Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015

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   LSG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - L 4 KR 85/12   

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https://dejure.org/2013,41462
LSG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - L 4 KR 85/12 (https://dejure.org/2013,41462)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.11.2013 - L 4 KR 85/12 (https://dejure.org/2013,41462)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. November 2013 - L 4 KR 85/12 (https://dejure.org/2013,41462)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Kostenerstattung - technisch aufwändiges Hörgerät - keine Begrenzung auf einen Festbetrag

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Kostenerstattung - technisch aufwändiges Hörgerät - keine Begrenzung auf einen Festbetrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versorgung mit einem Hörgerät als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung; Kostenerstattung für ein technisch aufwändiges Hörgerät bei der Begrenzung auf einen Festbetrag

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 SGB 5, § 2 Abs 1 S 1 SGB 5, § 2 Abs 1 S 3 SGB 5, § 2 Abs 2 S 1 SGB 5, § 2 Abs 2 S 3 SGB 5
    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Kostenerstattung - technisch aufwändiges Hörgerät - keine Begrenzung auf einen Festbetrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Versorgung mit einem Hörgerät als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - L 4 KR 85/12
    Der Senat hat die Beteiligten auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R - hingewiesen.

    Wie das BSG im Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R -, in juris lässt der Senat offen, ob die maßgebliche Antragstellung im Sinne des § 14 SGB IX durch Übergabe der vertragsärztlichen Hörgeräteverordnung vom 7. Juli 2008 durch die Klägerin an S. erfolgte, die vor dem 5. August 2008 gelegen haben muss, nachdem die Klägerin bereits am 5. August 2008 das streitgegenständliche Hörgerät erhielt.

    In Betracht käme als maßgebliches Antragsdatum auch die Vorlage der Versorgungsanzeige (so BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 a.a.O.).

    Wenn der Leistungserbringer in diesem Fall seinen sich aus dem mit der Beklagten abgeschlossenen Vertrag ergebenden Pflichten nicht nachkommt, kann die Beklagte dem Leistungserbringer gegenüber vorgehen, sie kann sich jedoch nicht dem Versicherten gegenüber darauf berufen, es sei bei ihr kein Antrag gestellt worden (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R -, a.a.O.).

    Demgemäß besteht nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V ein Anspruch auf Hörhilfen, die kein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens und nicht nach § 34 Abs. 4 SGB V aus der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind und weder der Krankenbehandlung noch der Vorbeugung einer Behinderung dienen, soweit sie im Rahmen des Notwendigen und Wirtschaftlichen (§ 12 Abs. 1 SGB V) für den von der Krankenkasse geschuldeten Behinderungsausgleich erforderlich sind (BSG, Urteile vom 17. Dezember 2009 a.a.O. und 24. Januar 2013 a.a.O.).

    Daneben können Hilfsmittel den Zweck haben, die direkten und indirekten Folgen der Behinderung auszugleichen (so genannter mittelbarer Behinderungsausgleich) (z.B. BSG, Urteile vom 29. April 2010 - B 3 KR 5/09 R -, 18. Mai 2011 - B 3 KR 12/10 R -, beide in juris und Urteil vom 24. Januar 2013 a.a.O.).

    Dies schließt je nach Notwendigkeit auch die Versorgung mit digitalen Hörgeräten ein (so BSG, Urteile vom 17. Dezember 2009 und 24. Januar 2013 a.a.O.).

    Für den Ausgleich darüber hinausreichender Behinderungsfolgen haben beim mittelbaren Behinderungsausgleich hingegen gegebenenfalls andere Sozialleistungssysteme Sorge zu tragen (BSG, Urteile vom 17. Dezember 2009 und 24. Januar 2013 a.a.O.).

    Umgekehrt kann ein Hilfsmittelanspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung nicht auf ausschließlich berufliche Nutzungsvorteile gestützt werden, wenn das Hilfsmittel ansonsten keine allgemeinen Grundbedürfnisse betrifft und seine Nutzung die Auswirkungen der Behinderung nicht im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert (BSG, Urteile vom 17. Dezember 2009 und 24. Januar 2013 a.a.O.).

    Weitere Grenzen der Leistungspflicht können schließlich berührt sein, wenn einer nur geringfügigen Verbesserung des Gebrauchsnutzens ein als unverhältnismäßig einzuschätzender Mehraufwand gegenübersteht (BSG, Urteile vom 17. Dezember 2009 und 24. Januar 2013 a.a.O., m.w.N.).

