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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 4 KR 77/12   

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https://dejure.org/2013,51047
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 4 KR 77/12 (https://dejure.org/2013,51047)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.03.2013 - L 4 KR 77/12 (https://dejure.org/2013,51047)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. März 2013 - L 4 KR 77/12 (https://dejure.org/2013,51047)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R

    Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 4 KR 77/12
    Auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. Dezember 2009, Az.: B 3 KR 13/08 R, werde Bezug genommen.

    Der Apotheker kann nach § 129 SGB V ein Arzneimittel nur dann auf Kassenkosten abgeben, wenn ein Vertragsarzt es auf dem hierfür vorgesehenen Formblatt verordnet hat (siehe hierzu: BSG, Urteil vom 17.12.2009, Az.: B 3 KR 13/08 R m.w.N.).

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, Az.: B 3 KR 13/08 R an.

    Der erkennende Senat hat sich insbesondere der Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 17.12.2009, Az.: B 3 KR 13/08 R, angeschlossen.

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/05 R

    Krankenversicherung - Apotheker - Arzneimittelabgabe - Verstoß gegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 4 KR 77/12
    Insoweit werde auf das Urteil des BSG vom 03.08.2006, Az.: B 3 KR 7/05 R, verwiesen.

    Das BSG führt in ständiger Rechtsprechung aus, dass Vergütungsregelungen, die für eine routinemäßige Abwicklung von zahlreichen Behandlungs- oder Leistungsfällen vorgesehen sind, im Allgemeinen streng nach ihrem Wortlaut und den dazu vereinbarten Anwendungsregelungen auszulegen sind (vgl. BSG, Urteil vom 03.08.2006, Az.: B 3 KR 7/05 R m.w.N.).

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - Rückzahlungsanspruch gegenüber Apotheker bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 4 KR 77/12
    Dies folge auch aus dem Urteil des BSG vom 03.08.2006, Az.: B 3 KR 6/06 R.
  • SG Nürnberg, 27.01.2016 - S 11 KR 349/13

    Keine Vergütung bei fehlender ärztlicher Unterschrift auf einem Rezept

    Zu der von der Beklagten zitierten Entscheidung des LSG Niedersachsen Bremen vom 20.03.2013 (L 4 KR 77/12) sei festzuhalten, dass diese ebenfalls unzutreffend sei.

    Das Urteil des SG Hannover vom 01.11.2011 (S 19 KR 362/10) sei durch das LSG Niedersachsen Bremen mit Urteil vom 20.03.2013 (L 4 KR 77/12) aufgehoben worden.

    Eines Hinweises darauf, dass eine andere Betrachtungsweise zu einer erheblichen und mit den Erfordernissen einer Massenverwaltung nicht zu vereinbarenden Erschwerung der Abrechnungsverfahren führen würde (so LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.03.2013, L 4 KR 77/12), bedarf es aufgrund des eindeutigen Ergebnisses grammatikalischer, systematischer und teleologischer Interpretation der zitierten maßgeblichen Vorschriften des AV-Bay (a. a. O.), deren vorrangiger Schutzzweck die Patientensicherheit ist, nicht.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2023 - L 4 KR 549/22

    Corona-Testzentrum: Keine Abschläge bei falschen Abrechnungen

    Es würde zu einer erheblichen und mit den Erfordernissen einer Massenverwaltung nicht zu vereinbarenden Erschwerung des Abrechnungsverfahrens führen, wenn trotz des eindeutigen Wortlauts der maßgeblichen Regelungen eine nachträgliche Heilung des Verstoßes nach bereits erfolgter Abrechnung möglich wäre (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. März 2013 - L 4 KR 77/12, Rn. 35 nach juris; zuletzt wieder LSG Niedersachsen-Bremen, Urt v 17.2.2021, L 4 KR 158/16 mHa Urteil vom 28. November 2017, L 4 KR 104/15).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - L 11 KR 3798/16

    Krankenversicherung - Krankenhausapotheke - Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen

    Schreibt außerdem - wie hier - ein Arzneimittelliefervertrag vor, dass der Arzt die Verordnung mit Unterschrift und Datum zu bestätigen hat, entsteht kein Vergütungsanspruch gegen die Krankenkasse, wenn das Arzneimittel ohne diese Bestätigung an den Versicherten abgegeben wird (vgl BSG 17.12.2009, B 3 KR 13/08 R, BSGE 105, 157, SozR 4-2500 § 129 Nr. 5; LSG Niedersachsen-Bremen 20.03.2013, L 4 KR 77/12; Hessisches LSG 15.05.2014, L 1 KR 372/11).
  • VG Weimar, 07.08.2023 - 8 E 213/23

    Coronateststelle; unplausibel hohe Zahl durchgeführter Testungen; Aussetzung der

    Es würde zu einer erheblichen und mit den Erfordernissen einer Massenverwaltung nicht zu vereinbarenden Erschwerung des Abrechnungsverfahrens führen, wenn trotz des eindeutigen Wortlauts der maßgeblichen Regelungen eine nachträgliche Heilung des Verstoßes nach bereits erfolgter Abrechnung möglich wäre (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. März 2013 - L 4 KR 77/12, Rn. 35 nach juris; zuletzt wieder LSG Niedersachsen-Bremen, Urt v 17.2.2021, L 4 KR 158/16 mHa Urteil vom 28. November 2017, L 4 KR 104/15).".
  • SG Braunschweig, 19.06.2015 - S 6 KR 428/12

    Zahlung eines Betrages für ein ärztlich verordnetes Arzneimittel

    Diese Entscheidung weicht nicht von dem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 20. März 2013 (Az.: L 4 KR 77/12, juris; vgl. nachgehend BSG, Beschluss vom 26. Februar 2014, Az.: B 1 KR 45/13 B, juris) ab.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2017 - L 4 KR 104/15
    Weder eine Auslegung des Vertrages noch der die Beziehungen der Beteiligten prägenden Rechtsnormen lassen eine weite Auslegung zu, die eine nach der Abrechnung mögliche Nachholung der fehlenden Dokumentation zur Folge hätte (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. März 2013 - L 4 KR 77/12, Rn. 35 nach juris).
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