06 (https://dejure.org/2008,4413)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Sozialversicherungspflicht - Beitragspflicht - Beitragsentrichtung - Beitragsberechnung - Auszubildender mit Ausbildungsvergütung unter der Geringfügigkeitsgrenze bzw in der Gleitzone - Verfassungsmäßigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Anwendung der Vorschriften für geringfügig entlohnte Beschäftigte und der Vorschriften der Gleitzonenregelung bei der Beitragsberechnung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung; Möglichkeit der Anwendung der Gleitzonenregelung auf ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherung - Volle Beitragspflicht für Auszubildende ist rechtens

  • IWW (Kurzinformation)

    Auszubildende - Volle Beitragspflicht für Auszubildende ist nicht zu beanstanden

  • krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Umfängliche Versicherungs- und Beitragspflicht von Auszubildenden ist verfassungsgemäß

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Auszubildende haben weiter Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auszubildende haben Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, auch wenn sie unter 400 EURO verdienen - Keine Gleichstellung von Auszubildenden mit beitragsfreien Geringverdienern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anwendung der Vorschriften für geringfügig entlohnte Beschäftigte und der Vorschriften der Gleitzonenregelung bei der Beitragsberechnung für Auszubildende

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.06.2008 - L 4 KR 6527/06
    Er verletzt dieses Grundrecht nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts , zuletzt etwa BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 = NJW 2007, 1577; auch Beschlüsse vom 26. Juni 2006 - 1 BvR 2204/00 und 1 BvR 1355/03 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 10).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.06.2008 - L 4 KR 6527/06
    Er verletzt dieses Grundrecht nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts , zuletzt etwa BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 = NJW 2007, 1577; auch Beschlüsse vom 26. Juni 2006 - 1 BvR 2204/00 und 1 BvR 1355/03 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 10).
  • BSG, 12.10.2000 - B 12 KR 7/00 R

    Versicherungspflicht wegen Berufsausbildung bei selbständiger Bildungseinrichtung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.06.2008 - L 4 KR 6527/06
    Das Durchlaufen einer Berufsausbildung allein begründet allerdings noch keine Versicherungspflicht; der Auszubildende muss dabei im Grundsatz auch "beschäftigt" sein (vgl. BSG, Urteil vom 12. Oktober 2000 - B 12 KR 7/00 R = SozR 3-2600 § 1 Nr. 7).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.06.2008 - L 4 KR 6527/06
    Die unterschiedliche Behandlung der aufgrund eines Berufsausbildungsverhältnisses Versicherungspflichtigen im Vergleich zu geringfügig Beschäftigten, die aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat allenfalls EUR 400, 00 Arbeitsentgelt erzielen (§ 8 Abs. 1 SGB IV), ist bereits deshalb gerechtfertigt, weil der Gesetzgeber aufgrund zulässiger Typisierung und Pauschalisierung (dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1987 - 2 BvR 933/82 = BVerfGE 76, 256) davon ausgehen darf, dass bei geringfügig Beschäftigten mit einem durchschnittlichen monatlichen Einkommen von allenfalls EUR 400, 00 ein sozialversicherungsrechtliches Schutzbedürfnis dieser Personen nicht besteht.
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