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - L 4 KR 85/12
    Mit diesen - inhaltlich identischen - Regelungselementen ist der Widerspruchsbescheid zum Gegenstand des Rechtsstreits geworden (so BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R -, in juris).

    Der Erstattungsanspruch reicht, wie in der Rechtsprechung des BSG geklärt ist, nicht weiter als ein entsprechender - primärer - Sachleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte Leistung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 a.a.O.).

    Der Anspruch ist demgemäß gegeben, wenn die Krankenkasse die Erfüllung eines Naturalleistungsanspruchs rechtswidrig abgelehnt und der Versicherte sich die Leistung selbst beschafft hat, wenn weiterhin ein Ursachenzusammenhang zwischen Leistungsablehnung und Selbstbeschaffung besteht, die selbst beschaffte Leistung notwendig ist und die Selbstbeschaffung eine rechtlich wirksame Kostenbelastung des Versicherten ausgelöst hat (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, a.a.O.).

    Dazu muss die Kostenbelastung des Versicherten der ständigen Rechtsprechung des BSG zufolge wesentlich auf der Leistungsversagung der Krankenkasse beruhen (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 a.a.O., m.w.N.).

    Hieran fehlt es, wenn diese vor Inanspruchnahme der Versorgung mit dem Leistungsbegehren nicht befasst worden ist, obwohl dies möglich gewesen wäre oder wenn der Versicherte auf eine bestimmte Versorgung von vornherein festgelegt war (vgl. hierzu weiter BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 a.a.O., m.w.N.).

    Die probeweise Überlassung eines Hörgeräts ist eine Auswahlentscheidung (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 a.a.O.).

    Demgemäß besteht nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V ein Anspruch auf Hörhilfen, die kein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens und nicht nach § 34 Abs. 4 SGB V aus der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind und weder der Krankenbehandlung noch der Vorbeugung einer Behinderung dienen, soweit sie im Rahmen des Notwendigen und Wirtschaftlichen (§ 12 Abs. 1 SGB V) für den von der Krankenkasse geschuldeten Behinderungsausgleich erforderlich sind (BSG, Urteile vom 17. Dezember 2009 a.a.O. und 24. Januar 2013 a.a.O.).

    Die Versorgung mit Hörgeräten dient dem unmittelbaren Behinderungsausgleich (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 a.a.O.).

    Hieraus können gesteigerte Obhuts- und Informationspflichten erwachsen, wenn vor allem bei anpassungsbedürftigen Hilfsmitteln der notwendige Überblick über die Marktlage, die auch durch ein hohes Maß an Intransparenz gekennzeichnet ist, und geeignete Angebote auch bei zumutbarer Anstrengung für Versicherte schwierig zu erlangen ist (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 a.a.O.).

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R

    Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - L 4 KR 85/12
    Daneben können Hilfsmittel den Zweck haben, die direkten und indirekten Folgen der Behinderung auszugleichen (so genannter mittelbarer Behinderungsausgleich) (z.B. BSG, Urteile vom 29. April 2010 - B 3 KR 5/09 R -, 18. Mai 2011 - B 3 KR 12/10 R -, beide in juris und Urteil vom 24. Januar 2013 a.a.O.).
  • BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R

    Krankenversicherung - schwerhöriger Versicherter - Anspruch auf Versorgung mit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - L 4 KR 85/12
    Daneben können Hilfsmittel den Zweck haben, die direkten und indirekten Folgen der Behinderung auszugleichen (so genannter mittelbarer Behinderungsausgleich) (z.B. BSG, Urteile vom 29. April 2010 - B 3 KR 5/09 R -, 18. Mai 2011 - B 3 KR 12/10 R -, beide in juris und Urteil vom 24. Januar 2013 a.a.O.).
  • BSG, 06.09.2007 - B 3 KR 20/06 R

    Krankenversicherung - Leistungspflicht für Sehhilfen volljähriger Versicherter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - L 4 KR 85/12
    Der Anspruch eines Versicherten auf Krankenbehandlung umfasst u.a. die Versorgung mit Hilfsmitteln (§ 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB V), und zwar nach Maßgabe des § 33 SGB V. Dieser Anspruch ist von der Krankenkasse grundsätzlich in Form einer Sachleistung (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB V) zu erbringen, wobei sie ihre Leistungspflicht gemäß § 12 Abs. 2 SGB V mit dem Festbetrag erfüllt, wenn für die Leistung ein Festbetrag festgesetzt ist (BSG, Urteil vom 6. September 2007 - B 3 KR 20/06 R -, in juris).
  • BSG, 20.12.2012 - B 10 LW 1/12 R

    Landwirtschaftliche Zusatzversorgung - Witwenausgleichsleistung - Fälligkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - L 4 KR 85/12
    Eine solche wiederholende Verfügung stuft das BSG nicht als Verwaltungsakt ein, selbst dann nicht, wenn diese in der Form eines Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und Gründen erfolgt (BSG, Urteile vom 17. April 1991 - 1 RR 2/89 -, m.w.N. und vom 20. Dezember 2012 - B 10 LW 1/12 R -, beide in juris).
  • BSG, 17.04.1991 - 1 RR 2/89

    Genehmigungsbescheid für die Errichtung einer Betriebskrankenkasse, Gefährdung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - L 4 KR 85/12
    Eine solche wiederholende Verfügung stuft das BSG nicht als Verwaltungsakt ein, selbst dann nicht, wenn diese in der Form eines Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und Gründen erfolgt (BSG, Urteile vom 17. April 1991 - 1 RR 2/89 -, m.w.N. und vom 20. Dezember 2012 - B 10 LW 1/12 R -, beide in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.06.2012 - L 1 U 5167/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - L 4 KR 85/12
    Ergänzend hat sie auf das - vorgelegte - Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) vom 12. Juni 2012 -L 1 U 5167/11- verwiesen.
  • LSG Hessen, 24.07.2014 - L 8 KR 352/11

    Hörgerät muss Schwerhörigkeit weitgehend ausgleichen

    Die Sozialleistungsträger bieten den hörgeschädigten Versicherten keinen Zugang zu unabhängigen Beratungs- und Begutachtungsstellen, die losgelöst von eigenen Gewinnerwartungen eine neutrale Untersuchung und Beratung - was eine ausgiebige Erprobung und Anpassung der in Betracht kommenden Hörgeräte beinhalten müsste - über die (unter Beachtung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit im vorstehend erläuterten Sinne) bestmögliche Hörgeräteversorgung gewährleisten (so zutreffend LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. November 2013, L 2 R 438/13 ER, juris Rz. 47 ff; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2013, L 4 KR 85/12, juris Rz. 24, 32 f.).

    Unter Berücksichtigung des aufgezeigten Systemversagens ist diese Zuweisung der erforderlichen Fachkunde und Beurteilungskompetenz an die gewerblichen Hörgeräteakustiker im Rahmen der gebotenen Gesamtwertung auch bei der Beurteilung der Frage zu berücksichtigen, ob im Einzelfall - insbesondere aufgrund einer besonders schwer wiegenden Hörschädigung - eine aufwändigere als eine zum Festbetrag erforderliche Versorgung im vorstehend erläuterten Sinne zum weitest möglichen Ausgleich der Behinderung erforderlich ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. November 2013, L 2 R 438/13 ER, juris Rz. 51 ff; im Ergebnis ähnlich LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2013, L 4 KR 85/12, juris Rz. 33 f.).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 11 KR 2013/15

    Krankenversicherung - keine vergleichende Anpassung von Festbetragshörgeräten

    Das Maß der notwendigen Versorgung würde deshalb verkannt, wenn die Krankenkassen ihren Versicherten Hörgeräte ungeachtet hörgerätetechnischer Verbesserungen nur "zur Verständigung beim Einzelgespräch unter direkter Ansprache" zur Verfügung stellen müssten (vgl LSG Baden-Württemberg 15.11.2013, L 4 KR 85/12, juris).

    Dass eine vergleichende Anpassung mit Festbetragshörgeräten nicht erfolgt bzw nicht nachgewiesen ist, geht nicht zu Lasten des Klägers (vgl zu einem ähnlichen Sachverhalt LSG Baden-Württemberg 15.11.2013, L 4 KR 85/12, juris Rd Nr. 32 ff).

    Das dies nicht geschehen ist, geht nicht zu Lasten des Klägers, sondern wird der Beklagten zugerechnet (eingehend hierzu LSG Baden-Württemberg 15.11.2013, L 4 KR 85/12, juris Rn 33; LSG Niedersachsen-Bremen 04.11.2013, L 2 R 438/13 ER, juris Rn 52 ff).

    Aus der dargelegten Verpflichtung der KK können gesteigerte Obhuts- und Informationspflichten erwachsen, wenn vor allem bei anpassungsbedürftigen Hilfsmitteln der notwendige Überblick über die Marktlage, die auch durch ein hohes Maß an Intransparenz gekennzeichnet ist, und geeignete Angebote auch bei zumutbarer Anstrengung für Versicherte schwierig zu erlangen ist (LSG Baden-Württemberg 15.11.2013, L 4 KR 85/12).

  • SG Berlin, 09.04.2018 - S 81 KR 1002/17

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Sicherstellungsauftrag des

    Kommt die Kassenärztliche Vereinigung ihrem Sicherstellungauftrag gemäß § 75 Abs. 1 und Abs. 1a Satz 1 SGB V und die Krankenkasse ihrer Sachleistungsverantwortung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB V i.V.m. § 17 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 SGB I insofern nicht ausreichend nach, kann sich die Krankenkasse nachträglich nicht darauf berufen, es hätten zugelassene Leistungserbringer zur Verfügung gestanden (vgl. auch - zur Hörgeräteversorgung - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juli 2017 - L 9 KR 60/17 B ER -, juris Rn. 7; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 15. November 2013 - L 4 KR 85/12 - juris Rn. 33; und 21. Juni 2016 - L 11 KR 2013/15 -, juris Rn. 44).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 1 KR 431/16

    Krankenversicherung - vollständiger Ausgleich der Hörschädigung bei der

    Aus der Sachleistungsverantwortung ergebe sich, dass die Beklagte sich nicht nachträglich darauf berufen könne, eine gleichwertige Versorgung mit einem anderen Hörgerät wäre möglich gewesen (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg v. 15. November 2012 - L 4 KR 85/12).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 13 R 4936/14

    Erstattung der Kosten für ein höherwertiges Hörgerät über den Festbetrag hinaus

    Das Maß der notwendigen Versorgung würde deshalb verkannt, wenn die Krankenkassen ihren Versicherten Hörgeräte ungeachtet hörgerätetechnischer Verbesserungen nur "zur Verständigung beim Einzelgespräch unter direkter Ansprache" zur Verfügung stellen müssten (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2013 - L 4 KR 85/12).

    Die Festbetragsregelung entbindet die Krankenkassen nicht von ihrer Pflicht, im Rahmen der Sachleistungsverantwortung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SGB V) für die ausreichende Versorgung der Versicherten Sorge zu tragen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2016 - L 11 KR 2013/15, Urteil vom 15. November 2013, L 4 KR 85/12, beide Juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.05.2014 - L 5 KR 39/12

    Krankenversicherung - Hörgeräteversorgung - Kostenerstattung für die den

    Wenn der Leistungserbringer in diesem Fall seinen sich aus dem mit der Beklagten abgeschlossenen Vertrag ergebenden Pflichten nicht nachkommt, kann die Beklagte dem Leistungserbringer gegenüber vorgehen, sie kann sich jedoch nicht dem Versicherten gegenüber darauf berufen, es sei bei ihr kein Antrag gestellt worden (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2013 - L 4 KR 85/12 -, beide veröffentlicht in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2020 - L 1 R 469/17

    Erstattung von Aufwendungen für die Versorgung mit Hörgeräten - Festbeträge der

    Die Unaufklärbarkeit der Tatsache, ob ein kostengünstigeres Gerät gleichermaßen zum Ausgleich der Hörbeeinträchtigung geführt hätte, geht indes nicht zu Lasten der Klägerin, sondern der Beigeladenen (vgl. mit dem gleichen Ergebnis bei Unaufklärbarkeit einer vergleichenden Anpassung von Festbetragsgeräten LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2013 - L 4 KR 85/12 - juris Rn. 32 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 4. November 2013 - L 2 R 438/13 ER - juris Rn. 52 ff.).

    Die Krankenkassen treffen insoweit besondere Obhuts- und Informationspflichten, wenn das Angebot anpassungsbedürftiger Hilfsmitteln in hohem Maße intransparent ist und geeignete Angebote auch bei zumutbarer Anstrengung für Versicherte schwierig zu erlangen sind (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15. Mai 2019 - L 2 R 237/17 -, juris Rn. 75; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - L 9 KR 372/17 B ER -, juris Rn. 24; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2013 - L 4 KR 85/12 - juris Rn. 33).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 R 4829/13
    Soweit die Beklagte nunmehr moniert, die Beigeladene hätte sicherstellen müssen, dass die Hörgeräte-Akustikerin der Klägerin zwei eigenanteilsfreie Hörgeräte anbietet, was nicht geschehen sei, geht dies jedenfalls nicht zu Lasten der Klägerin (eingehend hierzu LSG Baden-Württemberg 15.11.2013, L 4 KR 85/12, juris Rn 33; LSG Niedersachsen-Bremen 04.11.2013, L 2 R 438/13 ER, juris Rn 52 ff), sondern kann allenfalls in einem Erstattungsverfahren zwischen den beteiligten untätigen Versicherungsträgern eine Rolle spielen.

    Hieraus können gesteigerte Obhuts- und Informationspflichten erwachsen, wenn vor allem bei anpassungsbedürftigen Hilfsmitteln der notwendige Überblick über die Marktlage, die auch durch ein hohes Maß an Intransparenz gekennzeichnet ist, und geeignete Angebote auch bei zumutbarer Anstrengung für Versicherte schwierig zu erlangen ist (LSG Baden-Württemberg 15.11.2013, L 4 KR 85/12).

  • SG Köln, 30.11.2023 - S 36 KR 1004/21
    Kommt die Kassenärztliche Vereinigung ihrem Sicherstellungauftrag gemäß § 75 Abs. 1 und Abs. 1a S. 1 SGB V und die Krankenkasse ihrer Sachleistungsverantwortung nach § 2 Abs. 1 S. 1 SGB V i.V.m. § 17 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 SGB I insofern nicht ausreichend nach, kann sich die Krankenkasse nachträglich nicht darauf berufen, es hätten zugelassene Leistungserbringer zur Verfügung gestanden (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.02.2021, a.a.O.; vgl. zur Hörgeräteversorgung LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2017 - L 9 KR 60/17 B ER; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 15.11.2013 - L 4 KR 85/12, und 21.06.2016 - L 11 KR 2013/15, jeweils juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - L 5 KR 36/21

    Anspruch auf Übernahme der Kosten einer stationären

    Kommt die Kassenärztliche Vereinigung ihrem Sicherstellungauftrag gemäß § 75 Abs. 1 und Abs. 1a Satz 1 SGB V und die Krankenkasse ihrer Sachleistungsverantwortung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB V i.V.m. § 17 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 SGB I insofern nicht ausreichend nach, kann sich die Krankenkasse nachträglich nicht darauf berufen, es hätten zugelassene Leistungserbringer zur Verfügung gestanden (vgl. zur Hörgeräteversorgung, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2017 - L 9 KR 60/17 B ER, Rn. 7; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 15.11.2013 - L 4 KR 85/12, Rn. 33; und 21.06.2016 - L 11 KR 2013/15, Rn. 44, jeweils juris).
  • SG Karlsruhe, 26.09.2016 - S 5 R 771/16

    Krankenversicherung - Hörgeräteversorgung - zuständiger Rehabilitationsträger -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2016 - L 4 KR 319/13
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 4 KR 85/12   

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https://dejure.org/2015,101965
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 4 KR 85/12 (https://dejure.org/2015,101965)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.09.2015 - L 4 KR 85/12 (https://dejure.org/2015,101965)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. September 2015 - L 4 KR 85/12 (https://dejure.org/2015,101965)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,101965) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 4 KR 85/12
    Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV. Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. SozR 3-2400 § 7 Nr. 19 und SozR 4-2400 § 7 Nr. 5) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79

    Versicherungspflicht - Verwaltung eines Privatvermögens

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 4 KR 85/12
    Solange jemand in einem für ihn fremden, das heißt den Interessen eines anderen dienenden und von dessen Willen beherrschten Betrieb eingegliedert ist und damit der objektiven Ordnung dieses Betriebs unterliegt, ist er abhängig beschäftigt (BSG, Urteil vom 18.11.1980 - 12 RK 76/79 -, SozR 2200 § 165 Nr. 51; Urteil vom 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R -, SozR 3-2400 § 7 Nr. 18).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 4 KR 85/12
    Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV. Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. SozR 3-2400 § 7 Nr. 19 und SozR 4-2400 § 7 Nr. 5) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 4 KR 85/12
    Solange jemand in einem für ihn fremden, das heißt den Interessen eines anderen dienenden und von dessen Willen beherrschten Betrieb eingegliedert ist und damit der objektiven Ordnung dieses Betriebs unterliegt, ist er abhängig beschäftigt (BSG, Urteil vom 18.11.1980 - 12 RK 76/79 -, SozR 2200 § 165 Nr. 51; Urteil vom 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R -, SozR 3-2400 § 7 Nr. 18).
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